Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/736 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Nachfrage zur Drucksache 6/502, Titel "Im- und Exporte von Kohle ... " Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die STATISTIK DER KOHLENWIRTSCHAFT e. V. wurde am 8. März 1954 gegründet. Der Verein hat die Aufgabe, die von den Behörden auf dem Gebiet der Kohlenwirtschaft angeforderten zusammenfassenden Statistiken zu erstellen. Er erfüllt für seine Mitglieder die gesetzliche Auskunftsverpflichtung und berät im Rahmen seines Zweckes die Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie betreibt u. a. die Hornepage http://www.kohlenstatistik.de/19-0- Braunkohle.html. Zum Jahr 2013 gibt die Kohlestatistik folgende Auskunft über das Lausitzer und Mitteldeutsche Revier: Verwendung der Braunkohleförderung 2013 1 000 t % Lausitz Förderung 63.600 100,0 Verwendung: Strom- und Fernwärmeerzeugung 59.907 94,2 darunter: Kraftwerke der allg. Versorgung 1) 59.907 94,2 Grubenkraftwerke - - Absatz an Heizwerke 1) - - Einsatz in Veredlungsbetrieben/Selbstverbrauch 3.652 5,7 Absatz an sonstige Abnehmer 50 0,1 Bestandsveränderung -9 0,0 Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/23 Dresden, 1 ~ rr:-c l0'"J ? n 1 r.:J I. L . .._\J I Zertlflk.lt seit 1.006 audlt be:rufundfamiiie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Verwendung der Braunkohleförderung Mitteldeutschland Förderung Bezug von RWE Verwendung: Strom- und Fernwärmeerzeugung darunter: Kraftwerke der allg. Versorgung 1) Grubenkraftwerke Absatz an Heizwerke 1) Einsatz in Veredlungsbetrieben I Selbstverbrauch Absatz an sonstige Abnehmer Abgabe an Helmstedt Bestandsveränderung Im Rahmen meiner Kleinen Anfrage STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 2013 1 000 t 19.584 129 18.048 - 16.528 1.519 - - 791 660 178 35 % 100,0 0,7 92,2 84,4 7,8 4 3,4 0,9 0,2 DRUCKSACHE 6/502, Titel "Im- und Exporte von Kohle, Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen von Quecksilberemissionen bei Braunkohlekraftwerken " antwortete Staatsminister Schmidt auf meine Fragen 1 und 2 - nach eingeführten und ausgeführten Mengen von Braunkohle sowie - inwiefern diese Umstände der Staatsregierung zur Kenntnis gelangen: "Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung die o. g. Angaben der Kohlestatistik bekannt? Die oben genannten Angaben der Kohlestatistik sind der Staatsregierung bekannt. Frage 2: Aufgrund welcher konkreten gesetzlichen Grundlage/Regelung erhält der o. g. Verein Angaben der Bergbautreibenden zur Rohstoffförderung und -verwendung und auf welcher Grundlage bestehen Kommunikationsbeziehungen zwischen der Staatsregierung und dem STATISTIK DER KOHLENWIRTSCHAFT e. V.? (vertragliche und sonstige Vereinbarungen bitte der Antwort beifügen) Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR E Freistaat ~SACHSEN ln der Bundestagsdrucksache 14/8388 zum Energiestatistikgesetz findet sich auf Seite 11 der Begründung folgender Text: "3. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erfassung der Kohlenimporte und -exporte (§ 6) Für die Kohlestatistik gibt es bisher keine nationale Rechtsgrundlage. Der Bedarf an statistischem Zahlenmaterial über die inländische Gewinnung von Kohle und deren Verwendung wird auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Statistischen Bundesamt und der Statistik der Kohlenwirtschaft e. V. aus dem Jahre 1954 in ausreichender Form gedeckt. Für den Bereich der Kohlenimporte und -exporte, der künftig an Bedeutung gewinnen wird, ist die Datenlage jedoch nicht zufriedenstellend. Der Kohlenaußenhandel mit seinen charakteristischen Merkmalen soll deshalb künftig auf der Basis einer nationalen Rechtsgrundlage statistisch erfasst werden." Vertragliche oder sonstige Vereinbarungen zwischen der Staatsregierung und dem Verein STATISTIK DER KOHLENWIRTSCHAFT e. V. bestehen nicht. Gleiches gilt für Kommunikationsbeziehungen, welche einer Grundlage bedürftig wären. Frage 3: Was ist unter den Angaben "Bezug von RWE", "Absatz an sonstige Abnehmer ", "Abgabe an Helmstedt" jeweils konkret zu verstehen und wie stellen sich diese Daten im Jahr 2014 dar? Unter der Angabe "Bezug von RWE" ist zu verstehen, dass Abnehmer in Mitteldeutschland Braunkohle, welche von der RWE Power AG im Rheinischen Revier gewonnen wurde, nutzen und/oder veredeln. "Der Absatz an sonstige Abnehmer" heißt, dass im mitteldeutschen Revier gewonnene Kohle an andere als die benannten Abnehmer abgesetzt wird. Die Angabe "Abgabe an Helmstedt" bedeutet, dass im mitteldeutschen Revier gewonnene Kohle an Abnehmer im Helmstedter Revier zur Nutzung und/oder Veredelung abgesetzt wird. Die diesbezüglichen Daten für das Jahr 2014 werden nach der Erfassung und Zusammenstellung durch den Verein STATISTIK DER KOHLENWIRTSCHAFT e. V. auf der Hornepage des Vereins http://www.kohlenstatistik.de/19-0-Braunkohle.html unverzüglich veröffentlicht. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 4: Inwiefern besteht in Bezug auf den Absatz von Braunkohle an sonstige Abnehmer ein Informationsaustausch zwischen Bergbautreibendem und der Staatsregierung bzw. in welchem Rahmen kann der Absatz von Braunkohle an sonstige Abnehmer und/oder über Landesgrenzen hinweg der Staatsregierung bekannt werden? ln Bezug auf den Absatz von Braunkohle an sonstige Abnehmer besteht kein Informationsaustausch zwischen Bergbautreibendem und der Staatsregierung. Der Absatz von Braunkohle an sonstige Abnehmer und/oder über Landesgrenzen hinweg kann der Staatsregierung im Rahmen z. B. von Pressemitteilungen und Veröffentlichungen bekannt werden. Frage 5: Inwiefern ist der Absatz von Braunkohle an sonstige Abnehmer und/ oder über Landesgrenzen hinweg von den derzeit geltenden Braunkohlenplänen , den Rahmenbetriebsplänen/Hauptbetriebsplänen für Braunkohlentagebaue in Sachsen genehmigungsbedürftig und auch tatsächlich genehmigt? Der Absatz von Braunkohle auch an sonstige Abnehmer und/oder über Landesgrenzen hinweg ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht Bestandteil eines Braunkohlenplanes . Insoweit enthalten diese Pläne keine Festlegungen zu einer Genehmigung des Absatzes von Braunkohle. Gleiches gilt sinngemäß für Rahmenbetriebspläne und Hauptbetriebspläne zum Betrieb der Braunkohlentagebaue. ln den derzeitig zugelassenen Hauptbetriebsplänen wird zum Kohleabsatz informiert. Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2015-02-23T08:54:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes