STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STPÁTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalstraße 7 | 0'1097 Dresd6n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 617373 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Ankunft von Geflüchteten am 18.2.2016 in GlausniE Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der Stand der im Zusammenhang mit den rassistischen lnterventionen gegen die Ankunft von Geflüchteten in Glausnitz eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvolwurfs, des Sachverhalts, Deliktsgruppe , Zuordnung PMK und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen)? Zur Beantwortung der Frage nehme ich auf die als Anlage beigefügte Ubersicht Bezug. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen de' Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-1 51 0/1 6 Dresden, Q . Januar2OlT Hausanschrlft: Sächslsches Staatsminlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkeh¡sverbl ndung: Zu erreichen mit Ska ße n bah n lin ien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang úber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang tirr elektronisch s¡gnierte sow¡e für vêrschlússelte êlôktronische Dokumente nur ûb€r das Elektronischê Ger¡cht8- und Verwaltungspostfach; nåhêre lnformationen unler wegvp dê Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENM\try Die Angabe der Deliktsgruppe orientiert sich an der Einordnung des jeweiligen Straftatbestands in die Straftatengruppen gemäß der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht Seite 1 von 2 Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/7373 Seite 1 von 3 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Tatzeit Sachverhalt Einordnung als PMK Deliktsgruppe Stand des Verfahrens/ Gründe einer evtl. Einstellung 1 1 § 221 StGB 18.02.2016 Unterbringung der Asylbewerber (als Verantwortlicher des Landratsamtes) in Clausnitz trotz der Proteste PMK-rechts (zum Zeitpunkt der Strafanzeige) Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen (angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ) 2 2 §§ 240, 340 StGB 18.02.2016 Verbringen von Asylbewerbern aus dem Bus durch Polizeibeamte mittels Zwang/Gewalt nein gemäß dem Ermittlungsergebnis der sachbearbeitenden Polizeidienststelle Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Rechtswidrigkeit (§ 240 Abs. 2 StGB, Rechtfertigung nach Polizeirecht) 3 1 § 27 Nr. 2 SächsVersG 18.02.2016 Durchführung einer Versammlung unter Verstoß gegen die Anzeigepflicht PMK-rechts Straftaten nach anderen Bundes - und Landesgesetzen Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen (Spontandemonstration ) 4 1 § 258a StGB 20.02.2016 Verhinderung der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (als Vorgesetzter) nein gemäß dem Ermittlungsergebnis der sachbearbeitenden Polizeidienststelle andere Vermögens - und Eigentumsdelikte ; Urkundendelikte Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen (angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ) Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/7373 Seite 2 von 3 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Tatzeit Sachverhalt Einordnung als PMK Deliktsgruppe Stand des Verfahrens/ Gründe einer evtl. Einstellung 5 3 sowie ca. 100 unbekannte Personen § 240 StGB 18.02.2016 Blockieren des Busses mit Kraftfahrzeugen Erschweren der Durchfahrt des Busses durch bloße körperliche Anwesenheit PMK-rechts Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Einspruch aller Angeklagten gegen die erlassenen Strafbefehle über Geldstrafen von 50 (ein Angeklagter ) bzw. 40 Tagessätzen (zwei Angeklagte); die Hauptverhandlung ist anberaumt ab 21.03.2017 Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen (Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand) 6 1 § 130 StGB 18.02.2016 Führen des Wortes „Reisegenuss“ (Firmenbezeichnung des Buseigentümers ) in der Fahrzielanzeige des Busses nein gemäß dem Ermittlungsergebnis der sachbearbeitenden Polizeidienststelle Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen (Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand) 7 1 § 185 StGB 18.02.2016 Beleidigung von Polizeibeamten (verbal) PMK-rechts Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Erlass eines Strafbefehls; Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen (rechtskräftig ) Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/7373 Seite 3 von 3 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Tatzeit Sachverhalt Einordnung als PMK Deliktsgruppe Stand des Verfahrens/ Gründe einer evtl. Einstellung 8 1 § 126 StGB 18.02.2016 Zuruf zu einer Helferin: „Monika dein Haus wird brennen!“ PMK-rechts Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Erlass eines Strafbefehls; Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen (rechtskräftig ) 9 1 §§ 240, 340 StGB 18.02.2016 Anordnung als polizeilicher Einsatzleiter zum Verbringen von Asylbewerbern aus dem Bus durch Polizeibeamte mittels Zwang/Gewalt nein gemäß dem Ermittlungsergebnis der sachbearbeitenden Polizeidienststelle Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO mangels Rechtswidrigkeit (§ 240 Abs. 2 StGB, Rechtfertigung nach Polizeirecht ) 20170109142840 KA6-7373_Anl 2017-01-10T10:16:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes