STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7375 Thema: Abschiebungen am 7./8. Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 7. und 8. Dezember 2016 wurden Geflüchtete in Staaten des Westbalkan abgeschoben, die Charterflüge starteten jeweils vom Flughafen Leipzig/Halle." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen wurden an den beiden genannten Tagen jeweils wohin abgeschoben? (bitte nach Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Am 7. Dezember 2016 wurden fünf kosovarische Staatsangehörige und am 8. Dezember 2016 elf kosovarische Staatsangehörige in den Kosovo und ein albanischer Staatsangehöriger nach Albanien abgeschoben. Von den abgeschobenen 17 Personen waren vier Einzelpersonen. Die übrigen 13 Personen wurden im Familienverband mit zwischen drei und vier weiteren Personen abgeschoben. Darunter waren fünf Personen weiblich und zwölf Personen männlich. e FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-1053/12/8 Dresden, 'I S . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN a) letzte Unterbringung Anzahl der Personen Stadt Dresden 1 Landkreis Leipzig 6 Landkreis Meißen 1 Landkreis Mittelsachsen 4 Landkreis Zwickau 4 Erstaufnahmeeinrichtung 1 b) Alter Anzahl der Personen bis 16 Jahre 7 16 und 17 Jahre 0 18 bis 40 Jahre 8 über 40 Jahre 2 c) Aufenthaltsdauer Anzahl der Personen Aufenthaltsdauer 4 2 Jahre 11 Monate 5 2 Jahre 7 Monate 1 2 Jahre 5 Monate 1 1 Jahr 11 Monate 1 1 Jahr 10 Monate 4 1 Jahr 8 Monate 1 1 Jahr 5 Monate Frage 2: Von wie vielen der Abgeschobenen waren der Zentralen Ausländerbehörde Krankheitsbilder und Risikoschwangerschaften bekannt und wie viele der Krankheitsbilder und Risikoschwangerschaften waren gegenüber der Zentralen Ausländerbehörde neben amtsärztlichen Gutachten durch weitere Gutachten von Fachärztinnen bestätigt worden? Frage 3: Wie viele der der Zentralen Ausländerbehörde vorliegenden Gutachten bestätigten die Reisefähigkeit der Patientinnen (bitte nach amtsärztlichen und weiteren Gutachten aufschlüsseln)? Vorbemerkung: Die Staatsregierung weist darauf hin, dass nach der neuen Regelung von § 60a Abs. 2c Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes vermutet wird, dass gesundheitliche Gründe einer Abschiebung nicht entgegenstehen. Ein amtsärztliches Gutachten wird durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) daher nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten eingeholt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der ZAB waren zu einer der 17 abgeschobenen Personen abschiebungsrelevante gesundheitliche Gründe bekannt. Bei dieser Person hatte die fachärztliche Stellungnahme Bedenken an der Reisefähigkeit erweckt. Hierzu wurde daher ein amtsärztliches Gutachten eingeholt. Dieses bestätigte die Reisefähigkeit. Frage 4: In wie vielen Fällen lagen der Zentralen Ausländerbehörde und/oder den untergeordneten Ausländerbehörden anhängige Anträge auf sich durch das Aufenthaltsgesetz ergebende Aufenthaltstitel vor beziehungsweise in wie vielen Fällen waren Rechtsmittel an Verwaltungsgerichten anhängig? Der ZAB lagen zu den beiden Chartermaßnahmen am 7. und 8. Dezember 2016 keine Informationen zu einem Eilantrag bei einem Verwaltungsgericht vor. Den unteren Ausländerbehörden lagen keine Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz vor. Fragr: Wel • he Kosten sind dem Freistaat Sachsen durch die Abschiebung entstanden? Diel °stein' wurden der ZAB noch nicht in Rechnung gestellt und sind daher noch nicht bekannt! ff.Mit redndli9hen Grüßen 1 , I i feirkus Ulbi Seite 3 von 3 2017-01-04T14:23:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes