STAATSMINISTERIUM DES INNERN ...---'-' Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7376 Thema: Versammlungsgeschehen Legida und Proteste gegen Legida am 5. Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 5. Dezember 2016 fand in Leipzig eine Kundgebung der Gruppierung ,Leipziger gegen die Islamisierung des Abendlandes' statt" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 5. Dezember 2016 mit weicher Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher Routenführung angemeldet und durchgeführt? (Bitte nach Veranstalterin, Datum der Anmeldung, Versammlungsort, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerinnenzahl aufschlüsseln.) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen waren am 5. Dezember 2016 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (Bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben.) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/13/23 —7 Dresden ' . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Freistaat -L; SACHSEN Dienststelle/Bundesland Anzahl Einsatzkräfte (gerundet) Präsidium der Bereitschaftspolizei 260 Polizeidirektion Leipzig 190 Polizeiverwaltungsamt 10 Davon waren ca. 40 Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Frage 3: Gegen wie viele Personen wurde bei der Versammlung von und den Protesten gegen Legida am 5. Dezember 2016 aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln.) Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 4: In welchem Umfang haben an der Versammlung von Legida am 5. Dezember 2016 Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten /Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C" und/oder „Gewalttäter Sport" bekannt sind? (Bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung, Name der Organisation/des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen.) Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Rechtsverstöße von Polizeibeamtinnen im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Versammlung von Vegida? Kein Mit freuideen Grüßen Mai us Ulbig Anlagen: Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7376 Datum der Versammlung Versammlungsort bzw. Aufzugsstrecke angezeigte geschätzte Versammlungsanzeige (Bezeichnung/ Veranstalter) Teilnehmerzahl Teilnehmerzahl (zu den tatsächlichangezeigt tatsächlich festgestellten Versammlungen) 23.11.2015 Kundgebung Richard -Wagner -Platz wie angezeigt 1.000 150 (i. d. F. vom „Wer schweigt, stimmt zu" 28.11.2016) 28.11.2016 Kundgebung Parkplatz vor „Astoria" wie angezeigt 50 120 „Wer schweigt, stimmt zu" 29.10.2015 Kundgebung Parkplatz wie angezeigt 500 120 (i. d. F. vom „LEGIDA — Wir kommen Naturkundemuseum 29.11.2016) wieder" 05.12.2016 Spontanversammlung Tröndlinring, Freifläche im Bereich 30 „Wer schweigt, stimmt zu" „Fürstenhof" Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7376 Lfd. Deliktsbezeichnung* Tatort* Tatverdächtige bzw. Betroffene* Nr. Anzahl politische Versammlung Motivation Strafanzeigen 01 Verstoß gegen das Sächsische Leipzig, 1 Versammlungsgesetz Kurt-Schumacher-Straße 02 Verstoß gegen das Sächsische Leipzig,Versammlungsgesetz Katharinenstraße Ordnungswidrigkeiten keine * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert oder nähere Bestimmungen enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten nicht bekannt und/oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Seite 1 von 1 2017-01-04T14:25:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes