SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth (AfD) Drs.-Nr.: 617379 Thema: Haushalt 201512016 - Kapitel 0203, Titel 68605 Beitrag des Freistaates Sachsen zum Europäischen Zentrum für Presseund Medienfreiheit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Summen wurden im Haushalt 201512016 unter o.g. Haushaltstitel beantragt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/ Empfänge r, Zw eck u nd ausgezahlter Summe) Es wurden für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 67,0 T€ und für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 100,0 T€ jeweils für das Projekt ,,Errichtung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig" durch die Medienstiftung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig beantragt. Frage 2: Welche Beträge wurden im Haushalt 2O1512016 unter o.g. Haushaltstitel genehmigt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/ Empfänger, Zweck und ausgezahlter Summe) Für das in der Antwort zu Frage 1 benannte Projekt wurden für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 67,0 T€ und für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 100,0 T€ bewilligt. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50 I 34 I 31 42- 201 6/97698 p. Januar 2012Dresden Tag der ! I DeutscherEinheitllllt¡r¡t ¡Il FÌe¡staãtSachsenI I or,-o3,ro.2or6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Beträge wurden im Haushalt 201512016 unter o.g. Haushaltstitel ausgezahlt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/ Empfänger, Zweck und ausgezahlter Summe) Für das in der Antwort zu Frage I benannte Projekt erfolgte für das Haushaltsjahr 2015 eine Auszahlung in Höhe von 67,0 T€ und für das Haushaltsjahr 2016 eine Auszahlung in Höhe von 100,0 T€. Frage 4: Wie wurde die aleckmäßige Veruvendung der Auszahlung geprüft? Die beantragten Auszahlungen wurden jeweils auf ihre Plausibilität überprüft. Die Prüfung der zweckmäßigen Venruendung der Fördermittel bleibt der Prüfung des Venruend u ngsnachweises vorbehalten. Frage 5: Waren im Rahmen der Überprüfung i.S.v. Frage 4 Unregelmäßigkeiten bei der Ven¡vendung festzustellen und wenn ja, von wem und wie wurde damit im Einzelfall verfahren? lm Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Venvendungsnachweisprüfung steht noch aus. Mit freundlichen Grüßen?#4 Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-01-05T09:06:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes