STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7383 Thema: Haushalt 2015/2016— Kapitel 0302, Titel 68402 Kommunalpolitische Bildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In den Fragen 1 bis 3 wird jeweils um Auflistung der „ausgezahlten Summen " gebeten. Im Lichte der jeweiligen Hauptfrage geht die Staatsregierung davon aus, dass der Fragesteller in Frage 1 die beantragte Zuwendung, in Frage 2 die bewilligte Zuwendung und nur in Frage 3 tatsächlich die ausgezahlten Zuwendung an die einzelnen kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen meint. Frage 1: Welche Summen wurden im Haushalt 2015/2016 unter o. g. Haushaltstitel beantragt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/Empfänger, Zweck und ausgezahlter Summe) Frage 2: Welche Beträge wurden im Haushalt 2015/2016 unter o. g. Haushaltstitel genehmigt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/Empfänger, Zweck und ausgezahlter Summe) Frage 3: Welche Beträge wurden im Haushalt 2015/2016 unter o. g. Haushaltstitel ausgezahlt? (Bitte Auflistung nach Antragsteller/Empfänger, Zweck und ausgezahlter Summe) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Antragssteller sind die kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen, welche aufgrund der verbindlichen Erläuterungen im Kapitel 0302 Titel 684 02 des Haushaltsplans 2015/2016 Zuwendungen des Freistaates Sachsen für den Zuwendungszweck der kommunalpolitischen Bildungsarbeit erhalten. Für das Haushaltsjahr 2015 fand die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendun- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/7/15 Dresden, Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ' t-r a Freistaat SACHSEN gen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen (KomPolFördRL) vom 13. Mai 2005 (SächsABI. S. 465), die zuletzt durch die Richtlinie vom 16. Januar 2012 (SächsABI. S. 107) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 348) Anwendung. Für das Haushaltsjahr 2016 findet die aktuell gültige Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen (KomPolFördRL) vom 12. Januar 2016 (SächsABI. S. 114) Anwendung. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Übersicht in der Anlage verwiesen. Frage 4: Wie wurde die zweckmäßige Verwendung der Auszahlungen geprüft? Frage 5: Waren im Rahmen der Überprüfung i. S. v. Frage 4 Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung festzustellen und wenn ja, von wem und wie wurde damit im Einzelfall verfahren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahrs die Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat den einfachen Verwendungsnachweis zugelassen . Außerdem ist ein Bericht eines sachverständigen Prüfers, also eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers, vorzulegen, welcher die zweckentsprechende sowie wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Zuwendung attestiert. Anschließend prüft das Sächsische Staatsministerium des Innern die eingereichten Unterlagen und lässt sich gegebenenfalls bei auftretenden Unklarheiten zu einzelnen Fragen informieren oder ggf. Unterlagen bzw. Belege vorlegen. Die Verwendungsnachweise für das Zuwendungsjahr 2015 liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vollständig vor. Bei einem Verein ist die Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises bereits abgeschlossen. Hierbei wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, welche zu einem Rückforderungs- oder Erstattungsanspruch geführt hätten. Bei den restlichen Vereinen dauert die Verwendungsnachweisprüfung für das Zuwendungsjahr 2015 derzeit noch an. Das Z endungsjahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Die testierten Verwendungsnach ise müssen nach Abschluss des Zuwendungsjahrs bis zum 30. Juni 2017 eingereiht werden. Mit fr uridlichen Grüßen I i V - Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/7383 zusammenfassende Übersicht zu Fragen 1 bis 3 beantragte Zuwendung in Euro bewilligte Zuwendung in Euro ausgezahlte Zuwendung in Euro Antragsteller Zweck 2015 2016 2015 2016 2015 2016 Bildungswerk für institutionelle Förderung Kommunalpolitik der kommunalpolitischen Sachsen e. V. Bildungsarbeit gern. Ziff. II. 398.600 428.600 398.600 428.600 398.600 428.600 KomPolFördRL Die Alternative institutionelle Förderung Kommunalpolitik der kommunalpolitischen Sachsens e. V. Bildungsarbeit gern. Ziff. II. 58.700 68.300 58.700 68.300 53.313 68.300 KomPolFördRL Herbert-Wehner-Werk institutionelle Förderung für Kommunalpolitik der kommunalpolitischen e. V. Bildungsarbeit gern. Ziff. II. 125.700 146.268 125.700 146.268 125.700 146.268 KornPolFördRL Kommunalpolitisches institutionelle Förderung Forum Sachsen e. V. der kommunalpolitischen Bildungsarbeit gern. Ziff. II. 193.200 224.813 193.200 224.813 193.200 224.813 KornPolFördRL Vereinigung Liberaler institutionelle Förderung Kommunalpolitiker in der kommunalpolitischen Sachsen e. V. Bildungsarbeit gern. Ziff. II. 50.100 54.341 46.700 54.341 32.586,30 54.341 KomPolFördRL Werk für institutionelle Förderung kommunalpolitische der kommunalpolitischen Bildung Sachsen e. V. Bildungsarbeit gem. Ziff. II. 121.900 124.200 121.900 124.200 121.900 124.200 KomPolFördRL 2017-01-04T08:17:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes