2015/2367 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/741 Thema: Brand in Recyclingfirma in Sebnitz (Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 21. Januar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4791 Dresden, £ CU' I LU LU u Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welches eingelagerte Material/ ballierte Kunststoffe brannte am 14.01.2015 aus welchem Grund in welcher Menge in der Recyclingfirma Becker Umweltdienste GmbH in Sebnitz? Frage 2: Liegen zwischenzeitlich Erkenntnisse zur Brandursache vor? Jetzt @ schalten Energieeffizienz in Sachsen Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Brand ereignete sich in der mittleren Lagerbox der Halle. Zum Brandzeitpunkt lagerten dort insgesamt etwa zehn Tonnen hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit geringen Beimengungen von gemischten Siedlungsabfällen, Baumischabfällen und Sperrmüll. Nach telefonischer Aussage der Polizeibehörde gegenüber dem zuständigen Landratsamt liegt noch kein abschließendes Untersuchungsergebnis zur Brandursache vor. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Seite 1 von 2 * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/2367 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Frage 3: Auf welche Verbindungen wurden die Rauchgase, die während des Unfalls entstanden, durch die Behörden untersucht? Frage 4: Welche genauen Analyseergebnisse ergaben die Schadstoffmessungen (Bitte aus Gründen der schnellen Beweisbarkeit um Angabe von Grenzwerten)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Es wurden keine Untersuchungen durchgeführt. Frage 5: Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden wann getroffen, um die Bevölkerung bzw. die beteiligten Feuerwehrkräfte zu schützen? Nach Bewertung des zuständigen Landratsamtes waren keine Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung notwendig, da - sich in unmittelbarer Umgebung der Brandstelle keine Wohnbebauung befindet und - die Rauchentwicklung bereits unmittelbar nach dem Eintreffen der Feuerwehr aufgrund deren massiver Löscharbeiten erheblich minimiert werden konnte. Die Einsatzkräfte, für die während der Zeit des Einsatzes die Gefahr bestand, dass diese durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) hätten gefährdet werden können, wurden mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ausgerüstet. Während des Einsatzes war gewährleistet, dass für die unter Atemschutz vorgehenden Einsatzkräfte ein Sicherheitstrupp in Bereitschaft stand. Mit freundlichen Grüßen %. jLt Thomas Schmidt Seite 2 von 2