STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 |01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.50-60/746/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/746 Thema: Einstellungsbedarf von Lehrkräften bis zum Schulhalbjahr 2019/2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lehrkräfte (VZÄ-Stellen und Personen) werden pro Schuljahr ab 2014/2015 bis 2019/2020 aus dem Schuldienst ausschei-den, (einschl. Altersteilzeit und ungesicherte Abgänge)? (Bitte nach Schularten und Regionalstellen der SBA aufschlüsseln!) Die als Anlage 1 beigefügte Übersicht zeigt die für die Schuljahre 2014/2015 bis 2019/2020 prognostizierten Abgänge in Personen und VZÄ nach Schularten. Darin enthalten sind auch Abgänge nach dem Blockmodell der Altersteilzeit, durch die keine Stellen freigesetzt werden. Aufgrund des in den Prognosen enthaltenen erheblichen Anteils an ungesicherten Abgängen können keine belastbaren Daten zu den einzelnen Regionalstellen vorgelegt werden. Bereits die Aufgliederung nach Schularten ist aus gleichem Grunde mit einem erheblichen Prognoserisiko behaftet. Bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 werden nach dem gegenwärtigen Stand 5.122 Lehrer (in VzÄ) ausscheiden. Frage 2: Wie viele Lehrkräfte (VZÄ-Stellen und Personen) werden pro Schuljahr ab 2014/2015 bis 2019/2020 das 63. Lebensjahr erreichen und aufgrund der vorgezogenen Rente aus dem Schuldienst ausscheiden können? (Bitte nach Schularten und Regionalstellen der SBA aufschlüsseln!) Verlässliche Aussagen zur Größe des Personenkreises, der in den nächsten Schuljahren mit Erreichen des 63. Lebensjahres eine Rente für besonders Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smlcsaGhsenJ© Seite 1 von 3 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3» 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) beziehen und aus dem Schuldienst ausschei-den wird, sind nicht möglich. Neben dem Erreichen der o. g. Altersgrenze setzt der abschlagsfreie Bezug der „Rente mit 63“ u. a. voraus, dass der Versicherte mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Da dem SMK und seinen nachgeordneten Behörden keine Informationen zur Gesamtdauer der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit der einzelnen Lehrkräfte vorliegen, können Feststellungen zum Vorliegen der Wartezeiterfüllung und damit der Voraussetzungen für den vorgezogenen Rentenbezug nicht getroffen werden. Fernerhin gilt es zu beachten, dass das Zugangsalter von 63 Jahren für diese Altersrente nur für die Geburtsjahrgänge bis 1952 gilt. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 wird das Zugangsalter in Zweimonatsschriften bereits wieder angehoben. So erreichen etwa Versicherte des Geburtsjahrgangs 1956 erst mit 63 Jahren und 8 Monaten die Altersgrenze für langjährig Versicherte. Frage 3: Wie viele Lehrkräfte, die das 63. Lebensjahr erreicht haben, sind im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren aus dem Schuldienst ausgeschieden? (Bitte nach Schularten und Regionalstellen der SBA aufschlüsseln!) Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht zeigt, wie viele Lehrkräfte, die das 63. Lebensjahr erreicht haben, im Durchschnitt der Schuljahre 2010/2011 bis 2014/2015 (für das letztgenannte Schuljahr wurde der derzeit bekannte Sachstand einbezogen) aus dem Schuldienst ausgeschieden sind. Frage 4: Wie viele Lehrkräfte (VZÄ-Stellen und Personen) müssten laut Prognose der Staatsregierung ab 2014/2015 bis 2019/2020 pro Schuljahr eingestellt werden? (Bitte nach Schularten und Regionalstellen der SBA aufschlüsseln!) Die Staatsregierung beabsichtigt, sämtliche aus dem Schuldienst ausscheidende Lehrerinnen und Lehrer zu ersetzen. Zudem soll dem Anstieg der Schülerzahlen, den deutlich gestiegenen Ausbildungsverpflichtungen der Schulen und dem erhöhten Bedarf für die schulische Inklusion angemessen Rechnung getragen werden. Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten prognostischen Abgänge stellen hinsichtlich der Einstellungsnotwendigkeiten in den Schuljahren und Schularten eine Orientierung dar. Da in den Abgangsprognosen in erheblichem Maße sogenannte ungesicherte Abgänge (z. B. durch Auflösungsvertrag, Kündigung, Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze) enthalten sind, sind konkretere Angaben nicht möglich. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Abgängen und der konkreten Bedarfssituation ist jeweils zu entscheiden, wie viele Einstellungen möglich bzw. notwendig sind. Insgesamt sollen in der Legislaturperiode 2014 bis 2019 mindestens 6.100 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 5: Wann wird das Personalentwicklungskonzept von der Staatsregierung im Jahr 2015 vorgelegt? Derzeit laufen die entsprechenden Abstimmungen im Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Laut Koalitionsvertrag ist das „Lehrerpersonalentwicklungskonzept 2020“ im Jahr 2015 vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/746 Einsteliungsbedarf von Lehrkräften bis zum Schuljahr 2019/2020 Schuljahr prognostizierte Abgänge (gesicherte und ungesicherte Abgänge; einschließlich ATZ) Grundschule Mittel-/Oberschule Gymnasium Berufsbildende Schule Förderschule Gesamt Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ 2014/2015 364 219 303 133 175 96 224 108 145 80 1211 636 2015/2016 291 242 208 148 160 119 205 129 117 96 981 734 2016/2017 320 299 196 189 144 139 146 143 114 112 920 881 2017/2018 446 415 305 290 217 209 164 159 146 143 1278 1217 2018/2019 490 461 487 457 348 331 242 237 172 169 1739 1654 2019/2020 468 440 454 424 352 335 236 230 204 200 1714 1629 Seite 1 von 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/746 Einstellungsbedarf von Lehrkräften bis zum Schuljahr 2019/2020 Schulart Anzahl der Lehrkräfte, die das 63. Lebensjahr erreicht haben und aus dem Schuldienst ausgeschieden sind (Durchschnitt der Schuljahre 2010/2011 bis 2014/2015) Regionalstelle Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau Grundschule 8 13 16 13 7 Mittel-/Oberschule 8 11 19 10 6 Gymnasium 4 7 9 6 3 Berufsbildende Schule 3 7 3 7 4 Förderschule 2 6 6 5 2 Seite 1 von 1