STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.50-60/75/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/75 Thema: Personalschlüssel im Kita-Bereich Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Sitzung des Schulausschusses am 6. Juni 2014 erhielt ich auf meine Frage nach dem Personalschlüssel und darin enthaltenen Anteilen für Abwesenheitszeiten z. B. durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung die Antwort, dies ,sei nicht explizit geregelt1. § 12 Abs. 2 SächsKitaG regelt im Grundsatz den Personalschlüssel für ....eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte für die Leitung und die Arbeit mit den Kindern i u Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden in der Praxis auftretende Abwesenheitszeiten wie z. B. Urlaub, Krankheit und Fortbildung zur Ermittlung der Formel zur Berechnung des Personalschlüssels von beispielsweise 1:13 für den Kita-Bereich herangezogen? Frage 2: Falls nicht, welche rechnerische Grundlage wird für die Ermittlung und Berücksichtigung von Abwesenheitszeiten als Bestandteil des Personalschlüssels angewandt? Frage 3: Wie hoch dieser Bestandteil in Vollzeitäquivalenten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die in § 12 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) festgelegten Personalschlüssel regeln das Verhältnis vollzeitbeschäftigter pädagogischer Fachkräfte laut Arbeitsvertrag zu neunstündig bzw. sechsstündig aufgenommenen Kindern laut Betreuungsvertrag in einer Kindertageseinrichtung. Dieser rechnerische Schlüssel dient also der Bemessung des insgesamt in der Einrichtung einzustellenden Fachpersonals. Abhängig vom pädagogischen Konzept der Einrichtung, der Öffnungszeit, Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS SACHSEN Freistaat den Raumgrößen und den Abwesenheitszeiten von Fachkräften wegen Urlaub, Krankheit und Fortbildung sind die Gruppenstrukturen und der Dienstplan in der Einrichtung zu gestalten. Frage 4: Welche Empfehlungen/Orientierungen für die Ermittlung eines wirtschaftlich, vertretbaren, personellen Zusatzbedarfes für Abwesenheitszeiten zur Absicherung des Personalschlüssels gibt es vom SMK? Frage 5: Für die Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs im Verhältnis zu den zu betreuenden Kindern wird ein sogenannter Personalberechnungsbogen verwendet. Gibt es Orientierungen/Richtlinien vom Kultusministerium für dessen Erstellung oder geht dies in die jeweilige Verantwortung der Träger der freien Jugendhilfe über? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Hierzu gibt es seitens des Staatsministeriums für Kultus keine Empfehlungen. Die Organisation des Personaleinsatzes ist Angelegenheit der Träger der Kindertageseinrichtungen. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2