STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.50-60/751/2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/751 Thema: Deutschkurse an den Volkshochschulen (VHS) für nicht schulpflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß der Leipziger Volkszeitung vom 25.11.2014 will der Freistaat Sachsen für ein flächendeckendes Angebot an Deutschkursen für Asylbewerber an den Volkshochschulen in den kommenden drei Jahren 450.000 Euro bereitstellen“ Vorbemerkung: Der Sächsische Volkshochschulverband (SW) bewirbt sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um die Genehmigung eines Projektes und damit um die Förderung o. b. Maßnahmen durch den Bund. Eine Voraussetzung für die Genehmigung eines solchen Antrags ist die Vorlage eines vollständigen Finanzierungskonzeptes. Die Förderung des Bundes umfasst jedoch maximal 75 % der Gesamtkosten. Für die verbleibenden 25 % muss der Antragsteller eine Finanzierung nachweisen. Diese ist zunächst mit der Entscheidung der Staatsregierung vom November 2014 zugesagt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: _ », ^ Zu erreichen mit den StraßenSeite 1 von 2 bahnlinien 3, 7,8 Die konkrete Umsetzung der finanziellen Unterstützung des Projektes des SW durch die Staatsregierung kann erst erfolgen, wenn die Genehmigung durch den Bund erfolgt ist. Diese Entscheidung steht noch aus und wird nicht vor März 2015 erwartet. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 5 sind dem dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) vorliegenden Projektantrag des SW entnommen und stehen unter dem Vorbehalt seiner Richtigkeit und der abschließenden Entscheidung. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Stunden sollen diese Deutschkurse umfassen und welches Sprachniveau wird dabei angestrebt? Der Antrag des SW weist ein Gesamtvolumen von 20.400 Unterrichtseinheiten in drei Jahren aus. Ein für die Teilnehmer anzustrebendes Sprachniveau wird in den vorliegenden Dokumenten nicht ausgewiesen. Frage 2: Wie bekommen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber Kenntnis von und Zugang zu diesem Angebot? Der Antrag des SW führt aus, dass die Teilnehmer über die Ausländerbehörden vermittelt werden sollen. Frage 3: Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber können im Laufe der kommenden drei Jahre dieses Angebot nutzen? Auf der Basis der beantragten Mittel könnten gemäß den Angaben im Antragsdokument bis zu 900 Asylbewerber das Angebot nutzen. Frage 4: Hat das Angebot Deutschkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schon begonnen, wenn ja, an welchen VHS, wenn nein, wann soll es starten? Voraussetzung für den Beginn der Kurse ist die positive Bestätigung des Projektantrages des SW beim BAMF sowie die dann zu erwartende Mittelzuweisung. Nach Kenntnisstand des SMK liegt noch keine Entscheidung zum Projektantrag vor. Frage 5: Beteiligen sich alle sächsischen VHS an diesem Angebot? Wenn nicht, warum nicht? Der SW weist aus, dass das Projekt durch alle Volkshochschulstandorte ausgestaltet werden soll. Mit frpiinrllinhfan ftrüflAn Brunhild Kurth Seite 2 von 2