STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/754 Thema: Finanzierung Investitionspauschale Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/23-FV 6005/6/634-2015/5503 Dresden, ^ • Februar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß einer gemeinsamen Pressemitteilung des Sächsischen Städte-und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2014 erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte als Aufgabenträger für die Unterbringung der Flüchtlinge in 2015 und 2016 eine Investitionspauschale in Höhe von 33 Mio. EUR (18 Mio. EUR in 2015, 15 Mio. EUR in 2016).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die 33 Millionen EUR Investitionspauschale aus Bundesmitteln finanziert? r Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www. smf.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf. Sachsen .de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Bund reicht den Ländern zur Entlastung der durch eine steigende Anzahl von Asylbewerbern entstehenden Mehrkosten Mittel in Höhe von insgesamt 1 Mrd. EUR über eine zusätzliche Beteiligung an der Umsatzsteuer weiter. Hieran hat der Freistaat Sachsen einen Anteil von rd. 50 Mio. EUR. Die über die Umsatzsteuer fließenden Gelder sind allgemeine Deckungsmittel des Haushaltes. Die 33 Mio. EUR zur Finanzierung der Investitionspauschale werden aus diesen Mitteln bereitgestellt. Frage 2: Unterliegen die 33 Millionen EUR Investitionspauschale einer Zweckbindung zur Verwendung für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern? Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die DS Nr. 6/778. Frage 3: Bereits im Jahr 2014 hat der Freistaat Sachsen die Landkreise und Kreisfreien Städte mit einer Investitionspauschale in Höhe von 20 Millionen EUR für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterstützt. Welche unteren Unterbringungsbehörden haben diese Mittel in welcher Höhe in die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern investiert? Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, da eine Abrechnung der Mittelverwendung gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014 erst zum 30. Mai 2015 erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen RroL Dr. Georg Unland '/ Seite 2 von 2