STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7638 Thema: Fragen und Anliegen von kommunalen Spitzenverbänden bzw. Städten, Landkreisen und Gemeinden bezüglich der Freihan¬ delsabkommen TISA, TTIP und CETA Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/25 Dresden, 0 4, JAN, 20)/ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verschiedene Städte, Landkreise und Gemeinden haben Beschlüsse und Resolutionen bezüglich der Freihandelsabkommen TISA, TTIP und/oder CETA gefasst. So forderte beispielsweise der Stadtrat der Stadt Dresden in der Stadtratssitzung vom 07.05.2015 unter der Beschlussnummer A0046/15 den Bürgermeister dazu auf, u.a. dem Freistaat Sachsen die Haltung der Stadt Dresden bekanntzugeben. Ähnliche Beschlüsse wurden auch in anderen sächsischen Kommunen gefasst. Davon ausgehend werden folgende Fragen an die Staatsregierung ge¬ stellt." Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Von welchen kommunalen Spitzenverbänden bzw. Städten, Landkreisen und Gemeinden hatte die Staatsregierung Fra¬ gen und Anliegen bzgl. der Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA zur Kenntnis genommen? Frage 2: Welche konkreten Fragen und Anliegen bezüglich der Frei¬ handelsabkommen TISA, TTIP und CETA aus den kommuna¬ len Spitzenverbänden bzw. Städten, Landkreisen und Gemeinden lagen der Staatsregierung vor? Frage 3: Welche Antworten gab die Staatsregierung auf die konkreten Fragen und Anliegen bezüglich der Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA aus den kommunalen Spitzenverbänden bzw. Städten, Landkreisen und Gemeinden? Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Sächsische Staatsregierung hat ein Schreiben des Sächsischen Städte- und Ge¬ meindetags zum Freihandelsabkommen TTIP im Jahr 2015 zur Kenntnis genommen. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass es aus kommunaler Sicht von Bedeutung sei, dass durch TTIP nationales und europäisches Recht nicht unterlaufen und die Flandlungsspielräume der kommunalen Seite nicht eingeschränkt werden. In der Antwort wurde hervorgehoben, dass nach dem TTIP-Verhandlungsmandat der EU- Kommission verankert ist, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Europäischen Union erhalten bleiben soll. Das bedeutet, dass keine Verpflichtung zur Privatisierung geschaffen wird und Kommunen unverändert ihre Aufgaben wahr¬ nehmen können. Zu den Freihandelsabkommen TISA, TTIP und CETA hat die Sächsische Staatsregie¬ rung Resolutionen des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau (Beschluss Nr. 90 vom 15. April 2015) und des Stadtrates der Stadt Naunhof (Beschluss vom 24. Sep¬ tember 2015) zur Kenntnis genommen. In den Resolutionen setzen sich die Stadträte für mehr Transparenz hinsichtlich der Verhandlungen zu den drei Abkommen sowie für Sicherung, Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge ein. In den Antworten wurde bekräftigt, dass nach Auffassung der Sächsischen Staatsregie¬ rung die Abkommen nicht dazu führen dürfen, bewährte Regeln der Daseinsvorsorge zu unterlaufen. Europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, beim Ver¬ braucher-, Daten,- Tier- oder Gesundheitsschutz oder in Fragen der Kultur dürfen nicht abgesenkt werden. Die Sächsische Staatsregierung ist jedoch nicht direkt in den Verhandlungsprozess über die angesprochenen Abkommen eingebunden. Die Verhandlungen führt die Euro¬ päische Kommission. Es wurde deshalb hervorgehoben, dass eine genaue Prüfung der Sachverhalte erst auf Basis der jeweils endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein wird. Auch wurde jeweils auf das breite Informationsangebot der Europäischen Kommission sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den angesprochenen Ab¬ kommen, das auch Veranstaltungen und Konsultationen umfasst, aufmerksam ge¬ macht. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-01-04T14:26:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes