STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWìRTSCHAFT SÀCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7639 Thema: Rasanter Anstieg beim öko-Landbau in Sachsen - Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Medieninformation des SMUL vom 6.12.2016 heißt es, dass sächsische Landwirte für das Jahr 2016 für eine Fläche von 40.800 Hektar öko- Prämien beantragt haben. Dles entspräche einer Steigerung um fast 6.600 Hektar gegenüber 2015.. Es sind dem ,,Hintergrund" der PM zufolge mehr Betriebe und eine insgesamt größere Fläche bei den staatlich autorisierten ökokontrollstellen gemetdet, als Betriebe und Flächen Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie ökologischer/ Biologischer Landbau (RL öeUZOtO¡ 1im Folgenden: Ökotandbau -Förderung) in Anspruch nehmen. lnsofern ist bemerkenswert, dass eine unbekannte Anzahl von Betrieben, die im Jahr 2015 auf einer Fläche von 3.224 ha wirtschafteten, offenbar keine ökolandbau- Fördermittel beantragte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen Jeder Unternehmer, der ökologische Ezeugnisse ezeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, muss sich nach Artikel 28 der EU-Ökoverordnung (VO (EG) Nr. 83412007) dem öko- Kontrollsystem unterstellen. Aufgrund dessen werden darüber alle Okobetriebe erfasst. Diese Daten werden durch die Kontrollstellen zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres erhoben und der zuständigen Behörde, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, bis zum 31. Januar des Folgejahres bereitgestellt. Die endgültig geprüften und ausgewerteten Daten müssen zum 15. April des Folgejahres der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mitgeteilt werden. Angaben zur Anbaustruktur sind darin jedoch nicht enthalten. Dresden, lA" 0"t. l"Of+ s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 14. Dezember2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105011t748 Dhr¡!ññt&tu'.& s¡.blirffiß&uñu¡d!ÑkM Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsmin¡ster¡um für Um\¡velt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden wìivw.smuLsachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugâng für elektron¡sch signierte sowie fürvêrschlüsselte elektron¡sche Dokumente ôt6 €\f(o o C\¡ Seite 1 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UN4WELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Deshalb wird für Angaben zur Anbaustruktur entsprechend der Tabelle g3 des Sächsischen Agrarberichts 2015 hilfsweise auf Daten aus der Agrarförderung für die landwirtschaftlichen Betriebe, die gleichzeitig auch die Ökoprämie nach der Richtlinie ,,Ökologischer/Biologischer Landbau (ÖBL/2015)" beantragt haben, zurückgegriffen. Nicht berücksichtigt sind dabei Öko-Betriebe, Mit Bezug auf die Ausführungen entsprechend den Vorbemerkungen werden Angaben zur Anbaustruktur über das Öko-Kontrollsystem nicht erfasst. Eine Aufschlüsselung analog Tabelle 93 des Agrarberichts ist daher nicht möglich. . die keinen Antrag auf Agrarförderung oder die Ökoprämie gestellt haben, o die nach der RL ÖBL/2015 nicht antragsberechtigt sind, da nicht die gesamte Betriebsfläche ökologisch bewirtschaftet wird und o die die Bedingungen des $ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Agrarstatistikgesetzes nicht erfüllen(beispielsweise Betriebe unter fünf Hektar). Aus den oben genannten Gründen weichen Daten der Agrarförderung und Daten derÖkokontrollstellen zwangsläufig voneinander ab. Zudèm werden die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst. Unabhängig davon werden Agrarförderdaten bereits im Laufe des jeweiligen Jahres, so auch im Jahr 2016, für vorläufige Auswertungen genutzt. Nach abschließender Plausibilitätsprüfung werden die endgültigen Daten im Agrarbericht veröffentlicht. Bis dahin sind auch alle Angaben auf dieser Grundlage vorläufig, was ebenso für die beigefügten Daten der Anlagen zutrifft. Frage 1: Wie viele Betriebe in Sachsen mit welcher landwirtschaftlichen Nutzfläche und Struktur (bitte analog Tabelle 93 des Agrarberichts 2015= Struktur des ökologischen Landbaus in Sachsen, Seite 99 aufführen) haben im Jahr 2015 ökologische Landwirtschaft betrieben, ohne einen Antrag auf ökolandbau -Förderung zu stellen (bitte nach Landkreisen getrennt aufführen)? lm Jahr 2015 haben im Freistaat Sachsen 64 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von 3.193 Hektar ökologische Landwirtschaft betrieben, ohne einen Antrag auf Ökolandbau-Förderung zu stellen. Frage 2: Wie viele Betriebe in Sachsen mit welcher landwirtschaftlichen Nutzfläche und Struktur (bitte analog Tabelle 93 des Agrarberichts 2015: Struktur des ökologischen Landbaus in Sachsen, Seite 99 aufführen ) haben im Jahr 2016 erstmalig einen Antrag auf ökolandbau- Förderung gestellt (bitte nach Landkreisen getrennt aufführen)? Entsprechend einer vorläufigen Auswertung der Daten der Agrarförderung für das Antragsjahr 2016 haben 69 Betriebe 1ür 7.542 Hektar erstmalig einen Antrag auf ökoprämie nach der RL OBL/2015 gestellt. Die gewünschte Aufschlüsselung énthält die Anlage 1. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen der Abgeordneten ablehnen, wenn einer Beantwortung gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Gemäß g 18 Absatz 1 des Sächsischen Statistikgesetzes sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die dem Betroffenen zugeordnet werden können, von den mit der Durchführung der Statistiken betrauten Personen geheim zu halten. Wenn in einem Landkreis nur ein, zwei oder drei Betriebe dargestellt werden, ermöglicht dies den Rückschluss auf sachliche Verhältnisse, die dem einzelnen Betrieb zugeordnet werden können. Zur Wahrung der geschützten Rechtsgüter, des Fragerechts des Abgeordneten nach Artikel 51 SächsVerf einerseits und der Berücksichtigung der Vorgaben des Sächsischen Statistikgesetzes andererseits, können die Angaben zu den Landkreisen, in denen nur ein, zwei oder drei Betriebe dargestellt werden, der Abgeordneten in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzu ng m itgetei lt werden. Frage 3: Wie viele Betriebe in Sachsen mit welcher landwirtschaftlichen Nutzfläche und Struktur (bitte analog Tabelle 93 des Agrarberichts 2015: Struktur des ökologischen Landbaus in Sachsen, Seite 99 aufführen ) haben im Jahr 2016 den öko-Anbau aufgegeben und inwiefern handelte es sich dabeijeweils um Betriebe, die einen Antrag auf ökolandbau -Förderung gestellt haben (bitte nach Landkreisen getrennt aufführen)? Auf der Datenbasis des Öto-Kontrollsystems sind Angaben zu Betrieben, die im Jahr 2016 den Ökolandbau aufgegeben haben, dezeit nicht möglich, da für das Jahr 2016 diese Angaben der Staatsregierung entsprechend den Vorbemerkungen noch nicht vorliegen. Nach vorläufiger Auswertung der Daten der Agrarförderung für das Antragsjahr 2016 haben jedoch 26 Betriebe mit einer Fläche von 1.467 Hektar, die im Jahr 2015 einen Antrag auf Okoprämie gestellt hatten, die Ökoprämie im Jahr 2016 nicht mehr beantragt. Die gewünschte Aufschlüsselung enthält Anlage 2. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen der Abgeordneten ablehnen, wenn einer Beantwortung gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Gemäß g 18 Absatz 1 des Sächsischen Statistikgesetzes sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die dem Betroffenen zugeordnet werden können, von den mit der Durchführung der Statistiken betrauten Personen geheim zu halten. Wenn in einem Landkreis nur ein, zwei oder drei Betriebe dargestellt werden, ermöglicht dies den Rückschluss auf sachliche Verhältnisse, die dem einzelnen Betrieb zugeordnet werden können. Zur Wahrung der geschützten Rechtsgüter, des Fragerechts des Abgeordneten nach Artikel 51 SächsVerf einerseits und der Berücksichtigung der Vorgaben des Sächsischen Statistikgesetzes andererseits, können die Angaben zu den Landkreisen, in denen nur ein, zwei oder drei Betriebe dargestellt werden, der Abgeordneten in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung mitgeteilt werden. Seite 3 von 4 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt Frage 4: welche Gründe sind der staatsregierung dafür bekannt, dass landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 den öko-Landbau aufgegeben haben? Der Staatsregierung sind für den Ausstieg landwirtschaftlicher Betriebe aus dem ökolandbau im Jahr 2016 keine Gründe bekannt. Frage 5: welche Gründe sind der staatsregierung dafür bekannt, dass landwirtschaftliche Betriebe ökologische Landwirtschaft betreiben, ohne dabei einen Antrag auf ökolandbau -Förderung zu stellen? Dafür sind der Staatsregierung keine Gründe bekannt Mit freund Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 4 von 4 Anlage 1: Betriebe, die 2016 erstmals einen Antrag auf Okolandbau-Förderung gestellt haben Vogtlandkreis 13 3764,3 32,1 67,9 42,6 11,4 16,3 29,2 0,0 65,5 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 7 194,1 41,7 51,4 42,0 52,9 5,2 1,1 20,9 LK Nordsachsen 5 213,0 11,0 76,1 70,3 0,9 0,9 2,6 25,3 0,6 0,3 12,5 5,9 LK Mittelsachsen 10 933,8 70,9 28,9 52,6 0,6 0,6 3,1 2,7 35,8 3,9 0,3 38,1 LK Meißen o 633,3 9,1 89,9 36,3 3,6 3,6 3,8 2,5 27,6 20,1 6,0 1,0 17,1 LK Leipzig 8 472,2 61,1 38,9 68,0 0,1 0,1 5,4 18,9 2,8 4,3 0,5 8,0 LK Görlitz 5 244,8 83,3 14,4 54,6 17,5 24,5 3,4 2,2 34,7 Ezgebirgskreis 7 867,0 77,6 22,4 35,9 0,2 0,2 4,3 16,9 31,3 2,5 58,1 Sachsen 69 7.543 43,6 55,7 44,6 0,59 0,59 0 8,5 '12,1 29,0 3,5 0,87 0 0 0 0,53 s0,1 Einheit Anzahl ha gesamt % der LF % der LF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der LF % der LF ie 100 ha LF Bezeichnung Betriebe LF Dauergrünland Ackerfläche Getreide Hackfrüchte darunter Kartoffeln Zuckerrüben Leguminosen ölfri¡chte Ackerfutter Stilllegung Feldgemüse Gartenbau Küchenkräuter/Heil- und Gewürzpflanzen[1 ] Baumschulfläche Obst Vieheinheiten (GVE) Quelle: Agrarforderung, alle Betriebe mit Öko-Förderung (vollumgestellt), vorläufige Daten, Bezugsjahr20l6 Anlage 2: Betriebe, die 2016 nicht mehr einen Antrag auf Okolandbau-Förderung gestellt haben LK Sächsische Schweiz- Ostezgebirge 4 60,2 74,5 25,5 66,8 33,2 72,3 LK Meißen 4 372,9 8,0 92,0 28,8 9,6 9,6 10,9 23,3 23,0 2,3 93,7 6,3 84,5 It1 LK Leiplg 4 262,8 Sachsen 26 '1.467 34,6 64,8 53,3 3,5 3,5 0 0,61 3,9 22,9 '1,5 12,4 0 0 0 0,39 30,5 Einheit Anzahl ha gesamt % der LF % der LF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der AF % der LF % der LF je 100 ha LFVieheinheiten (GVE) Bezeichnung Betriebe LF Dauergrünland Ackerfläche Getreide Hackfrüchte darunter Kartoffeln Zuckerrüben Leguminosen ötfruchte Ackerfutter Stilllegung Feldgemüse Gartenbau Küchenkräuter/Heil- und G ewü rzpflanzenlll Baumschulfläche Obst Quelle: Agrarförderung, alle Betriebe mit Öko-Förderung (vollumgestellt), vorläufige Daten, Bezugsjahr20l5 2017-01-11T10:07:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes