STAATSMINISTERIUM DES INNERN r»-«. i Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8546 Dresden, Februar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/764 Thema: Grundrechtsverletzung durch die Beschlagnahmung von Handys Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Sächsische Staatsregierung distanziert sich von der präjudizierenden und tendenziösen Formulierung des Themas der Kleinen Anfrage. Bei dem angefragten Sachverhalt kam es weder durch polizeiliche noch durch staatsanwaltschaftliche Maßnahmen zu Grundrechtsverletzungen. Im Übrigen handelte es sich nicht um eine Spontanversammlung, da bereits zuvor im Internet zu einer Teilnahme aufgerufen worden war. Frage 1: Wie viele Polizist*innen welcher Einheiten waren am Abend des 15. Januar 2015 im Rahmen einer Spontandemonstration zwischen Beethovenstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Braustraße, Leipzig, im Einsatz? (Bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Anzahl Dienststelle 92 Polizeidirektion Leipzig 113 Bereitschaftspolizeipräsidium Sachsen 56 Landeskriminalamt Sachsen 23 Polizeidirektion Dresden 7 Polizeidirektion Zwickau 28 Landespolizei Brandenburg 29 Landespolizei Sachsen-Anhalt Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER11JM des mmm Freistaat |H SACHSEN Frage 2: Kam es zu strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten am Abend des 15. Januar 2015 in Leipzig im Rahmen einer Spontandemonstration zwischen Beethovenstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Braustraße, Leipzig? Wenn ja: a) Welche strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten wurden im Einzelnen an welchen Orten festgestellt und konnten Teilnehmerinnen der Spontandemonstration zugeordnet werden? b) Wie viele Beteiligte werden im Einzelnen den jeweils unter a) genannten Handlungen zugeordnet? c) Wie viele Tatverdächtige konnten identifiziert werden? Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Bei wie vielen Personen wurden am Abend des 15. Januar 2015 in Leipzig im Rahmen einer Spontandemonstration zwischen Beethovenstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Braunstraße, Leipzig, die Personalien festgestellt? (Bitte Einzelauflistung nach genauem Ort und Anzahl.) Ort Anzahl Leipzig, Braustraße 192 Frage 4: Zu wie vielen Festnahmen und Ingewahrsamnahmen ist es am Abend des 15. Januar 2015 in Leipzig im Rahmen einer Spontandemonstration zwischen Beethovenstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Braustraße, Leipzig gekommen? (Bitte eine Einzelauflistung nach jeweiligem Zeitpunkt, Ort, Anzahl und Rechtsgrundlage.) Zeitpunkt Ort Anzahl Rechtsgrundlage 15.01.2015, 21:00 Uhr Leipzig, Brandvorwerkstraße 1 § 22 SächsPolG 16.01.2015, 00:05 Uhr Leipzig, Braustraße 1 § 163 b StPO Frage 5: Kam es zu Sicherstellungen oder Beschlagnahme von Gegenständen im Rahmen oder Umfeld der Spontandemonstration am Abend des 15. Januar 2015 zwischen Beethovenstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Braustraße, Leipzig? Wenn ja: a) Welche Art von Gegenständen, in welcher Anzahl? (Bitte jeweils gesondert auflisten.) b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Gegenstände jeweils in Gewahrsam genommen oder beschlagnahmt? (Bitte nach Art, Anzahl und Rechtsgrundlage gesondert auflisten.) c) Wer traf wann die Entscheidung oder Anordnung zu den Maßnahmen nach a) und b)? (Bitte genaue Bezeichnung der entscheidenden Stelle mit Aktenzeichen und genaue Benennung des Zeitpunktes mit Uhrzeit.) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERUJM des innekn Freistaat SACHSEN Zu a) Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall wurden nach den gewalttätigen Ausschreitungen am 15. Januar 2015 diejenigen Gegenstände, die für die Beweisführung möglicherweise von Bedeutung sein können, sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um nachfolgend aufgeführte Beweismittel: - 150 Handys - 13 Vermummungsgegenstände - 6 SIM-Karten - 4 analoge Filme - 4 SD-Karten - 3 iPods - 2 Jacken - 2 Micro SD Karten Zu b) Die Handys und anderen in amtliche Verwahrung genommenen Gegenstände wurden auf der Grundlage von §§ 94 Abs. 1 und Abs. 2, 98 Abs. 1 Satz 1, 102 StPO sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Die Anordnung der Beschlagnahme erfolgte am 15. Januar 2015 um 22:47 Uhr wegen Gefahr im Verzug durch den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Zum Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Anordnung lag noch ke‘ iltschaftliches Aktenzeichen vor. Zu c) V \ Markus Ulbig \ Mi Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage Tatzeit Tatort in Leipzig Anzahl beteiligte Personen Tatverdächtige Tatvorwurf Zusammenhang 15.01.2015 Simsonplatz / Beethovenstraße / Harkortstraße / Martin-Luther-Ring / Dittrichring / Markt / Roßplatz / Windmühlenstraße / Bernhard-Göring-Straße / Braustraße unbekannt 194 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Gewalttätig verlaufener Aufzug 15.01.2015 Simsonplatz 1 (Bundesverwaltungsgericht) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Schmierereien im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Harkortstraße 9 (Landgericht Leipzig) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Schmierereien im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Beethovenstraße 11 (Parkhaus) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Schmierereien im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Beethovenstraße 17 unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Sachbeschädigung an privatem PKW im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Martin-Luther-Ring 3-5 (Santander Consumer Bank) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB sechs eingeschlagene Fensterscheiben u. Schmierereien im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Dittrichring 4 (Frisörgeschäft) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB drei eingeschlagene Fensterscheiben im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Windmühlenstraße 22 - 26 (Büro Generali Versicherung) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB eine eingeschlagene Fensterscheibe im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Bernhard-Göring-Straße 40 (Mehrfamilienhaus) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Schmierereien im Verlauf des o. g. Aufzugs 15.01.2015 Bernhard-Göring-Straße 64 (Amtsgericht Leipzig) unbekannt unbekannt Sachbeschädigung gern. § 303 StGB 45 eingeschlagene Fenster-/ und Türscheiben im Verlauf des o. g. Aufzugs 1