STAATSM1N1STHK1UM DES INNERN Freistaat ||| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/&545 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresdeny^. Februar 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/765 Thema: Mobilfunk-Verbindungen am 12. Januar 2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Zuge der Versammlungen im Kontext mit dem ersten .Spaziergang' von ,LEGIDA‘ in Leipzig, am 12. Januar 2015, kam es im Umfeld der Aufzugsorte zu massiven Störungen des Mobilfunks. Wenngleich solche Störungen durch Überlastungen der Mobilfunknetze bekannter Weise möglich sind, stellt sich hier die Situation etwas differenzierter dar. So verzeichnen die Mobilfunkprovider auch solche Überlastungen als Störungen und werden, so vorhanden, in einer Live-Abfrage (Karte) des Betreibers dargestellt. Für besagten Zeitraum gibt es aber z. B. von Base/Eplus die Aussage, dass am 12. Januar keine Netzstörung in der Region Leipzig bekannt ist' und 02 gab per Social-Media bekannt: ,Ein Ausfall ist [...] nicht ersichtlich.' Vodafon wiederum erklärt wie es zu möglichen technischen Einschränkungen kommen kann so: .Diese können sich aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder technischer Optimierungen ergeben.'“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, dass es im Kontext der Versammlungen am 12. Januar zu erheblichen Einschränkungen im Mobilfunknetz der vier großen Provider kam und wie erklärt sie sich diese? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Gab es, bezugnehmend auf oben genannte Aussagen, behördliche Anordnungen, die eine solche Einschränkung des Mobilfunknetzes zum Ziel hatten? Frage 3: Wenn ja, mit welchem Ziel und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen solche Anordnungen? Frage 4: Kam es im Zuge der genannten Versammlungen zu einer sogenannten automatisierten oder manuellen Bestandsdatenauskunft? Frage 5: Wurde am 12. Januar 2015 oder nachträglich im Umfeld der Demonstrationsaufzüge von einer sogenannten Funkzellenabfrage (FZA) Gebrauch gemacht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 12. Januar 2015 in Leipzig automatisierte oder manuelle Bestandsdatenauskünfte noch FZA. Es jrdlichen Anordnungen, die eine Einschränkung des Mobilfunknetzes idlichen Grüßen Seite 2 von 2