SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Herrn Präsidenten Dr. Matthias Rößler Sächsischer Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7660 Thema: Baukosten, Zeitplan, Wirtschaftlichkeit, Bebauungsdichte und Einsparungspotential des Neubaus des Hauptsitzes der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Verantwortlich für die Entscheidung über das Ob und das Wie des Bauvorhabens sind alleine die Organe der Bank. Dem Verwaltungsrat der Sächsischen Aufbaubank ist die Zustimmung zum Erwerb von Grundstücken und zu Bauvorhaben mit einem Bauaufwand von voraussichtlich mehr als 2 Millionen Euro vorbehalten. Im Übrigen obliegt ihm die allgemeine Kontrolle des Vorstandes z. B. im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes. Mitwirkungsrechte der Staatsregierung hinsichtlich des Bauablaufs, der Gestaltung des Bauvorhabens, der Vergabe einzelner Leistungen etc. sehen die Regularien der Sächsischen Aufbaubank hingegen nicht vor. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Beantwortung auf den Informationsstand der Mitglieder der Staatsregierung. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-W 9245/18/24- 2016/63291 Dresden, ;/l. Januar 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 1: In welcher Leistungsphase nach Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) befindet sich aktuell das Projekt des Neubaus für den Sitz der SAB in Leipzig und für welche Projektteilbereiche liegt aktuell eine Baugenehmigung vor bzw. wann rechnet die Staatsregierung mit dem Vorliegen derselben und mit welcher Bauzeit und welchem Eröffnungstermin kalkuliert die Staatsregierung? Das Projekt befindet sich aufgrund seiner Größe und Komplexität parallel in mehreren Leistungsphasen nach der HOAI. Aktuell sind die ersten Vergabeeinheiten entsprechend des Baufortschritts schon vergeben bzw. ausgeschrieben. So wurden die Tätigkeiten im „Spezialtiefbau - Erdarbeiten " nach einer entsprechenden Ausschreibung im November 2016 beauftragt. Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde bereits begonnen. Die Vergabeeinheit „übergeordnete Baustellenlogistik" wurde veröffentlicht. Die Angebote der Bieter werden im Januar 2017 eingereicht. Für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung der Baugrube liegen seitens der Stadt Leipzig eine Teilbaugenehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde vor. Mit der Erteilung der Gesamtbaugenehmigung wird im ersten Halbjahr 2017 gerechnet. Es ist von einer Bauzeit von mindestens zweieinhalb Jahren auszugehen. Die Fertigstellung ist, in Abhängigkeit vom Baufortschritt, für Mitte des Jahres 2019 geplant. Frage 2: Zu welchen konkreten Ergebnissen kam die Kostenschätzung in der Phase 2 der Vorplanung und die Kostenberechnung in der Phase 3 der Entwurfsplanung für den Neubau für den Sitz der SAB in Leipzig, wie hoch wird sich der Preis pro errichteten m2 Bürofläche gestalten und wie steht dieser Wert im Verhältnis zu anderen, vergleichbaren Bauvorhaben des Freistaates Sachsen? Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Die Baukosten sind bisher auf Basis der Entwurfsplanung mit ca. 110 Millionen Euro budgetiert, woraus sich bei ca. 18.000 m2 Bruttogrundfläche ein diesbezüglicher m2 - Preis von ca. 6.111 € ermittelt. Die Bank geht aktuell von nicht unerheblichen Unwägbarkeiten bezüglich der endgültigen Baukosten aus. Ein Vergleich mit anderen Bauvorhaben im Freistaat Sachsen ist nicht möglich, da es aktuell kein vergleichbares Vorhaben, nämlich die Errichtung eines Bankgebäudes mit ähnlichen Anforderungen gibt: die Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte, den Einsatz innovativer Baustoffe und Investitionen in energetische Pilotprojekte. Rund ein Drittel der geplanten Baukosten entfallen auf diese Anforderungen. Frage 3: Steht die entstehende Geschossfläche in einem wirtschaftlichen Verhältnis zur Grundstücksfläche, wie sind die entsprechenden Werte? Wesentliche Prämissen für die Grundstückssuche waren eine Grundstücksgröße, die erforderlich ist, um die benötigten Arbeitsplätze unterzubringen, eine Lage in fußläufiger Entfernung zum Leipziger Hauptbahnhof sowie die Möglichkeit zur Umsetzung des im Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG, Drs. 5/6426, S. 57) dargelegten Leitsatzes, wonach auch städtebauliche Belange zu berücksichtigen sind. Diesen Anforderungen entsprach nach Meinung der Bank nur das Grundstück Gerberstraße 3 - 5. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers haben bei diesem Projekt u.a. städtebauliche Aspekte maßgebliche Bedeutung. Deshalb stellen sich die Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit bei diesem Gebäude anders dar als bei reinen Zweckbauten, denn Teile des 10.000 m2 großen Grundstücks werden auch als öffentlicher Raum genutzt , insbesondere das Forum. Die Fläche der fünf Stockwerke beträgt insgesamt ca. 18.000 m2 (Bruttogrundfläche, vgl. Antwort zu Frage 2). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN ~51\CHsEN Frage 4: Welche Kosten sind bisher durch den Erwerb des Grundstückes, das Herrichten und Erschließen des Baufeldes, den Architekturwettbewerb und Beratungskosten im Einzelnen konkret angefallen und in welchem Verhältnis stehen die Gesamtkosten des Standortumzuges der SAB (inkl. Erwerb des Grundstückes, das Herrichten und Erschließen des Baufeldes, den Architekturwettbewerb und Beratungskosten, Baukosten , Umzugskosten) zu den erhofften Einsparungen im Rahmen des Standortkonzeptes und der erhofften strukturpolitischen Vorteile? Konkret sind bislang folgende Kosten angefallen: • Kaufpreis Grundstück: 3,2 Mio. € zzgl. Nebenkosten des Erwerbs. • Rechnungsfreigaben sind bis zum 15.12.2016 i. H. v. 8,331 Mio. € erfolgt (Kostengruppe 200 „Herrichten und Erschließung" 477 T€, Kostengruppe 700 „Baunebenkosten " 7,854 Mio.€). Bezüglich der Baukosten wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die späteren Umzugskosten können derzeit nicht beziffert werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Sitzverlegung der SAB ist strukturpolitisch bedingt. Mit der Verlegung des Sitzes von Dresden nach Leipzig und dem Aufbau eines Standorts der SAB in Leipzig sollen die Stadt und die Region Leipzig gestärkt werden (Standortimpuls), denn Arbeitsplätze, Kaufkraft und Investitionen wirken sich positiv auf die Region aus. Dennoch können sich durch den Wegfall von bisher angemieteten Flächen in Dresden und Leipzig Einsparungen ergeben. Mit freundlichen Grüßen Pf; Seite 4 von 4 2017-01-13T10:51:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes