STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7663 Thema: Aktuelle Situation der ehemaligen Robotron-Kantine im Dresdner Lingnergelände Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Anführungen vorangestellt: „Ein knapp 98.000 Quadratmeter großes Areal zwischen Lingner-Allee und Bürgerwiese wurde 2014 an den Investor Immovation aus Kassel verkauft. Er plant an Stelle der Robotron-Gebäude ein neues Viertel: Unter dem Namen „Lingner Altstadtgarten Dresden" soll ein gemischtes Quartier entstehen, mit Eigentums- und Mietwohnungen, dazu Gewerbeeinrichtungen . Statt großmaßstäblicher Bürokomplexe entsteht kleinteiliger Wohnungsbau, statt der Weite der Moderne sollen nun Blockrandstrukturen und Traufhöhen der Vorkriegszeit maßgeblich sein. Das Robotron-Gelände wurde 1969 bis 1972 von einem Kollektiv unter Axel Magdeburg und Werner Schmidt im VEB Wohnungs- und Gesellschaftsbau errichtet. Es besteht aus den zwei Atriumgebäuden, einem L-förmigen Bau und zwei kleineren Solitärgebäuden: Die Betriebskantine war in einem freistehenden, leichten Pavillon mit türkisfarbenen Wandfliesen untergebracht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es in den letzten Jahren konkrete Überlegungen, die ehemalige Robotron-Kantine unter Denkmalschutz zu stellen, wenn ja wann und mit welchen Ergebnissen? -H7117. 1Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/8/45 Dresden/e . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 2: Worin bestand der Wert des Robotron-Ensembles und speziell der Robotron- Kantine aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) hat im Jahr 2014 die gesamte Bebauung der für das ehemalige DDR-Kombinat ROBOTRON errichteten Gebäude in der Nähe des Pirnaischen Platzes entlang der St. Petersburger und der Grunaer Straße (Atrium 1 und II, L -Gebäude, Rechenzentrum, Kantine) auf das Vorliegen ihres Denkmalwertes geprüft. Im Ergebnis ist allen Gebäuden eine bau- und technikgeschichtliche sowie städtebauliche Bedeutung zuzusprechen, die indes nicht ausreicht, um ein öffentliches Erhaltungsinteresse zu bejahen. Frage 3: Welchen Standpunkt vertritt zum Thema der Denkmalwürdigkeit der Robotron- Kantine die untere Denkmalschutzbehörde in Dresden? Frage 4: Wie stellt sich die aktuelle Situation der Robotron-Kantine aus Sicht der Staatsregierung dar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Als vollziehende Gewalt gemäß Art. 3 Abs. 3 und Art. 59 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) verantwortlich. Die Gebäude auf dem ROBOTRON-Gelände stehen aber nicht unter Denkmalschutz und unterfallen nicht den Bestimmungen des SächsDSchG, siehe die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 And 2. Eine Auskunftspflicht der Staatsregierung über die Haltung der unteren Denkelschutzbehörde der Stadt Dresden zur Denkmalwürdigkeit der ROBOTRON- Kantee oder hinsichtlich der Einschätzung der aktuellen Situation dieses Gebäudes bestet eglich nicht. Mit feuridlichen Grüßen j j Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-01-11T10:08:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes