STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7673 Thema: Junge Geflüchtete ohne Schulabschluss Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Laut Sächsischer Zeitung vom 1. Dezember 2016 verfügt in Sachsen eine große Zahl von jungen Geflüchteten nicht über „einen geeigneten Schulabschluss". Nach Angaben der Integrationsministerin Petra Köpping können „rund 5000 der 18 bis 27-Jährigen keine Berufsausbildung im Freistaat absolvieren". Diese Zahl wird sich potenzieren , wenn volljährig werdende Geflüchtete die Berufsschulzentren ohne Abschluss verlassen. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der 18- bis 27-jährigen Flüchtlinge in Sachsen haben keinen Schulabschluss? Die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen erfasste, Stand Dezember 2016, 15.432 Flüchtlinge, die als arbeitssuchend oder arbeitslos in Sachsen registriert sind. Die absoluten Zahlen lassen aber keine Korrelation Bildungsstand / Altersstruktur zu. Im Rahmen der Erfassung geht die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen davon aus, dass rund 1/3 der erfassten Flüchtlinge über keinen Schulabschluss verfügen. Laut dem „Aktuellen Bericht 6/2016: Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) sind 30 Prozent der Flüchtlinge im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Laut IAB gaben bei den über 18-jährigen Asylbewerbern 31 Prozent bei ihrer Registrierung 2015 an, dass sie entweder gar keine Schule (8 Prozent) oder nur eine Grundschule (23 Prozent) besucht haben. Gewichtet mit der Bleibewahrscheinlichkeit sinkt der Anteil der Gruppe mit einem niedrigen Schulbildungsniveau auf 25 Prozent. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) VZ-0141.51-17/66 Dresden, ZH· Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Frage 2: Wie viele der jungen Flüchtlinge bis 27 Jahre lernen derzeit an Abendoberschulen oder an den Kollegs? (bitte wenn möglich nach Landkreisen und Kreisfreien Städten bzw. Kommunen aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele Geflüchtete lern(t)en in den Jahren 2015 und 2016 in den Berufsschulzentren und wie viele verließen die BSZ ohne Schul- bzw. BVJ- Abschluss? (bitte wenn möglich nach Jahren, SBA-Regionalstellen, Schulen sowie Fachrichtungen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Sächsische Staatsregierung sichert für alle Schülerinnen und Schülern, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftlicher Lage, eine chancengerechte Bildung. Die Angabe über den Aufenthaltsstatus stellt kein statistisches Erhebungskriterium dar. Frage 4: Wie viele der geflüchteten Schulabgängerlnnen der Berufsschulzentren sind in welche Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter übergegangen ? (bitte wenn möglich nach Regionalstellen von BA und Jobcenter aufschlüsseln) Die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) weist nicht aus, ob die Teilnehmenden vor der Teilnahme an Maßnahmen der BA an den Berufsschulzentren integriert waren. Folglich können keine validen Informationen zu dieser Frage gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 SACHSEN 2017-01-24T16:23:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes