STAATSMINISTERIUM DES INNERN r im. ‚nm Freislaal SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7675 Thema: Nachfrage zu Drs 6/6249 - Geschehnisse am 26. August 2016 im und um den Kohlrabizirkus in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der im Zusammenhang mit den Geschehnissen am Abend des 26. August 2016 in und um den Kohlrabizirkus in Leipzig eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, des Sachverhalts , Deliktsgruppe, Zuordnung PMK rechts/links und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen)? Die in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6249 genannten Tatvorwürfe wurden durch die Staatsanwaltschaft Leipzig in einem Ermittlungsverfahren zusammengeführt. Dieses gegen zwei Beschuldigte geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 1. Dezember 2016 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der zunächst bestehende Anfangsverdacht im Verlauf der weiteren Ermittlungen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung weiter untersetzt werden konnte. Zumindest einer der beiden ehemals Beschuldigten ist dem politisch linksmotivierten Umfeld zuzurechnen. Neu eingeleitet wurde ein gegen Unbekannt geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung und des Diebstahls von Absperrzäunen . Die Ermittlungen hierzu dauern an. Eine Aussage dazu, ob diese Tat politisch motiviert war, lässt sich derzeit noch nicht treffen und ist Bestandteil der Ermittlungen. Ebenfalls neu eingeleitet wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs. Auch Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/13/25 Dresden Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1UM DES INNERN g-'3 " Freistaat SAC1-ISEN diese Ermittlungen dauern noch an. Eine Aussage zu einer möglichen politischen Motivation lässt sich aus den o. g. Gründen gleichfalls noch nicht treffen. Insgesamt befinden sich danach — mit Stand 20. Dezember 2016 — noch zwei Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 1 der Kleinen Anfrage in Bearbeitung. Frage 2: Kam es im genannten Zusammenhang zu Sicherstellungen oder Beschlagnahme von Gegenständen? Wenn ja: a) Welche Art von Gegenständen, in welcher Anzahl? (Bitte jeweils gesondert auflisten.) b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Gegenstände jeweils in Gewahrsam genommen oder beschlagnahmt? (Bitte nach Art, Anzahl und Rechtsgrundlage gesondert auflisten.) c) Wurden Rechtsmittel gegen diese Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen eingelegt, wenn ja: mit welchem Ergebnis? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c). Gegenstand Anzahl Rechtsgrund- Rechts- Ergebnis Bemerkung lage mittel Frage 2a Frage 2b Frage 2 c____ Smartphone 1 §§ 94, 98 ja AG Leipzig Ermitt- an Eigentümer am StPO lungsrichter: Si- 31.08.16 übergeben cherstellung rechtswidrig Grillanzünder 1 §§ 26, 27 nein an Eigentümer am SächsPolG 05.09.16 übergeben Feuerzeug 1 §§ 26, 27 nein an Eigentümer am SächsPolG 05.09.16 übergeben Seitenschneider 1 §§ 26, 27 nein wurde nicht abge- SächsPolG* holt, vernichtet am 17.09.16 Schlauchschal, 1 §§ 26, 27 nein ** schwarz SächsPolG Handschuhe, 1 §§ 26, 27 nein — schwarz-weiß SächsPolG Gebiss -Schutz 2 §§ 26, 27 nein ** SächsPolG Regenjacke, 2 §§ 26, 27 nein ** schwarz SächsPolG Sturmhaube, 1 §§ 26, 27 nein — schwarz SächsPolG Handschuhe, 1 §§ 26, 27 nein — schwarz SächsPolG * Ausweislich des Sachverhalts wurde der Seitenschneider zur Gefahrenabwehr nach dem SächsPolG sichergestellt. Im Protokoll wurde die Sicherstellung als Gefahrenabwehr beschrieben. Es wurden versehentlich die „§§ 94, 98 StPO" angekreuzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat er i SACHSEN ** Die87 sichergestellten Gegenstände befinden sich in der Polizeidirektion Leipzig. Du h . Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen en chi den, inwieweit diese im Ermittlungsverfahren als Beweismittel gem. §§ 94, 9 StP erforderlich sind. Mit frtuntIlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-01-12T10:51:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes