STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053n/37 Dresden, Z?.Januar2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7676 Thema: Änderung Schulordnung Fachoberschule Sehr geehrter Herr Präsident den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Gemäß der Schulordnung (FOSO) ist in den Fachoberschulen in Sachsen ein fachpraktischer Unterricht vorgesehen. Der fachpraktische Unterricht wird in Betrieben / Einrichtungen als gelenkte Praktikantenausbildung durchgeführt . In der Fachrichtung Technik kann abweichend davon der fachpraktische Unterricht in schuleigenen Werkstätten durchgeführt werden . Im aktuellen Entwurf der neuen Schulordnung Fachoberschule soll diese Möglichkeit, den fachpraktischen Unterricht im Fachbereich Technik in Schulen realisieren zu können, wegfallen. Damit müsste auch für diese Fachrichtung der fachpraktische Unterricht in jedem Fall in Betrieben / Einrichtungen absolviert werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Ist es richtig, dass mit dem Entwurf der neuen Schulordnung Fachoberschule die oben benannte Anderung diskutiert wird? Es ist vorgesehen. dass einheitlich in allen Fachrichtungen bis zu 10 % des Praktikums in der Schule stattfinden können und 90 % - dem Wesen des Praktikums folgend - in der Praxis. Frage 2: Wenn Ja: Was konkret sind die Gründe einer solchen ange dachten Veränderung? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01097 Dresden Laut Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 01.10.2010) findet im ersten Jahr des Bildungsganges die Fachpraxis als einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen statt. Dieser Rahmenvereinbarung folgt Sachsen mit der novellierten Schulordnung. www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8Seite l von 3 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Es hat im Jahr 2016 eine breite Erörterung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und mit den Kammern zur Durchführung des fachpraktischen Teils der Ausbildung stattgefunden. Anstelle der ursprünglich angedachten ausschließlichen Durchführung des Praktikums außerhalb der Schule und damit der Umsetzung der KMK-Rahmenvereinbarung wurde ein Kompromiss gefunden. Der fachpraktische Teil der Ausbildung kann im Umfang von maximal 10 % der in der Stundentafel für dieses Fach ausgewiesenen Gesamtstundenzahl auch in der Schule durchgeführt werden. Damit sind eine grundlegende Einweisung sowie nötige Sicherheitsbelehrungen in der Schule möglich. Den sächsischen Unternehmen soll mit der genannten Änderung die Möglichkeit gegeben werden, die jungen Menschen bei der Vorbereitung auf eine mögliche Ausbildung bzw. ein Studium mit anschließendem Einsatz im Unternehmen. möglichst praxisnah zu begleiten. Frage 3: Was war bei der Einführung der Schulordnung Fachoberschule die Motivation, in der Fachrichtung Technik - abweichend von den anderen Fachrichtungen - den fachpraktischen Unterricht in schuleigenen Werkstätten implementieren zu können? Die Schulordnung Fachoberschule stammt aus dem Jahr 1998. Der Arbeits- und Aus bildungsmarkt hat sich seitdem grundlegend gewandelt. Inzwischen kann davon ausgegangen werden, dass genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Frage 4: in welchen sächsischen Fachoberschulen mit der Fachrichtung Technik wird der fachpraktische Unterricht jeweils in schuleigenen Werkstätten bzw. in Betrieben / Einrichtungen durchgeführt? (bitte einzeln aufschlüsseln) Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Leipzig Durchführung des fachpraktischen Teils der Ausbildung in schuleigenen Werkstätten Betrieben und Einrichtungen X Schule BSZ 7 der Stadt Leipzig Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Bautzen Durchftlhrung des fachpraktischen Teils der Ausbildung in schuleigenen Werkstätten Betrieben und EinrichtungenSchule Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Baut zen Berufliches Schulzentrum Weißwasser Berufliches Schulzentrum Zittau Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACH SENS Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Zwickau Durchführung des fachpraktischen Teils der Ausbildung in schuleigenen Werkstätten Betrieben und EinrichtungenSchule BSZ "August Horch" Zwickau Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Chemnitz Durchftlhrung des fachpraktischen Teils der Ausbildung in Betrieben und Einrichtungenschuleigenen WerkstättenSchule BSZ für Technik lll Richard Hartmann Schule BSZ für Ernährung. Technik und Wirtschaft des Erzgebiraskreises BSZ Döbeln-Mittweida Sächsische Bildungsagentur/Regionalstelle Dresden Durchftlhrung des fachpraktischen Teils der Ausbildung in schuleigenen Werkstätten Betrieben und Einrichtungen BSZ für Technik "Gustav Anton Zeuner" Dresden BSZ für Bau und Technik Dresden BSZ für Technik und Wirt schaft Pirna BSZ "Otto Lilienthal" Freital- Dippoldiswalde BSZ für Technik und Wirt schaft Riesa Frage 5: Ab wann soll die neue Schulordnung Fachoberschule in Kraft treten? Die novellierte Schulordnung Fachoberschule soll zum 1 . August 2017 in Kraft treten Mit freundlichen Grüßen i I'' y Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2017-01-16T13:54:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes