STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7680 Thema: Umsetzungsstand des Antrages "Impfbereitschaft erhöhen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen der Staatsregierung Ergebnisse zu den sechs Fragen aus Punkt I vor, über welche sie ersucht wurde, zu berichten? Frage 2: Wenn ja, wie stellen sich die Ergebnisse dar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zu Frage 1 des Antrags: Der Staatsregierung liegen keine Informationen zum Impfstatus aller Personengruppen vor. Daten zum Impfstatus werden im Freistaat Sachsen derzeit nur bei Kindern zur Kita-, Schulaufnahmeuntersuchung und zu den Schuluntersuchungen der 2. und 6. Klassen erhoben. Die Tabellen 1 und 2 geben einen Überblick über die aktuellsten Daten. Diese zeigen, dass Kinder zum Zeitpunkt der Kita-Untersuchung (in der Regel im vierten Lebensjahr zwei Jahre vor Einschulung) allgemein über den besten Impfschutz verfügen. Informationen zu sächsischen Daten im Vergleich zu anderen Bundesländern bzw. zum Bundesdurchschnitt (gemäß STIK01-Standard) bei der Schulaufnahmeuntersuchung sind auf der Internetseite des Robert Koch Instituts abrufbar (http://www.rki.de/DE/Content/lnfekt/lmpfen/lmpfstatus/ schulanfaenger/schuleingangsuntersuchungen_node.html). 1 Ständige Impfkommission Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-16/1130 Dresden, ,p Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Tabelle 1: Impfquoten in % bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfausweis (vollständig geimpft lt. Empfehlung der Sächsischen lmpfkommission) bei der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchung des Schuljahres 2015/20162 Schulj ahr 2015/2016 Kita-Untersuchu'!g_ Schulaufnahmeuntersuchung Hib 94,6 93,8 Polio 94,6 94,3 Diphtherie 93.9 42,0 Tetanus 94,0 42,1 Keuchhusten 93,8 42,0 Masern 97,6 78.1 Mumps 97,2 77,8 Röteln 97.2 77,8 Hepatitis B 87,6 87,8 Meningokokken C 89,3 88,3 Varizellen 80,2 68,0 Pneumokokken 91,4 89,8 Rotaviren 68,5 56,8 Tabelle 2: Impfquoten in % bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfausweis (vollständig geimpft lt. Empfehlung der Sächsischen lmpfkommission) bei Untersuchungen der 2. und 6. Klassen des Schuljahres 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 2. Klasse 6. Klasse Hib 96,8 96,6 Polio 97,4 63,4 Diphtherie 98,0 45,2 Tetanus 98,2 45,2 Keuchhusten 98,0 44,8 Masern 92,4 93,9 Mumps 92,3 93,6 Röteln 92,3 93,6 Hepatitis B 94,0 95,5 Meningokokken C 93.9 91,4 Varizellen 79,0 43,7 Pneumokokken 93,9 28,9 Rotaviren 24,4 0,2 SACHSEN Die in der Etablierung befindliche sächsische Impfdatenbank umfasst bisher anonymisierte Daten der Jahre 2009 bis 2015 zu Impfungen aller gesetzlich Versicherten im Freistaat Sachsen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) zur Verfügung gestellt wurden. Mithilfe dieser Daten lassen sich derzeit noch keine Aussagen 2 für Daten der letzten fünf Jahre siehe Kleine Anfrage -Drs.-Nr. 6/7108 Seite 2 von 8 STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ zu Durchimpfungsraten bezüglich Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio bei Erwachsenen treffen, da der Auffrischungszeitraum gemäß SIKO-Empfehlungen für diese Impfungen 10 Jahre beträgt. Allerdings können der Datenbank schon zum jetzigen Zeitpunkt einige Informationen zu Impflücken bezüglich Masern-Mumps-Röteln-Impfungen bei Kindern (siehe Abbildungen 1 und 2) und der saisonalen Influenzaimpfung entnommen werden. Zeitpunkt der ersten Masernimpfung 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 0 10 20 30 40 so 60 70 80 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 895% 61 61 61 61 62 63 76 8 75% 18 18 18 18 19 18 19 8 50% 14 14 14 14 14 14 13 ~ 25% 12 12 12 12 12 12 12 5% 11 11 11 11 11 11 11 Lebensmonate Abbildung 1: Auswertung der sächsischen Impfdatenbank bezüglich des Zeitpunktes der ersten Masernimpfung (Angaben in Lebensmonaten) Den KVS-Daten zufolge wurden 2015 nur 50 % der geimpften Kinder zum empfohlenen Zeitpunkt nach 13 Lebensmonaten gegen Masern geimpft (Abbildung 1). Im Gegensatz zu den Vorjahren rückte der 95 %-Bereich auf 76 Lebensmonate nach hinten, was dafür spricht, dass ältere, bisher ungeimpfte Personen die Masernimpfung nachgeholt haben, vermutlich als Folge der Masernausbrüche im Jahr 2015. Der Zeitpunkt, zu dem 50 % die zweite Masernimpfung erhalten hatten, war 2015 mit 49 Monaten deutlich eher als in den Vorjahren. 95 % waren wie im Vorjahr erst nach 109 Lebensmonaten gegen Masern geimpft (Abbildung 2). Seite 3 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAl.ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Zeitpunkt der zweiten Masernimpfung 2015 I 2014 I 2013 I 2012 I 2011 1--r-" 2010 I 2009 0 20 40 60 80 100 120 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 . 95% 84 89 94 98 102 109 109 • 75% 69 71 71 70 68 70 66 • SO% 61 62 62 61 60 61 49 . 25% 26 27 25 25 25 25 26 • s% 15 16 16 16 16 16 16 Lebensmonate Abbildung 2: Auswertung der sächsischen Impfdatenbank bezüglich des Zeitpunktes der zweiten Masernimpfung (Angaben in Lebensmonaten) Informationen zur Masern-lmpfquote zum Zeitpunkt der Einschulung können mithilfe der Datenbank nur zu zwei Geburtsjahrgängen ermittelt werden: Die Durchimpfungsrate zum Zeitpunkt der Einschulung erhöhte sich beim Geburtsjahrgang 2008/2009 im Vergleich zum Vorjahrgang von 75,6% auf 77,6%. Um einen Einblick in die Einstellung der sächsischen Bevölkerung zum Thema Impfen zu erlangen und um in einigen Jahren die initiierten Maßnahmen evaluieren zu können, wurde von Mai bis August 2016 eine Online-Umfrage durchgeführt. Die Auswertung dieser Umfrage, bei der sich 485 Sachsen beteiligten, zeigte für Masern eine altersabhängige Durchimpfungsrate (siehe Tabelle 3 und Abbildung 3). Diese Ergebnisse sind aber aufgrund des Onlinecharakters der Umfrage nicht als repräsentativ für ganz Sachsen zu werten. Anhand der Ergebnisse der Umfrage ergäbe sich eine Immunitätsrate gegen Masern (entweder aufgrundvon Impfung oder vorausgegangener Erkrankung) von mindestens 73 bis 94 %je nach Altersklasse. Es ist aber davon auszugehen, dass einige, denen der Impfstaus nicht bekannt ist, ebenfalls geimpft sind. Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ war, weist sie deutlich auf Impflücken bezüglich Masern bei älteren aber auch sehr jungen Erwachsenen hin. Seite 4 von 8 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Tabelle 3: Umfrage-Ergebnisse zur Frage "Sind Sie gegen Masern geimpft?" Freistaat SACHSEN Sind Sie gegen Masern geimpft? Antworten gesamt Nein, weil Erkran- Alter Ja kung Nein Weiß nicht 16-20 10 1 0 2 21-29 74 1 5 30-44 201 16 7 8 45-59 79 24 4 13 60-85 19 10 3 8 Gesamt 383 51 15 36 Davon mit Migrationshintergrund 8 1 Frage: Sind Sie gegen Masern geimpft? 60-85 1: 45-59 GI ... .c 1'11 30-44 .., .5 ... GI 21-29 -Ci: 16-20 0% 20% 40% 60% 80% 100% • Ja 1111 Nein, weil Erkrankung • Nein • Weiß nicht Abbildung 3: Relative Ergebnisse der Umfrage zur Frage "Sind Sie gegen Masern geimpft?"in Prozent bezogen auf die jeweilige Altersklasse 13 80 232 120 40 485 9 Zu Frage 2 des Antrags: Prinzipiell hat sich am Sachstand nichts geändert. Daher wird auf die Stellungnahme zum Antrag Drs.-Nr. 6/1162 vom 14. April 2015 verwiesen. Darüber hinaus wurden in Auswertung der beiden Sächsischen Impftische (Diskussionsrunden zum Thema Impfen mit Vertretern der Ärzte- und Apothekerkammern und - verbände, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenkassen, der KVS und der Krankenhausgesellschaft), die im Juli 2015 und April 2016 stattfanden, in einer entsprechenden Arbeitsgruppe mit Ärzten, KVS und Sächsischer Landesärztekammer (SLÄK) weitere Möglichkeiten der Erhöhung der Impfbereitschaft thematisiert und in diesem Zusammenhang beschlossen, durch Mitteilungen der KVS und SLÄK wieder- Seite 5 von 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ holt auf Impfungen und entsprechende Impfaufklärung bzw. -beratung aufmerksam zu machen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sowohl auf den Seiten des Robert Koch- und Paui-Ehrlich-lnstituts (RKI und PE I) als auch auf dem Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) www.impfen-info.de allgemein verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Impfen und Impfstoffe zu finden sind. Zu Frage 3 des Antrags: Gemäß gesetzlicher Vorgaben(§ 5 SGB VIII,§ 4 SächsKitaG, § 26 SchuiG, Art. 6 GG, Art. 12 Abs. 1 GG) können fehlende Impfungen bei Kindern bislang nicht zum Ausschluss des Besuchs von Kindertageseinrichtungen (Kita) und Schulen führen. Allerdings wurde mit lnkrafttreten des Präventionsgesetzes im Juli 2015 der§ 34 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) um den Absatz 10a erweitert. Neu ist dabei u. a., dass vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung eine ärztliche Impfberatung stattgefunden haben muss und dass die Personensorgeberechtigten darüber einen schriftlichen Nachweis bei der Kita zu erbringen haben. Die Sächsischen Staatsministerien für Soziales und Verbraucherschutz und Kultus erstellten daraufhin für ambulant tätige Ärzte einen Formularvorschlag für die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (gemäß § 7 Absatz 1 SächsKitaG) und die ärztliche lmpfberatung, um den Kitas in Sachsen die Kontrolle der ärztlichen Nachweise zu erleichtern. Mittlerweile liegt eine neue Gesetzesvorlage des Bundes vor, die eine nochmalige Ergänzung des § 34 lfSG Absatz 1 Oa vorsieht. Demzufolge müsste bei Nichtvorliegen des Nachweises der Impfberatung das Gesundheitsamt durch die Kita benachrichtigt werden, woraufhin die Personensorgeberechtigten vom Gesundheitsamt zur Beratung geladen werden könnten. Damit kann die gezielte Information zum Impfen vor Aufnahme eines Kindes in eine Kita erheblich verbessert werden. Zu Frage 4 des Antrags: Ergänzend zur Stellungnahme zum Antrag vom Mai 2015 sei erwähnt, dass derzeit durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz alle Materialien zum Thema Impfen überarbeitet bzw. aktualisiert wurden oder werden. Für Kinder im Kindergartenalter wurde ein Büchlein ("Ich bin geimpft, sagt Max- Eine Impfgeschichte für Groß und Klein") herausgegeben, welches in einfacher und kindgerechter Sprache, den Sinn von Impfungen erläutert. Dieses Büchlein wurde an Gesundheitsämter, einige Kinderarztpraxen und Vertreter von Kindertageseinrichtungen beim Fachtag "Gesund aufwachsen" verteilt. Außerdem wurden vermehrt allgemein zugängliche Baby-, Kinder- und Elternzeitschriften genutzt, um einfache und kurze Informationen zum Thema Impfen zu platzieren. Zudem wurden im Sommer 2016 Karten an Grundschulen verschickt, die die Eitern bei der Schulanmeldung an die 2.MMR-Impfung vor der Schulaufnahmeuntersuchung erinnern sollten. Zu Frage 5 des Antrags: Prinzipiell sind die Möglichkeiten der Überwachung des Impfstatus bei Erwachsenen aufgrund mangelnder (bundesweiter) Regelungen beschränkt. Mit dem Präventionsgesetz wurde im Juli 2015 aber ein weiterer neuer Paragraph ins lfSG eingeführt, der medizinische Einrichtungen betrifft (§ 23a: "Wenn und soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten im Sinne des § 3 Absatz 11 des Bundesdatenschutzgesetzes über dessen Impfstatus und Serostatus erheben, verarbeiten Seite 6 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden."). Der Arbeitgeber darf demzufolge unter bestimmten Voraussetzungen bei Beschäftigten, die beispielweise in Krankenhäusern arbeiten, Auskunft zum Impfstatus einholen, um die konkrete Tätigkeit abzustimmen und um nosokomialen Infektionen durch Mitarbeiter vorzubeugen. Auf Bundesebene gibt es das vom BMG geförderte und vom RKI durchgeführte Forschungsprojekt KV-Impfsurveillance, bei dem Daten aller deutschen Kassenärztlichen Vereinigungen seit 2004, darunter auch Impfdaten Erwachsener, ausgewertet werden. Nähere Informationen dazu findet man auf den Seiten des RKI und im Epidemiologischen Bulletin vom 5. Januar 2017 I Nr. 1. Die Überwachung des Impfstatus einzelner Erwachsener war außerdem ein Thema des Sächsischen Impftisches im April 2016, bei dem auch Vertreter der Betriebsmedizin teilnahmen. Möglichkeiten, die mittlerweile schon von Ärzten und Patienten wahrgenommen werden, sind unter anderem Recaii-Systeme über entsprechende App- Software (z. B. PraxisApp "Mein Frauenarzt", PraxisApp "Mein Kinder- und Jugendarzt ") und die lntegrierung des Impfstatuschecks in die Vorsorgeuntersuchungen beim Hausarzt. Ein sächsisches Gesundheitsamt bietet zudem bei den entsprechenden Schuluntersuchungen an, den Impfstatus der Lehrer mit zu überprüfen (siehe RKI: Epidemiologisches Bulletin vom 10. Oktober 2016 I Nr. 40). Absprachen zu weiteren Möglichkeiten der Überwachung des Impfstatus bei Erwachsenen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 6 des Antrags: Anstrengungen zur Verbesserung der Impfquoten werden seitens der Sächsischen Staatsregierung fortlaufend unternommen (siehe auch Antworten zu Frage 2 und 4). Unter anderem wurde im Herbst 2016 gemeinsam mit der SLÄK, der KVS und der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) die Plakataktion zur Influenzaimpfung "Wir sind geimpft! Und Sie?" initiiert, um die Impfquoten beim medizinischen Personal zu erhöhen. Um eine bessere Masern-lmpfquote bei Schulanfängern zu erreichen, beschloss die Sächsische Impfkommission im November 2016 eine erneute Änderung der sächsischen lmpfempfehlung. Die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfung wird demzufolge seit 1.1.2017 schon um den 4. Geburtstag (zur Vorsorgeuntersuchung U8) empfohlen und nicht mehr wie bisher zur U9. Frage 3: Zu welchem Ergebnis kam die unter II. verlangte Prüfung mit beteiligten ärztlichen und pflegerischen Institutionen nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Inanspruchnahme einer Schutzimpfung durch das medizinische und pflegerische Personal? Diese Problematik wurde ebenfalls in Auswertung des Impftisches mit Vertretern der Ärzteverbände, der KGS und der KVS diskutiert und infolgedessen wiederholt im Ärzteblatt Sachsen thematisiert. Zudem wurden alle Krankenhäuser und Ärzte durch die KGS, KVS und SLÄK über die Influenzaaktion informiert (siehe Antwort zu Frage 6.) Die Bestrebungen, die Betriebsmedizin in diesem Bereich noch stärker mit einzubinden, dauern an. Seite 7 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Welche Maßnahmen aus dem Punkt 111. wurden von der Staatsregierung bislang umgesetzt und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen? Zu 1. Die Sächsische Staatsregierung setzt sich mit der Sächsischen Ärztekammer (SLÄK) seit mehr als fünf Jahren für die Speicherung der Impfdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ein. Im Mai 2015 wurde dies in einem gemeinsamen Schreiben mit der SLÄK an Bundesminister Gröhe wiederholt thematisiert. Bundesminister Gröhe versicherte in seinem Antwortschreiben: "die Einführung spezifischer Patientenpässe , wie z. B. der Impfpass . . . in elektronischer Form ist sehr sinnvoll und soll in kommenden Ausbaustufen der Telematikinfrastruktur aufgegriffen und umgesetzt werden ." Zu 2. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bietet auf ihrem Portal www.impfen-info.de eine Vielzahl an Materialien und Informationen zum Thema Impfen . Das Angebot wurde 2015 und 2016 erweitert. Unter anderem wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische lnfektiologie, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem PEI und dem RKI ein Impfvortrag zur Verfügung gestellt, der von Multiplikatoren in verschiedenen Lebensweiten wie der Schule oder auch in Arztpraxen genutzt werden kann, um umfassend und einfach zum Thema Impfen zu informieren. Prinzipiell haben die Bundesländer keinen Einfluss auf die Arbeit der BzgA. Mit freundlichen Grüßen Seite 8 von 8 Freistaat SACHSEN 2017-01-18T07:42:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes