SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/7683 Thema: Adventssingen mit "Dresden.Respekt" am 18.12.2016 im Zwinger Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am vierten Adventssonntag fand ein Adventsliedersingen im Dresdner Zwinger statt, das von ,,Dresden.Respekt" organisiert und u.a. vom Freistaat Sachsen, landeseigenen Unternehmen wie der Semperoper sowie der Stadt Dresden und verschiedenen städtischen Unternehmen unterstützt wurde. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welchen Rechtsstatus hat die Organisation,,Dresden.Respekt"? Dresden.Respekt ist nach eigener Darstellung http://www.dresdenrespekt.de ein loser Zusammenschluss von Bürgern und Vertretern gesellschaftlicher Akteure, die gemeinsam eint, dass sie den vom Bündnis Dresden.Respekt verfassten ,,Aufruf an alle Demokratinnen und Demokraten" unterstützen. Einer besonderen Rechtsform bedarf es hierfür nicht. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-O I 41 .50/34/3 1 89- 2016159687 or""a"n,'l I Januar 2017 Tag der I I Deutschen E¡nheitl t Irtlr¡rlll FreistaatSachsen r I or,-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Mit welchen Sach- und/oder Geldmitteln wird ,,Dresden.Respekt" vom Freistaat Sachsen unterstützt? (Bitte auflisten nach Höhe, Art und Datum der Sach-/ Geldmittelzuwendungen .) Zur Unterstützung des von ,,Dresden.Respekt" initiierten Adventssingen im Dresdner Zwinger am 18. Dezember 2016 erhielt die ,,Cellex-Foundation - Die Stiftung", Tatzberg 47,01307 Dresden, aus Haushaltsmitteln der Sächsischen Staatskanzlei Geldmittel als Spende in Höhe von 5.000,00 Euro. Diese wurde mit Fälligkeit 8. Dezember 2016 ausgezahlt . Frage 3: lst der Staatsregierung bekannt, ob ,,Dresden.Respekt" auch durch Bundesmittel unterstützt wird? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob Dresden.Repekt mit Bundesmitteln unterstützt wird. Frage 4: Wie stellt sich die Staatsregierung zu dem Problem, dass die lnsertionskosten für die obige Veranstaltung wie eine indirekte Parteienfinanzierung wirken, da die Mittel ausschließlich SPD-verbundenen Medien zufließen? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 Sächs- Verf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur daztJ, dem Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004. vf .44-1-Q3)." Frage 5: Handeln die Stadt Dresden und die städtischen Unternehmen entsprechend der Sächsischen Kommunalverfassung rechtskonform, wenn sie sich für derartige Veranstaltu ngen engagieren? Von einer Beantwortung wird abgesehen Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob und ggf. in welcher Weise sich die Stadt Dresden und die städtischen Unternehmen für derartige Veranstaltungen engagieren. Die Staatsregierung ist auch nicht verpflichtet, sich die diesbezüglichen Erkenntnisse durch eine Abfrage bei der Stadt Dresden zu beschaffen, denn die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage, ob und ggf. in welcher Weise sich die Stadt Dresden und ihre städtischen Unternehmen für Veranstaltungen der Organisation ,,Dresden.Respekt" engagieren, betrifft ausschließlich einen Sachverhalt, der von der Stadt als Selbstverwaltu ngsaufgabe wahrgenommen wi rd. Selbstvenrualtungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Bislang lagen hinsichtlich des von der Fragestellerin vorgetragenen Sachverhalts keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vor, so dass auch kein Anlass bestand, in dieser Frage Rechtsaufsicht auszuüben . Darüber hinaus ist die vorliegende Frage auf eine rechtliche Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung indes nicht verpflichtet. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, dem Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004. Vf.44-1-03). Mit freundlichen GrüßenìtrEJ .rÅ Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2017-01-18T16:09:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes