STAATSTVUNISTERllJTVf DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Dreher, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/769 Thema: Folgen der Abwertung des Außenwertes des Euro auf die Finanzlage sächsischer Gebietskörperschaften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der zunehmend sinkende Außenwert des Euro zu anderen Währungen, zum Beispiel dem Schweizer Franken, erhöht auch für sächsische Gebietskörperschaften, die Darlehensmittel in Fremdwährungen aufgenommen haben, die Rückzahlungsverpflichtungen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Gebietskörperschaften haben Fremdwährungskredite aufgenommen, die noch nicht getilgt sind (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Fremdwährung, Kredithöhe, Laufzeit, Endfälligkeit, Zinsbindung, Zinshöhe)? Frage 2: Welche dieser Gebietskörperschaften, die Fremdwährungskredite aufgenommen haben, haben welche Sicherungsmaßnahmen gegen Währungsschwankungen getroffen (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft, Fremdwährung, Kredithöhe, Laufzeit, Endfälligkeit, Zinsbindung, Zinshöhe, Sicherungsmaßnahme)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Erkenntnisse nicht vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/7488 Dresden, ^. Februar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN kg"""'.I Freistaat ||| SACHSEN Der Abschluss von Kreditverträgen durch die Kommunen ist Teil der Finanzhoheit einer Kommune und damit dem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen. Insoweit unterliegt eine Gemeinde der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Sächsische Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, durch eine Abfrage bei den Kommunen sich diese Erkenntnisse erst zu verschaffen. Ob und zu welchem Zeitpunkt Kommunen Kreditverträge in Fremdwährungen abgeschlossen haben, ist im Regelfall nicht Gegenstand rechtsaufsichtlicher Überprüfungen. Es ist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinzuweisen: Gemäß Abschnitt A Ziffer II. 1. c der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik - VwV KomHWi-Doppik) vom 10. Dezember 2013 ist die Aufnahme von Krediten oder der Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte in Fremdwährungen unzulässig. Nach Abschnitt A Ziffer II. 5 b der o. g. Verwaltungsvorschrift sind Geldanlagen in Fremdwährungen ebenfalls nicht zulässig. Ob Kommunen entgegen den eindeutigen Regelungen Fremdwährungskredite aufge-nomnpn haben, ist der Sächsischen Staatsregierung nicht bekannt. Die Sächsische Staatiregierung hat allerdings keinen Anlass, an dem sachgerechten Verfahren durch die kommunale Ebene zu zweifeln. Mit fteu/idlichen Grüßen Markus Ulbii Seite 2 von 2