STAATSMIN1STE1IUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7697 Thema: Waffenfunde bei mutmaßlichem Reichsbürger Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Waffen wurden in dem Haushalt eines mutmaßlichen Reichsbürgers in Neuclausnitz sichergestellt? Frage 2: Inwieweit lagen für diese Waffen waffenrechtliche Erlaubnisse vor? Frage 3: Inwieweit trafen auf den Waffeninhaber die Merkmale zu, die nach einem Erlass des Innenministeriums einen sog. Reichsbürger qualifizieren ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei der betroffenen Person wurden sechs erlaubnisfreie Waffen und neun erlaubnispflichtige Waffen (zwei Kurz- und sieben Langwaffen) vorgefunden. Für die erlaubnispflichtigen Waffen bestanden die erforderlichen Erlaubnisse . Neben weiteren Tatsachen, die die Annahme rechtfertigten, die Person bewahre (erlaubnispflichtige) Munition nicht ordnungsgemäß auf, waren Umstände bekannt geworden, dass die betroffene Person die rechtmäßige staatliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtsordnung nicht anerkennt. 7 7 '1,Freistaat c• S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053 /1 3/34 Dresden, I Januar 2017/ r Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 77'1 Freistaat =erd SACHSEN Frage 4: Wie viele sog. Reichsbürger in Sachsen sind Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ? Dies ist der Staatsregierung mangels auswertbarer Datenbasis zu dem Merkmal „sog. Reichsbürger" nicht bekannt. Frage 5: Wie viele weitere sog. Reichsbürger sind von welchen Waffenbehörden seit der Dienstbesprechung im August zu diesem Thema wegen ihrer Zuverlässigkeit mit welchen Folgen überprüft worden? Die Waffenbehörden treten regelmäßig in eine anlassbezogene waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung ein, wenn Informationen bekannt werden, die möglicherweise gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Erlaubnisinhabers sprechen. Aufgrund von Erkenntnissen, die den Waffenbehörden vorliegen, wurden bzw. werden 18 Erlaubnisinhaber auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft, bei denen eine Zugehörigkeit zu den sog. Reichsbürgern vermutet wird. In drei Fällen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. In allen drei Fällen lage» auch andere Gründe für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. In .11en/Zrideren Fällen sind die Zuverlässigkeitsprüfungen bzw. die Bewertungen der voriiegenden Informationen noch nicht abgeschlossen. / Mit freundlichen Grüßen I i Kiarkus UI ig Seite 2 von 2 2017-01-19T08:36:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes