STAATSM1W1STER1UM DES INNERN Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/7487 Dresden, . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/771 Thema: Folgen der Abwertung des Außenwertes des Euro auf die Finanzlage sächsischer Gebietskörperschaften Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der zunehmend sinkende Außenwert des Euro zu anderen Währungen, zum Beispiel dem Schweizer Franken, erhöht auch für Gesellschaften mit Beteiligung sächsischer Gebietskörperschaften (z. B. als Anteilseigner), die Darlehensmittel in Fremdwährungen aufgenommen haben, die Rückzahlungsverpflichtungen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung haben Fremdwährungskredite aufgenommen, die noch nicht getilgt sind (bitte Aufschlüsselung nach Gesellschaft, Fremdwährung, Kredithöhe, Laufzeit, Endfälligkeit, Zinsbindung, Zinshöhe)? Frage 2: Welche der Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung (vgl. Frage 1), die Fremdwährungskredite aufgenommen haben, haben welche Sicherungsmaßnahmen gegen Währungsschwankungen getroffen (bitte Aufschlüsselung nach Gesellschaft, Fremdwährung, Kredithöhe, Laufzeit, Endfälligkeit, Zinsbindung, Zinshöhe, Sicherungsmaßnahme)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Der Sächsischen Staatsregierung selbst liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Von einer darüber hinausgehenden Beantwortung seitens der Sächsischen Staatsregierung wird abgesehen. STAATSTVmsHSTERHJM des mmm Freistaat SACHSEIN Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Sächsische Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Sächsischen Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Sächsische Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn privatrechtlich organisierte Unternehmen unterliegen auch dann weder der Fachaufsicht noch der Rechtsaufsicht, wenn sie kommunale Anteilseigner haben. In diesen Fällen unterliegen nur die Kommunen als Anteilseigner insoweit der Rechtsaufsicht, als es um die Frage geht, in welcher Weise die Kommunen ihre Rechte als Gesellschafter in ihren kommunalen Unternehmen wahrnehmen. Im Bereich der Rechtsaufsicht können die Sächsische Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Hinweise auf ein solches Fehlverhalten vor. Auch die Kleine Anfrage zielt nicht auf ein solches Fehlverhalten in einem konkreten EinzeLfall. Insoweit ist kein Anhaltspunkt für die Aufsichtsbehörde gegeben, im Rahmen der Rechtsaufsicht tätig zu werden. Aus diesen Gründen ist auch von einer Abfrage bei 1 ' hen worden. Seite 2 von 2