STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-LindenauTPlatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7719 Thema: Ansparurlaub der Sächsischen Polizei 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (SächsUrIMuEltV0) vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten. Demzufolge beziehen sich die Antworten auf die entsprechenden Regelungen der SächsUrIMuEltVO. Frage 1: Wie viele Tage Ansparurlaub der Beamten der sächsischen Polizei haben sich zum Stichtag 1. Januar 2017 angesammelt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht des aus den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 vorhandenen Ansparurlaubes von Beamten der sächsischen Polizei zum Stichtag 1. Januar 2017 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Präsidium der Bereitschaftspolizei 367 3261 Landeskriminalamt 140 1235 PD Chemnitz 399 3257 PD Dresden 469 4593 PD Görlitz 226 2073 PD Leipzig 449 3705 PD Zwickau 288 2413 PolFH 87 675 Polizeiverwaltungsamt 7 62 (Stand 21 Februar 2017) V"» V Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/13/57 Dresden . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN T7211"m. Freistaat ve SACHSEN Zu dem im Jahr 2016 angesparten Urlaub wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen . Frage 2: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben 2016 einen Antrag auf Ansparen von Urlaubstagen gemäß § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) für wie viele Urlaubstage gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen, Bewilligung und Nichtbewilligung!) Die Übersicht über das Antragsgeschehen hinsichtlich des Ansparurlaubes von Beamten der sächsischen Polizei im Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte beantragte Tage genehmigte Tage Präsidium der Bereitschaftspolizei 203 1645 1645 Landeskriminalamt 88 841 841 PD Chemnitz 288 2314 2314 PD Dresden 344 3191 3191 PD Görlitz 141 1292 1292 PD Leipzig 314 2893 2893 PD Zwickau 200 1629 1629 PolFH 35 323 323 Polizeiverwaltungsamt 8 79 79 (Stand 21. Februar 2017) Frage 3: Wie viele Tage Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Der Ansparurlaub, der aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017 übernommen wurde, entspricht dem zum 1. Januar 2017 angesammelten Ansparurlaub aus den Jahren 2012 bis 2016, da faktisch am 1. Januar 2017 noch kein weiterer Urlaub angespart werden konnte. Es wird insoweit auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Beamten nicht vergleichbar ist. So können Beamte , die bereits vor 2016 Urlaub angespart haben, auch 2016 einen Antrag gestellt haben. Andererseits können Beamte 2016 keinen Antrag oder aber erstmals einen Antrag gestellt haben. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERI UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2016 angesparte Urlaubstage entsprechend § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) in welchem Umfang verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht hinsichtlich des im Jahr 2016 verfallenen Ansparurlaubes stellt sich mit Stand vom 16. Februar 2017 wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Präsidium der Bereitschaftspolizei 2 6 Landeskriminalamt 1 1 PD Chemnitz 2 5 PD Dresden 5 5 PD Görlitz 0 0 PD Leipzig 2 16 PD Zwickau 3 12 PolFH 0 0 Polizeiverwaltungsamt 0 0 (Stand 21. Februar 2017) Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2016 verfallen (Ohne § 6 Abs. 1, 2 und 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO))? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen !) apIm fr egegenständlichen Zeitraum sind mit Stand vom 16. Februar 2017 keine Ur-laubi s age im Sinne der Fragestellung verfallen. Verfallen sind lediglich Ansparurlaubstagei (Fre 4) und Erholungsurlaubstage. Insoweit wird auf die Antwort der Staatsregier ng f die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7720 verwiesen. Mit fieutclleen Grüßen V ' Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-02-28T16:57:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes