STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/772 Thema: Funkzellenabfragen in Sachsen 2013 - 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragel: Welche sächsischen Strafverfolgungsbehörden haben seit dem 1.1.2013 eine Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO an welchen Tagen für welche Funkzellen und welchen räumlichen Bereich zur Verfolgung welcher Straftaten in wie vielen Fällen angeregt und nach Anordnung welches Gerichts durchgeführt? Frage 3: Wie viele Verkehrsdaten wurden nach Ziffer 1 und 2 jeweils erhoben? Frage 4: Wie viele Rufnummerninhaber waren jeweils betroffen? Frage 5: Welche Bestandsdaten wurden nach § 112 TKG jeweils erhoben? Seite 1 von 7 Freistaat IP SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsmini$ter@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-302/15 Dresden, Februar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ‘Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Frage 1 und die Fragen 3 bis 5, soweit sie sich auf die Frage 1 beziehen: Aufgrund der in der Frage 1 enthaltenen Teilfragen nach „Funkzellen“ und „räumlichen Bereichen“ sowie dem Thema der Kleinen Anfrage „Funkzellenabfragen...“ wird davon ausgegangen, dass sich die Frage 1 und die weiteren Fragen 3 bis 5, soweit diese auf die Frage 1 Bezug nehmen, auf nichtindividualisierte Funkzellenabfragen nach § 100g Absatz 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) beziehen, bei der die Abfrage im Gegensatz zur individualisierten Verkehrsdatenabfrage gemäß § 100g Absatz 1 StPO nicht auf eine bestimmte Rufnummer beschränkt ist, sondern die Verkehrsdaten sämtlicher Kommunikationsvorgänge erfasst werden, die innerhalb eines konkreten Zeitraums aus einer oder mehreren bestimmten Funkzellen geführt wurden. Gemäß §§ 100g Absatz 4, 100b Absatz 5 und 6 StPO wird zu sämtlichen, in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Maßnahmen gemäß § 100g StPO - Verkehrsdatenabfragen bezogen auf eine bestimmte Rufnummer und Funkzellenabfragen - beim Bundesamt für Justiz jährlich eine Statistik erhoben, in der allerdings die Anzahl und der Umfang nichtindividualisierter Funkzellenabfragen nicht gesondert ausgewiesen wird. Bis 30. September 2013 wurden dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf dessen Ersuchen die durchgeführten Funkzellenabfragen im Umfang der beigefügten tabellarischen Aufstellung durch den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen berichtet (Anlage 1). In der tabellarischen Aufstellung wurden die das jeweilige Ermittlungsverfahren führende Staatsanwaltschaft, der räumliche Bereich, der abgefragte Zeitraum und der Tatvorwurf aufgeschlüsselt. Nach dem 1. Oktober 2013 fand eine Berichterstattung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Abstimmung mit diesem im angegebenen Umfang nicht mehr statt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 28. Januar 2015 wurden in 565 von den sächsischen Staatsanwaltschaften und sächsischen Polizeibehörden bearbeiteten Ermittlungsverfahren 654 Beschlüsse für Funkzellenabfragen realisiert. Eine Aufschlüsselung der Ermittlungsverfahren nach der die Maßnahme beantragenden Behörde kann der Anlage 2 entnommen werden. In den 565 Ermittlungsverfahren sind Verfahren nicht umfasst, in denen Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN die polizeilichen Ermittlungen von Bundespolizeibehörden, wie zum Beispiel Bundespolizei, Bundeskriminalamt bzw. Hauptzollamt, durchgeführt wurden, und Verfahren, in denen gemäß § 101 Abs. 8 StPO die erlangten Daten bereits zu löschen waren, weil sie für die Strafverfolgung und die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr benötigt wurden. Im Rahmen der 565 von den sächsischen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren wurden Verkehrsdaten aus ca. 21.000 konkret benannten Funkzellen und von etwa 500 Tatorten, bei denen die dort befindlichen Funkzellen aller vier Netzbetreiber abgefragt wurden, erhoben. Im Ergebnis wurden etwa 23.000 Dateien mit Verkehrsdaten durch die Netzbetreiber übermittelt. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.O.). Der Staatsregierung selbst liegen die erfragten Informationen über die oben stehende Antwort hinaus nicht vor. Eine die angefragten Daten umfassende Statistik zu durchgeführten nichtindividualisierten Funkzellenabfragen wird in Sachsen - wie bereits dargelegt - nicht geführt. Zur vollständigen Erhebung aller angefragten Parameter müssten von den sächsischen Staatsanwaltschaften die einzelnen, unter Umständen sehr umfangreichen, häufig mehrere Bände umfassenden, nicht elektronisch geführten Verfahrensakten Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN der oben genannten 565 Ermittlungsverfahren gesichtet, die dort enthaltenen, jedoch aktentechnisch nicht besonders ausgewiesenen bzw. gekennzeichneten Gerichtsbeschlüsse, durch die jeweils die Funkzellenabfragen gerichtlich angeordnet wurden, herausgesucht und diese im Anschluss inhaltlich ausgewertet werden, um anhand der jeweils im Beschlusstenor und in den Beschlussgründen enthaltenen Angaben die angefragten Parameter - zeitliche Dauer, räumlicher Bereich, anordnendes Gericht, Anlassstraftat - beantworten zu können. Diese Aktenauswertung müsste durch einen Staatsanwalt durchgeführt werden, um eine der Beantwortung fachlich und inhaltlich genügende Aktenauswertung sicherstellen zu können. Im Anschluss müssten anhand der von den Staatsanwaltschaften ermittelten Daten zur Anzahl der erhobenen Verkehrsdaten, der betroffenen Rufnummerninhaber und der jeweils betroffenen Funkzellen die 23.000 Antwortdateien vom Landeskriminalamt Sachsen händisch aufbereitet, ausgewertet und ausgezählt werden. Hierzu müsste jede der 23.000 Antwortdateien - geöffnet, - in ein einheitliches Excel-Format umgewandelt, - die in jeder Antwortdatei enthaltenen Datensätze gezählt, - die jeweils betroffene Funkzelle festgestellt, - und zum Ausschluss von Mehrfachnennungen Duplikate gesucht werden. Danach müssten die ermittelten Ergebnisse noch in eine Gesamtübersicht übertragen und mit den von den sächsischen Staatsanwaltschaften erhobenen Verfahrensdaten zusammengeführt werden. Der Zeitansatz läge bei dieser manuellen Auswertung bei mindestens 10 Minuten pro Datei. Bei 23.000 Antwortdateien würden für die polizeiliche Auswertung insgesamt etwa 3.833 Stunden bzw. ca. 479 Arbeitstage aufgewendet werden müssen. Eine Person wäre mehr als ein Jahr beschäftigt. Eine Software für eine solche statistische Auswertung existiert bei der sächsischen Polizei nicht, da sie für die polizeiliche Aufgabenerfüllung nicht notwendig ist. Um schließlich die Anzahl der in jedem Verfahren erhobenen Bestandsdaten zu ermitteln, müssten außerdem die gesamten Verfahrensakten vollumfänglich Blatt für Blatt gesichtet werden, da diese nicht zusammen mit den Verkehrsdaten vom Netzbetreiber übermittelt, sondern nur bei Bedarf von der ermittlungsführenden Stelle abgefragt werden. Eine SichSeite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEIN tung sämtlicher Verfahrensakten ist den sächsischen Staatsanwaltschaften im Übrigen aber auch deshalb in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, weil ein nicht nur unerheblicher Teil der Verfahrensakten den Staatsanwaltschaften nicht unmittelbar zur Verfügung steht, sondern zum Zwecke der Sichtung erst aus Archiven, bei anhängigen Strafverfahren von den Gerichten, bei gewährter Akteneinsicht von einzelnen Rechtsanwälten, in noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren von der Polizei etc. beigezogen werden müssten. Insgesamt würde der bei den Staatsanwaltschaften aufzubringende Zeitaufwand für die Aktenbeiziehung und -auswertung pro Verfahren durchschnittlich etwa 30 Minuten betragen. Danach ergäbe sich ein Gesamtaufwand bei 565 Verfahren von ca. 282 Stunden, etwa 35 Arbeitstagen. In dieser Schätzung noch nicht enthalten ist der zusätzlich hinzukommende Zeitaufwand für die bei jeder der 565 Verfahren außerdem zwingend durch einen Staatsanwalt vorzunehmende Prüfung, ob durch eine Auskunftserteilung der Ermittlungserfolg konkret gefährdet würde und eine Beantwortung unter diesem Gesichtspunkt zu verweigern wäre oder sonstige Gründe entgegenstehen. Dieser weitere Zeitaufwand kann seriös nicht abgeschätzt werden, da der Prüfungsaufwand naturgemäß in jedem Einzelfall anders und davon abhängig ist, wie umfangreich und komplex das jeweilige Ermittlungsverfahren ist. Insgesamt entstünde durch die zur vollständigen Beantwortung erforderlichen Recherchen ein Zeitaufwand von mindestens 514 Arbeitstagen. In dieser Zeit könnten die mit der Auswertung befassten Staatsanwälte und Polizeibeamte ihre sonstigen Aufgaben - insbesondere Ermittlungstätigkeiten - nicht wahrnehmen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint dieser Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits wurde auch berücksichtigt, dass das parlamentarische Informationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste. Vielmehr wurde durch die Übermittlung der mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten dem verfassungsrechtlich Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN hohen Rang des Informationsrechts weitestmöglich Rechnung getragen. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Staatsanwälten in allen sächsischen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie Polizeibeamte beim Landeskriminalamt Sachsen, die für laufende Ermittlungen nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei ihrer Abwägung daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Inwieweit wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen des Todes von Khaled B. eine Funkzellenabfrage vorgenommen? Frage 3: Wie viele Verkehrsdaten wurden nach Ziffer 1 und 2 jeweils erhoben? Frage 4: Wie viele Rufnummerninhaber waren jeweils betroffen? Frage 5: Welche Bestandsdaten wurden nach § 112 TKG jeweils erhoben? Zusammenfassende Antwort auf die Frage 2 und die Fragen 3 bis 5, soweit sich diese auf die Frage 2 beziehen: Im Zuge der Ermittlungen in dem Tötungsdelikt wurde aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeholten Beschlusses des Amtsgerichts Dresden eine nichtindivi-dualisierte Funkzellenabfrage für den vermuteten Tatzeitraum durchgeführt. Durch die Netzbetreiber wurden bisher 147.934 Verkehrs-, jedoch keine Bestandsdatensätze übermittelt. Insgesamt waren von der Datenerhebung 25.143 Rufnummern betroffen. Wie viele Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Rufnummerninhaber tatsächlich betroffen waren, kann nicht angegeben werden, da nicht bekannt ist, inwieweit mehrere Rufnummern ein und desselben Inhabers erfasst wurden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen Zwei tabellarische Aufstellungen Seite 7 von 7 Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/772 Nr. Verfahren Nr. Anordnung Staatsanwaltschaft Räumlicher Bereich Zeitraum Tatvorwurf 1 1 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Wiedemar 02.02.2013,18.00 Uhr-03.02.2013, 2.00Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Autohaus auf der Fritz-Meinhardt-Straße 10, Dresden 03.02.2013, 0.00 Uhr - 2.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 3 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES A 12, AS Frankfurt/Oder-West 02.02.2013, 16.00 Uhr- 03.02.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 4 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES A 12 bis km 46,2 02.02.2013,15.00 Uhr -03.02.2013, 7.00Uhr Schwerer Bandendiebstahl 5 Generafstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Sonnenleite 25/Johann-Meyer-Straße 35/ Malerstraße 19a, Dresden 03.02.2013, 3.00 Uhr-7.00 Uhr Bandendiebstahl 2 4 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Zwochen/Grebehma 02.03.2013, 2.00 Uhr - 3.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Leipzig-Wiederitzsch 02.03.2013,16.00 Uhr - 22.30 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 3 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Delitzsch 02.03.2013, 22.15 Uhr - 22.45 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 4 Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung 3 - INES Grenzübergang Frankfurt/Oder 04.03.2013, 0.00 Uhr -1.15 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 3 1 Staatsanwaltschaft Chemnitz Chemnitz 03.02.2013,10.45 Uhr -12.00 Uhr Betrug im besonders schweren Fall 4 1 Staatsanwaltschaft Chemnitz Flöha 09.02.2013,16.00 Uhr -17.00 Uhr Betrug im besonders schweren Fall 5 1 Staatsanwaltschaft Chemnitz Zschopau 09.02.2013, 9.00 Uhr-10.30 Uhr Betrug im besonders schweren Fall 6 1 Staatsanwaltschaft Chemnitz Flöha 11.03.2013,15.45 Uhr-16.45 Uhr Betrug im besonders schweren Fall 7 1 Staatsanwaltschaft Dresden S-Bahnhaltepunkt Strehlen, Dresden 13.02.2013,18.00 Uhr-13.02.2013, 18.40 Uhr Gefährliche Körperverletzung 2 Staatsanwaltschaft Dresden Tiergartenstraße/Oskarstraße, Dresden 13.02.2013,18.35 Uhr-13.02.2013,18.50 Uhr Gefährliche Körperverletzung 3 Staatsanwaltschaft Dresden Tiergartenstraße/Beethovenstraße, Dresden 13.02.2013,18.45 Uhr-13.02.2013, 19.05 Uhr Gefährliche Körperverletzung 4 Staatsanwaltschaft Dresden Lennepiatz, Dresden 13.02.2013,18.55 Uhr-13.02.2013, 19.30 Uhr Gefährliche Körperverletzung 5 Staatsanwaltschaft Dresden Parkstraße, Dresden 13.02.2013, 19.25 Uhr- 13.02.2013, 20.45 Uhr Gefährliche Körperverletzung 8 1 Staatsanwaltschaft Dresden Stetzscher Straße 3, Dresden 05.03.2013, 18.30 Uhr- 06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 2 Staatsanwaltschaft Dresden Friedenstraße 5, Dresden 05.03.2013, 18.30 Uhr- 06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 3 Staatsanwaltschaft Dresden Alaunstraße 30, Dresden 05.03.2013, 18.30 Uhr- 06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 4 Staatsanwaltschaft Dresden Arno-Lade-Straße 2, Dresden 05.03.2013,18.30 Uhr-06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/772 Nr, Verfahren Nr, Anordnung Staatsanwaltschaft Räumlicher Bereich Zeitraum Tatvorwurf 5 Staatsanwaltschaft Dresden Weinbergstraße 58, Dresden 05.03.2013, 18.30 Uhr- 06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 6 Staatsanwaltschaft Dresden Prellerstraße 34, Dresden 05.03.2013,18.30 Uhr-06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 9 1 Staatsanwaltschaft Dresden Wolfshügelstraße, Dresden 05.03.2013, 18.30 Uhr- 06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 10 1 Staatsanwaltschaft Dresden Straße des Friedens 16, Dresden 05.03.2013,18.30 Uhr -06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 2 Staatsanwaltschaft Dresden Quorhrener Straße, Dresden 05.03.2013,18.30 Uhr-06.03.2013, 6.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 11 1 Staatsanwaltschaft Dresden Bemhardstraße 104, Dresden 03.12.2012, 17.00 Uhr- 03.12.2012, 19.00 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 2 Staatsanwaltschaft Dresden Schopenhauerstraße 5, Dresden 19.03.2013, 22.00 Uhr- 20.03.2013, 7.20 Uhr Bandenmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall 3 Staatsanwaltschaft Dresden Halbkreisstraße 5, Dresden 19.03.2013, 21.15 Uhr- 20.03.2013, 7.30 Uhr schwerer Bandendiebstahl in drei Fällen 12 1 Staatsanwaltschaft Dresden Sagarderweg 8, Dresden 19.02.2013,19.00 Uhr-04.03.2013, 7.30 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 2 Staatsanwaltschaft Dresden Suttnerstraße 14, Dresden 25.02.2013, 18.10 Uhr- 26.02.2013, 5.25 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 3 Staatsanwaltschaft Dresden Am Mitteltännicht 8, Dresden 26.02.2013, 7.55 Uhr- 26.02.2013, 9.00 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 4 Staatsanwaltschaft Dresden Kötzschenbrodaerstraße 8, Dresden 25.02.2013, 21.30 Uhr- 03.03.2013, 11.00 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 6 Staatsanwaltschaft Dresden Ludwig-Hartmann-Straße 38-38d, Dresden 02.03.2013, 13.00 Uhr - 04.03.2013, 10.50 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 6 Staatsanwaltschaft Dresden Puttbuser Weg 23, Dresden 03.03.2013, 7.15 Uhr - 04.03.2013, 8.10 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 7 Staatsanwaltschaft Dresden An der Flutrinne 49, Dresden 02.03.2013, 20.00 Uhr-03.03.2013,13.00 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 8 Staatsanwaltschaft Dresden Prießnitzaue 4, Dresden 03.03.2013, 20.30 Uhr- 04.03.2013, 9.00 Uhr Besonders schwerer Fall des Diebstahls 13 1 Staatsanwaltschaft Dresden Bamberger Straße/Weintraubenstraße/ Jakobsgasse, Dresden 13./14.12.2012 (verschieden je nach Funkzelle und Tatzeit) Bandendiebstahl 14 1 Staatsanwaltschaft Dresden Zum Südblick/Helfenberger Weg, Dresden 11.03.2013, 22.00 Uhr- 12.03.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Staatsanwaltschaft Dresden Sonnenleite, Dresden 11.03.2013, 22.30 Uhr- 12.03.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 3 Staatsanwaltschaft Dresden Weimarische Straße, Dresden 11.03.2013, 22.00 Uhr- 12.03.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 15 1 Staatsanwaltschaft Dresden Fritz-Meinhardt-Straße 10, Dresden 06.03.2013, 19.00 Uhr-07.03.2013,10.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 16 1 Staatsanwaltschaft Dresden An der Fiutrinne 31a -33a, Dresden 24.03.2013, 18.00 Uhr- 25.03.2013, 5.30 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Staatsanwaltschaft Dresden Neubertstraße / nahe Friedhof, Dresden 24.03.2013, 20.30 Uhr- 25.03.2013, 7.15 Uhr Schwerer Bandendiebstahl Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/772 Nr. Verfahren Nr. Anordnung Staatsanwaltschaft Räumlicher Bereich Zeitraum Tatvorwurf 3 Staatsanwaltschaft Dresden Grillparzer Platz 2, Dresden 24.03.2013, 22.00 Uhr-25.03.2013,11.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 17 1 Staatsanwaltschaft Dresden Haltepunkt Freital-Hainsberg 11.02.2013,1.00 Uhr-11.02.2013, 2.00 Uhr Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 18 1 Staatsanwaltschaft Dresden Haltepunkt Großsedlitz 14.01.2013,2.35 Uhr-14.01.2013, 3.10 Uhr Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 19 1 Staatsanwaltschaft Dresden Heinrich-Mann-Straße, Dresden 31.01.2013.10.00 Uhr- 31.01.2013.14.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Staatsanwaltschaft Dresden Stadtgutstraße, Dresden 31.01.2013, 9.00 Uhr- 31.01.2013, 16.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 3 Staatsanwaltschaft Dresden Prohliser Allee, Dresden 31.01.2013,10.00 Uhr-31.01.2013, 14.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 4 Staatsanwaltschaft Dresden Schnorrstraße 70, Dresden 31.01.2013, 9.00 Uhr-31.01.2013,16.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 20 1 Staatsanwaltschaft Dresden Bereich Remscheider Str., Pirna 14.01.2013, 12.30 Uhr-14.01.2013,14.30 Uhr Betrug im besonders schweren Fall 21 1 Staatsanwaltschaft Görlitz Oderwitz 20.01.2013, 22.00 Uhr - 21.01.2013, 2.00 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung 22 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Gewerbepark Tannenfeld, Schkeuditz; Gewerbegebiet an der Landsberger Straße, Zwochau 09.03.2013,19.00 - 24.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Staatsanwaltschaft Leipzig Söllichauer Straße 2, Leipzig 16.03.2013, 2.20 -19.00 Uhr; Schwerer Bandendiebstahl 3 Staatsanwaltschaft Leipzig Raiffeisenstraße 2, Delitzsch 16.03.2013,19.10-21.00 Uhr; Schwerer Bandendiebstahl 4 Staatsanwaltschaft Leipzig Rastplatz an der BAB 12, Jacobsdorf 16.03.2013,23.40 Uhr-17.03.2013, 3.30 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 5 Staatsanwaltschaft Leipzig Grenzübergangsstelle an der BAB 12, Frankfurt/Oder 17.03.2013, 3.30 - 3.50 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 6 Staatsanwaltschaft Leipzig Raiffeisenstraße 51, Leipzig 23.03.2013, 20.00 Uhr- 24.03.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 7 Staatsanwaltschaft Leipzig Franz-Ffemming-/Merseburger-Straße, Leipzig 22.03.2013, 16.45 Uhr- 23.03.2013, 6.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 23 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Eilenburger Straße 37/Heinrichstraße 39, Leipzig 13.03.2012,21.00 Uhr-14.03.2013,10.50 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 2 Staatsanwaltschaft Leipzig Kochstraße 12/Feuerbachstraße 17, Leipzig 15.03.2013,16.30 Uhr-17.03.2013,13.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 24 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Nimbschener Landstraße 1, Grimma 20.03.2013,15.00 Uhr-21.03.2013, 7.15 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 25 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Hauptsraße 1a, Zedtlitz; Ulanenweg 2, Oschatz-Lonnewitz 25.03.2013, 6.50 Uhr- 27.03.2013, 5.00 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 26 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Zedtlitzer Dreieck 1, Borna-Zedtlitz 29.03.2013, 1.00 Uhr- 30.03.2013, 4.45 Uhr Schwerer Bandendiebstahl 27 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Rohrteichstraße 16-20, Leipzig 02.03.2013, 20.45 Uhr-21.30 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung 2 Staatsanwaltschaft Leipzig Prager Straße 136, Leipzig 02.03.2013, 21.15 Uhr - 22.30 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/772 Nr, Verfahren Nr. Anordnung Staatsanwaltschaft Räumlfcher Bereich Zeitraum Tatvorwurf 3 Staatsanwaltschaft Leipzig Eisenacherstraße 17» Leipzig 02.03.2013, 21.30 Uhr - 22.30 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung 4 Staatsanwaltschaft Leipzig Gießerstraße 42, Leipzig 03.03.2013, 2.00 Uhr - 3.30 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung 5 Staatsanwaltschaft Leipzig Ferdinand-Lassalle-Straße 15, Leipzig 03.03.2013, 3.00 Uhr - 4.30 Uhr Vorsätzliche Brandstiftung 28 1 Staatsanwaltschaft Leipzig Zschortauer Straße, Leipzig 25.03.2013,11.55 Uhr - 20.50 Uhr Geldwäsche 2 Staatsanwaltschaft Leipzig Zschortauer Straße» Leipzig 26.03.2013, 11.00 Uhr-18.00 Uhr Goldwäsche 3 Staatsanwaltschaft Leipzig Bahnstrecke Leipzig - Eisenach 27.03.2013, 6.20 Uhr - 9.20 Uhr Geldwäsche 29 1 Staatsanwaltschaft Zwickau Zwickau 13.03.2013» 22.00 Uhr-14.03.2013, 4.00 Uhr Bandendiebstahl Anlage 2 zu Drs.-Nr.: 6/772 Stand:28.Januar 2015 Hinweis: Angaben zu bereits gelöschten Funkzellenabfragen (§101 Abs. 8 StPO) sind in dieser Übersicht nicht enthalten. Berichtszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 01.01.2014 bis 31.12.2014 01.01.2015 bis 25.01.2015 zuständige Anzahl Anzahl Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren* Beschlüsse Staatsanwaltschaft Leipzig 89 130 Staatsanwaltschaft Dresden 116 125 Staatsanwaltschaft Görlitz 44 50 Staatsanwaltschaft Chemnitz 10 10 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 2 8 Staatsanwaltschaft Zwickau 23 27 Summe 284 350 Staatsanwaltschaft Leipzig 95 103 Staatsanwaltschaft Dresden 66 69 Staatsanwaltschaft Chemnitz 5 5 Staatsanwaltschaft Görlitz 56 58 Staatsanwaltschaft Zwickau 35 41 Summe 257 276 Staatsanwaltschaft Zwickau 8 8 Staatsanwaltschaft Dresden 9 13 Staatsanwaltschaft Leipzig 4 4 Staatsanwaltschaft Görlitz 3 3 Summe 24 28 Gesamt 565 654 * Ermittlungsverfahren, bei denen in mehreren Berichtsjahren Beschlüsse für Funkzellenabfragen erlassen wurden, sind in dieser Übersicht ggf. mehrfach erfasst.