STAATSMINISTERIUM DES INNERN = Freistaat S A C H S E N SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7720 Thema: Angesparte und verfallene Urlaubstage sächsischer Polizisten 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei ist Erholungsurlaub entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) in welchem Umfang im Jahr 2016 weggefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (SächsUrIMuEltV0) vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten. Demzufolge beziehen sich die vorliegenden Antworten auf die entsprechenden Regelungen der SächsUrl- MuEltVO. Die Übersicht der im Jahr 2016 verfallenen Urlaubsansprüche stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Präsidium der Bereitschaftspolizei 12 39 Landeskriminalamt 5 20 PD Chemnitz 9 24 PD Dresden 16 78 PD Görlitz 6 37 PD Leipzig 18 85 PD Zwickau 9 73 PolFH 2 7 Polizeiverwaltungsamt 1 9 (Stand 24 Februar 2017) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/13/49 Dresden, "? 7 Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN '.- • Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Urlaubtage ohne Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht der von 2016 in das Jahr 2017 übernommenen Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei stellt sich ohne Berücksichtigung des Ansparurlaubs wie folgt dar: Dienststellen Beamte Urlaubstage Präsidium der Bereitschaftspolizei 1088 5014 Landeskriminalamt 389 2033 PD Chemnitz 1252 8471 PD Dresden 1752 13501 PD Görlitz 900 6813 PD Leipzig 1838 11990 PD Zwickau 781 5326 PoIFH 305 1630 Polizeiverwaltungsamt 57 320 (Stand 24 Februar 2017) Frage 3: Nach welcher Rechtsverordnung besteht für Beamte des Freistaats Sachsen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen, und wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben dies 2016 in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen und Höhe der Abgeltung!) Für Beamte des Freistaates Sachsen besteht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsvorschrift nicht die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen. Eine Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub ist, unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH, lediglich möglich, wenn der Erholungsurlaub krankheitsbedingt vor dem Ruhestandseintritt bzw. der Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommen werden konnte. Dies betrifft ausschließlich ehemalige Beamte . Frage 4: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2016 aus welchem Grund verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die Ubersicht der im Jahr 2016 verfallenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellt sich wie folgt dar: Dienststellen Beschäftigte Urlaubstage Präsidium der Bereitschaftspolizei 11 34 Landeskriminalamt 1 1 PD Chemnitz 0 0 PD Dresden 0 0 Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L Freistaat4-m•£' S A C H S E N, , PD Görlitz 2 13 PD Leipzig 0 0 PD Zwickau 1 1 PolFH 0 0 Polizeiverwaltungsamt 1 , 1 (Stand 24 Februar 2017) Die Einstellung von Wachpolizisten erfolgte erstmalig im Jahr 2016. Somit konnte bei dieser Beschäftigtengruppe bisher kein Urlaub verfallen. Der Urlaub der Tarifbeschäftigten ist nach Maßgabe des § 26 Abs. 2 Bst. a) Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TL -L) mit der Maßgabe verfallen, dass im Freistaat Sachsen der Urlaub bis zum 30. September genommen sein muss. Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei wurden vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die Übersicht der vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 übernommenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellt sich wie folgt dar: Dienststellen Beschäftigte Urlaubstage Präsidium der Bereitschaftspolizei 36 151 Landeskriminalamt 54 239 PD Chemnitz 98 458 PD Dresden 180 946 PD Görlitz 63 336 PD Leipzig 164 866 PD Zwickau 66 255 PolFH 0 0 Polizeiverwaltungsamt 88 242 (Stand 24. Februar 2017) Eine Erhebung von Urlaubstagen unter Zuhilfenahme des IT-Verfahren „Dienstzeitplanung , -nachweis und -abrechnung" (DPNA) lässt eine Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten nicht zu. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 'P-i ' m Freistaat 7 2h7 SACHSEN Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine Beantwortung eine händische Auswertung der Personalakten aller Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei erforderlich wäre, die bei einer Beschäftigtenzahl von über 2.500 und einer durchschnittlichen ( Ifür ie Auswertung benötigten Bearbeitungszeit von rund fünf Minuten eine Bearbeitung 'zeit für die Beantwortung der Frage 5 von mehr als 200 Wochenstunden erfordern w .rde. p,ufgrund des damit verbundenen Aufwands wäre dies ohne Einschränkungen der PVunktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht zumutbar. /d / ii / Mit reunlichen Grüßen (.4\ • t Mar us Ulbig \ \ Seite 4 von 4 2017-02-28T16:58:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes