STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7727 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte 2016 — Aktualisierung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/5775, Drs.-Nr. 6/3806 und Drs.-Nr. 6/2264 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 aufgrund welches Tatvorwurfs/Dienstvergehens im Amt gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs /Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte, Angabe Anzeige von Amts wegen oder durch Anzeigenerstatter!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingeleitete Strafund Disziplinarverfahren aus Frage 1 gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs /Dienstvergehens!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der anliegenden tabellarischen Aufstellung (Anlage 1) beantwortet werden, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 4. Januar 2017 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt, die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Justizgeschäftsstatistik) vom 22. Dezember 2014 unter den Sachgebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete", 53 „Gewaltausübung und Ausset- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/13/48 Dresden, Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden STAATSMINISTERIUM DES INNERN r-g- Freistaat SACHSEN zung durch Polizeibedienstete" und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete " sowie unter dem Sachgebietsschlüssel 51 „Verfahren gegen Justizbedienstete , Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)", letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf „Polizist" oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten daher alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. In der beigefügten tabellarischen Aufstellung ist jeweils die Anzahl der Amtsanzeigen bzw. der Anzeigen durch Anzeigeerstatter ausgewiesen, soweit diese Informationen den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften entnommen werden konnten. Zu insgesamt 1.408 in der Anlage aufgeführten Beschuldigten war ein diesbezüglicher Eintrag in den Datenbanken jedoch nicht vorhanden. Zusätzlich zu der o.g. Auswertung müsste auch insoweit eine manuelle Durchsicht und Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten vorgenommen werden, um diese Teilfrage vollständig beantworten zu können. Dies kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/546 und Drs.-Nr. 6/3806 verwiesen. Hinsichtlich der abgeschlossenen Disziplinarverfahren konnten solche Disziplinarvorgänge , die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, nicht berück ichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplina orgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Säch G; A 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Säch DGY. Mit fileuntilichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 3 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs -Nr. 6/7727 Quelle eb sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staalsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Jahr 2013 Amtsanmaßung 5 7 12 Einstellung nach § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Aussageerpressung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Ausspähen von Daten 2 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bedrohung 6 4 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Begünstigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Beleidigung 15 15 30 Einstellung nach § 17011 StPO wegen erwiesener Unschuld 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Betrug 2 3 9 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 4 4 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 2 Einstellung nach § 153 Abs 2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 10 3 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 6 2 8 ohne gerichtliche Erledigung 6 2 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Entziehung Minderjähriger 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 1 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand.04.01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Erpressung 2 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Fahrlässige Körperverletzung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 I Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 17 2 19 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 9 1 10 ohne gerichtliche Erledigung 9 1 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Freiheitsberaubung 10 7 17 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 4 9 ohne gerichtliche Erledigung 5 4 9 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 21 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand. Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 8 10 18 Einstellung nach § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StP0, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 1 8 ohne gerichtliche Erledigung 7 1 8 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 7 8 ohne gerichtliche Erledigung 1 7 8 Körperverletzung 7 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gertchtliche Erledigung 1 1 Körperverletzung im Amt 54 163 217 Einstellung nach § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 1 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 14 15 ohne gerichtliche Erledigung 1 14 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 9 14 ohne gerichtliche Erledigung 5 9 14 2 von 1 9 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 neralstaalsanwallschaft (INES). Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staafsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstat ter unbekannt Gesamtergebnis Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 2 3 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 34 95 129 ohne gerichtliche Erledigung 34 95 129 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 8 22 30 ohne gerichtliche Erledigung 8 22 30 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 6 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Nachstel lung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 1 38 21 60 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 15 28 ohne gerichtliche Erledigung 13 15 28 Einstellung nach § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausg.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 1541 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 16 4 21 ohne gerichtliche Erledigung 1 16 4 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Raub 7 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Räuberische Erpressung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Rechtsbeugung 16 4 20 Einstellung nach § 17011 StPO wegen erwiesener Unschuld 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Einstellung § 154d StPO (Klärung einer Vorfrage) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 8 13 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Schwerer Raub 4 4 3 von 19 Anlage 1 zu Drs -Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staalsanwallschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 0401.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Störung von Versammlung u. Aufzügen 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung 3 1 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 51 25 76 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 6 2 8 ohne gerichtliche Erledigung 6 2 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichlItche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 21 3 24 ohne gerichtliche Erledigung 21 3 24 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 19 15 34 ohne gerichtliche Erledigung 19 15 34 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 2 5 ohne gerichtliche Erledigung 3 2 5 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Üble Nachrede 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Uneidliche Falschaussage 14 e 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 7 6 13 ohne gerichtliche Erledigung 7 6 13 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 4 2 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Unterschlagung 1 3 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung Untreue 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 23 5 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 4 10 4 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 • web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES). Stand:04.01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstattet unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 6 4 10 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 7 1 8 ohne gerichtliche Erledigung 7 1 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Vergehen nach § 29 BtMG 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verleitung Untergebenen zu Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 2 10 13 Einstellung nach § 170 11StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153 Abs .2 StPO Geringfugigked - Staatskasse tragt Auslagen 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne genchliche Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Verletzung PostiFernmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verleumdung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Gesamtergebnis 2013 4 319 345 668 Jahr 2014 Amtsanmaßung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bedrohung 1 8 4 13 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 1 6 ohne gerichtliche Erledigung 5 1 6 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 5 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaalsanwaltschaft (INES), Stand'04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Begünstigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Beleidigung 27 15 42 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 8 ohne gerichtliche Erledigung s 8 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 7 8 15 ohne gerichtliche Erledigung 7 e 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Verfahrenshindernis 5 5 10 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 10 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Betrug 3 2 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Stralbefehl) 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 1 8 13 20 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 4 5 ohne gerichtliche Erledigung 1 4 5 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Ablehnung der Eroffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 1StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 7 9 ohne gerichtliche Erledigung 2 7 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Diebstahl gern. § 244 StGB 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Erpressung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Erschleichen von Leistungen 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 6 von 1 9 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 -Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES). Stand04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staalsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstat ter unbekannt Gesamtergebnis Fahrlässige Tötung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Falschbeurkundung im Amt 1 2 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 24 9 33 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 2 15 ohne gerichtliche Erledigung 13 2 15 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 7 10 ohne gerichtliche Erledigung 3 7 10 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Freiheitsberaubung 14 9 23 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 10 4 14 ohne gerichtliche Erledigung 10 4 14 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 16 27 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 9 12 ohne gerichtliche Erledigung 3 9 12 Einstellung nach § 170 11 StPO 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 11 ohne gerichtliche Erledigung 1 1' Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 6 7 ohne gerichtliche Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 41 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11StP0, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Körperverletzung 1 3 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ' ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Körperverletzung im Amt 104 164 268 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 13 8 21 ohne gerichtliche Erledigung 13 8 21 Anklage vor dem Strafrichter 8 2 10 Aufhebung des Urteils u Zurückverweisung (§ 354 Atis.2 StPO) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Freispruch 2 2 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Rücknahme der Revision d. Nebenkläger 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 8 8 ohne gerichtliche Erledigung 8 8 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 7 von 19 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 Quelle: web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand:04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstat ter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 153 Abs 2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Talbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 62 99 161 ohne gerichtliche Erledigung 62 99 161 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt ni cht vor (erwiesene Unsch.) 9 36 45 ohne gerichtliche Erledigung 9 36 45 Verbindung mit einer anderen Sache 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Missbrauch von Titeln, Berufsbez., Abc. 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Nachstellung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 60 21 81 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 32 9 41 ohne gerichtliche Erledigung 32 9 41 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 12 9 21 ohne gerichtliche Erledigung 12 9 21 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 10 1 11 ohne gerichtliche Erledigung 10 1 11 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 OWi Sächs.Datenschutzgesetz 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Raub 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Rechtsbeugung 10 4 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 9 1 10 ohne gerichtliche Erledigung 9 1 10 Sachbeschädigung 16 2 18 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 1 5 ohne gerichtliche Erledigung 4 1 5 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 3 40 25 68 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 16 5 24 ohne gerichtliche Erledigung 3 16 5 24 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 15 10 25 ohne gerichtliche Erledigung 15 10 25 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 ohne gerichtliche Erledigung 7 2 9 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Üble Nachrede 6 1 7 Einstellung nach § 17011 StPO wegen erwiesener Unschuld 1 1 ohne genchtliche Erledigung 1 1 6 von 19 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 Quelle web,s1a-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Sland 04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Uneidliche Falschaussage 5 3 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung ? 2 Einstellung nach § 170 11StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 lt StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 21 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Verfahrenshindemis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 4 4 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Unterlassene Hilfeleistung 6 7 13, Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 4 7 ohne gerichtliche Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Unterschlagung 2 7 9 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand. Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO. Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 14 5 19 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 3 7 ohne gerichtliche Erledigung 4 3 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vergehen nach § 29 BtMG 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung nach § 17011 StPO. Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 9 12 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 11StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 9 von 1 9 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stanc104 01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staalsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstalter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 3 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verleumdung 3 4 7 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 4 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung i 1 Verwahrungsbruch 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Gesamtergebnis 2014 7 383 362 752 Jahr 2015 Amtsanmaßung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 17011 StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bedrohung 2 1 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Beleidigung 8 17 25 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 5 4 9 ohne gerichtliche Erledigung 5 4 9 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Betrug 2 2 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 10 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr, 6/7727 uelle web sla-Dalenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorw urf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 153a 'StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 6 11 17 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 6 7 ohne gerichtliche Erledigung 1 6 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Verfahrenshindernis 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Diebstahl gern. § 244 StGB 5 5 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Entziehung Minderjähriger 2 1 3 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Erpressung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 9 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO. Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Fahrlässige Tötung 6 6 Anklage vor der Grollen Strafkammer 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falschbeurkundung im Amt 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 4 10 14 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Freiheitsberaubung 15 8 23 Einstellung nach § 170 1StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 8 2 10 ohne gerichtliche Erledigung 8 2 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 anhängig 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Gefährt. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 12 17 29 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 3 11 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr, 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staalsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 11StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 4 5 ohne gerichtliche Erledigung 1 4 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 anhängig 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Jugendpornografische Schriften 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Körperverletzung 3 5 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Körperverletzung im Amt 6 126 128 260 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 7 14 27 ohne gerichtliche Erledigung 6 7 14 27 Anklage vor dem Strafrichter 1 3 4 Einstellung nach § 154 Abs .2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Freispruch 11 ohne gerichtliche Erledigung 21 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 Berufung Angeklagte 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 14 3 17 ohne gerichtliche Erledigung 14 3 17 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach 5 153 b Abs 2 StPO 1 1 Freispruch 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 46 88 134 ohne gerichtliche Erledigung 46 88 134 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 40 5 45 ohne gerichtliche Erledigung 40 5 45 Verbindung mit einer anderen Sache 5 2 7 ohne gerichtliche Erledigung 5 2 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 anhängig 3 3 6 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 6 Nötigung 1 64 28 93 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 35 2 38 ohne gerichtliche Erledigung 1 35 2 38 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtliche Erledigung 3 6 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 14 17 31 ohne gerichtliche Erledigung 14 17 31 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Rechtsbeugung 21 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 12 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle - web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaalsanwaltschaft (INES), Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 12 12 ohne gerichtliche Erledigung 12 12 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand. Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 5 6 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 , Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Sex. Missbr. Ausnutzung einer Amtss 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 4 42 27 73 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 10 9 21 ohne gerichtliche Erledigung 2 10 9 21 Anklage vor dem Strafrichter - 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 1 StPO 1 1 ohne Gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 1 StPO) 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO. keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 17 4 21 ohne gerichtliche Erledigung 17 4 21 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 6 12 19 ohne gerichtliche Erledigung 1 6 12 19 Einstellung nach 9 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 2 1 3 ahne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 Üble Nachrede 3 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 5 15 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 1 7 ohne gerichtliche Erledigung 6 1 7 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar _ 4 3 7 ohne gerichtliche Erledigung 4 3 7 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 1 StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 5 5 10 Einstellung nach 9 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung _ 4 2 6 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Unterschlagung 4 2 6 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 13 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr, 6/7727 Quelle: web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten lingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urk.unterdriVeränder. Grenzbezeichng. 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 9 5 14 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 4 7 ohne gerichtliche Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 1 5 ohne gerichtliche Erledigung 4 1 5 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 6 16 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne Gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 1StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 6 8 ohne gerichtliche Erledigung 2 6 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 4 6 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 21 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verleumdung 7 6 13 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung Volksverhetzung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Gesamtergebnis 2015 12 362 344 718 Jahr 2016 Amtsanmaßung 8 8 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 14 von 1 9 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Slaatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staalsanwaltschaftliehe Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 J anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bedrohung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1_ Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtlich e Erledigung 1 1 Beleidigung 15 21 36 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit ci. Schuld nicht nachweisbar 2 10 12 ohne gerichtliche Erledigung 2 10 12 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 anhängig 5 1 6 ohne gerichtliche Erledigung 5 1 6 Belohnung/Billigung von Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bestechlichkeit 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Betrug 3 1 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfullt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Diebstahl 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Entziehung Minderjähriger 6 6 anhängig 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Fahrlässige Körperverletzung 7 7 §§ 374, 376 StPO - kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 6 14 20 Absehen Erhebung der &fent!. Klage (§ 154e StPO) 2 3-' 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 4 4 15 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES). Sland:04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstattet unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Fälschung bew.erh. Daten 3 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Freiheitsberaubung 12 9 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 4 9 ohne gerichtliche Erledigung 5 4 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährt. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 anhängig 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 6 7 13 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Körperverletzung 13 1 14 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 13 13 ohne gerichtliche Erledigung 13 13 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Körperverletzung im Amt 93 177 270 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 6 16 22 ohne gerichtliche Erledigung 6 16 22 Anklage vor dem Strafrichter 4 4 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 34 84 118 ohne gerichtliche Erledigung 34 04 118 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 26 27 53 ohne gerichtliche Erledigung 26 27 53 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 11 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 22 42 64 ohne gerichtliche Erledigung 22 42 64 Nachstel lung 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 11 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 anhängig 1 1 16 von 19 Anlage 1 zu Drs -Nr 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staalsanwallschatten und der Generalstaatsanwaltschaft (INES) Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart ,. Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 40 34 74 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerchtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 29 10 39 ohne gerichtliche Erledigung 29 10 39 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 10 14 ohne gerichtliche Erledigung 4 10 14 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 3 7 ohne gerichtliche Erledigung 4 3 7 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 2 7 9 ohne gerichtliche Erledigung 2 7 9 Raub 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 7 2 9 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Sachbeschädigung 1 8 9 Einstellung nach § 170 II SIPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Schreiben vom 14.06.2016 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 27 29 56 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 5 4 9 ohne gerichtliche Erledigung 5 4 9 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtliche Erledigung 3 6 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 12 7 19 ohne gerichtliche Erledigung 12 7 19 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 anhängig 5 10 15 ohne gerichtliche Erledigung 5 10 15 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Üble Nachrede 3 2 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Uneidliche Falschaussage 4 4 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 17 von 1 9 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7727 Quelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand 04 01 2017 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Ertedigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstattet unbekannt Gesamtergebnis Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 9 1 10 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Unterschlagung 4 8 12 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Untreue 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 1531 StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Urkundenfälschung 3 2 5 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 ohne genchlItche Erledigung 1 2 3 Verfolgung Unschuldiger 5 4 9 Einstellung nach § 17011 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verletzung des Dienstgeheimnisses 5 8 13 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o.Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 3 6 9 ohne gerichtliche Erledigung 3 6 9 Verletzung Post/Fernmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 11StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 3 5 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 21 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verleumdung 1 4 5 Absehen Erhebung der Öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 18 von 19 Anlage 1 zu Drs.-Nr 6/7727 Duelle web sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand:04.01.2017 Anzahl in Beschuldigten tingangsrahr Tatvorwurf staatsanwallschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter .unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vorteilsannahme 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Wohnungseinbruchdiebstahl 2 1 3 Einstellung nach § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 Gesamtergebnis 293 357 650 19 von 19 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/7727 2016 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 6 Fernbleiben vom Dienst 4 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 Ordnungswidrigkeiten 0 Sonstiges 3 Störung des Betriebsfriedens 4 Straftat 27 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 16 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 14 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 2 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 23 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/7727 2013 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 1 3 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten Sonstiges Störung des Betriebsfriedens 4 Straftat 3 1 2 1 18 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 2 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 1 7 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Seite 1 von 4 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/7727 2014 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 2 4 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten _. 1 Ordnungswidrigkeiten 2 Sonstiges 3 Störung des Betriebsfriedens 1 2 Straftat 1 1 28 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 8 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 3 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 4 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 1 2 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Seite 2 von 4 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/7727 2015 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 1 1 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges 2 Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 13 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 3 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 4 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 4 8 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Seite 3 von 4 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/7727 2016 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges Störung des Betriebsfriedens Straftat 1 3 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 3 Verletzung der Wahrheitspflicht Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 1 5 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport Seite 4 von 4 2017-01-25T10:51:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes