STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 617729 Thema: Situation der Milchviehbetriebe in Sachsen - Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/5519 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach Auskunft der Staatsregierung auf Frage Nr. 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.; 6/5519 lagen im Rahmen der Beratung zut Einkommens- und Vermögenssicherung im ersten Halbjahr 2016 18 Problemanzeigen von Betrieben vor, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Für das EU-Milchmengenreduktionsprogramm waren vier Verringerungszeiträume vorgesehen: Oktober, November, Dezember 2016(Antragstellung bis 21.09.20161; November, Dezember 2016 und Januar 2017 (Antragstellung bis 12.10.2016); Dezember 2016 und Januar, Februar 2017 (Antragstellung bis 9.11.20161; Januar, Februar, März 2017 (Antragstellung bis 7.12.20161. Ausweislich öffentlich zugänglicher lnformationen der Staatsregierung haben in Sachsen inder ersten Antragsrunde für das EU-Milchmengenreduktionsprogramm 185 Milcherzeuger für den Dreimonatszeitraum Oktober, November und Dezember 2016 einen Antrag auf Teilnahme gestellt, wovon 172 lVlilcher:zeugern eine Teilnahme genehmigt wurde. ln der zweiten Antragsrunde für den zweiten Reduktionszeitraum (November, Dezember 2016, Januar 20171wurde die Teilnahme von I 2 Antragstellern genehmigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 staatsminister@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. Dezembe¡ 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t758 Dresden, rlt, O tt, ) o,(t s¡mu1+ (o(o toc ! ohdñ@ôr¡&h!¡¡Mrßñrhk!úñll¡il Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugâng für elektron¡sch sign¡êrte sow¡e für verschlússelte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMwEtT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 1: Wie viele Problemanzeigen von Milchviehbetrieben, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, liegen für das gesamte Jahr 2016 vor? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen / kreisfreien Städten sowie 1-50 Tierplätze, 51 -100 Tierplätze, 101 200 Tierplät2e,201 - 500 Tierpläfze,) 500 Tierplätze) lm Jahr 2016 wurden 22 Betriebe mit dem Produktionsschwerpunkt Milchproduktion durch den Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung beraten. Die Zuordnung der Betriebe ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Tabelle 1: Betriebe nach Herdengröße zum Zeltpunkt des Beratungsersuchens Bestand Milchkühe Betriebe 0-50 8 51 - 100 I 100 - 200 3 200 - 500 2 > 500 1 Tabelle 2: Betriebe nach Landkreisen zum Zeitpunkt des Beratungsersuchens Landkreis Anzahl Betriebe Leipzig 3 Mittelsachsen 3 Erzqebirqskreis 4 Sächsische Schweiz-Ostezgebi rge 4 Görlitz 2 Bautzen 2 Voqtlandkreis 1 Chemnitz, Kreisfreie Stadt 2 Zwickau 1 Frage 2: Wie viele Anträge von Milchviehbetrieben mit jeweils welcher Reduktionsmenge zum EU-Milchmengenreduktionsprogramm wurdenjeweils in den vier Antragsrunden gestellt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen / kreisfreien Städten sowie I - 50 Tierplätze, 5l - 100 Tierplätze, 101 - 200 Tierplähe,201 - 500 TierpläEe, > 500 Tierplätze) Rechtsgrundlage für das Reduktionsprogramm der Europäischen Kommission ist die Verordnung (EU) 201611612 der Kommission vom 8. September 2016 zur Gewährung einer Beihilte zur Verringerung der Milcherzeugung. Artikel 1 der Verordnung legt die Obergrenze der finanziellen Beihilfe auf 150 Millionen Euro fest. Diese war bereits nach der zweiten Antragsrunde ausgeschöpft, sodass keine weiteren Anträge mehr folgten und hier bereits eine mengenmäßige Kürzung erfolgen musste. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Für den Freistaat Sachsen wurden zu den zwei Antragsterminen 184 Anträge mit einer Reduktionsmenge von 15.611.737 Kilogramm gestellt, davon 172 mit einer Reduktionsmenge von 14.866.168 Kilogramm zum ersten Termin und zwölf mit einer Reduktionsmenge von 745.569 Kilogramm zum zweiten Termin. Nach der Kürzung beim zweiten Termin ergaben sich 92.918 Kilogramm, sodass insgesamt eine Küzungsmenge von 14.959.086 Kilogramm an die Kommission gemeldet wurde. Artikel 2 Nr. 3 der Verordnung (EU) 201611612 legt die zu erfassenden Angaben je Antragsteller fest. Aufgrund des Prinzips einer 1:1 Umsetzung von EU Recht wurden auch nur diese Angaben erfasst. Angaben zum Landkreis beziehungsweise zu Bestandsgrößen liegen daher nicht vor. Frage 3: Welche Mengenreduzierung ist damit verbunden im Verhältnis von produzierter Milchmenge zur erreichten Reduzierung? (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln nach Landkreisen / kreisfreien Städten) Für den jeweils beantragten Dreimonatszeitraum ergibt sich insgesamt eine Milchmengenreduzierung von 1 1,27 Prozent. Frage 4: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über eine damit ggf. in Verbindung stehende Verkleinerung des Milchviehbestandes in den jeweiligen Milchviehbetrieben und zur Art der Verkleinerung etwa durch Verkauf oder Schlachtung von Milchvieh sowie über möglicheruveise geplante oder bereits erfolgte vollständige Einstellung einzelner Milchviehbetriebe ? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie I - 50 Tierplätze, 51 - 100 Tierplätze, 101 - 200 Tierplätze , 201 - 500 Tierplätze, > 500 Tierplätze) Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor Mit freundlichen Grüßen )r t* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-01-20T11:18:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes