SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIU[¡ DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion Die LINKE Drs.-Nr.: 617731 Thema: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der VerleEung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegen die sogenannte Gruppe Freital - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.617227 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche abstrakten und konkreten Ankntipfungstatsachen und Hinweise zum Sachverhalt des mutmaßlichen Geheimnisverrats gemäß S 353 b StGB ergaben sich aus der Beschuldigtenvernehmung vom 18. Dezember 2015 und begründeten den entsprechenden Anfangsverdacht ? Ein Anfangsverdacht wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß $ 353b StGB ergab sich aus der Aussage eines mutmaßlichen Mitglieds der ,,Gruppe Freital" anlässlich der Beschuldigtenvernehmung am 18. Dezember 2015. Der Beschuldigte gab an, ein weiteres mutmaßliches Mitglied der ,,Gruppe Freital" habe von der Bereitschaftspolizei lnformationen über den Standod der Bereitschaftspolizei bzw. darüber, dass man sich entfernen solle, erhalten. STAATSMìNìSTERIUM DER JUST]Z Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-4043i I 6 Dresden, Zt.. Januar 2017 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmi n¡sterium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dfesden www just¡z sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Stra ße n ba hnlin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fur elektron¡sch s¡gnierte sow¡e lùr verschlùsselte elektronische Dokumenle nur über das Elektron¡sche Gerichts- und VeMaltungspostfach; náhere lnformationen unter mw egvp deSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilfR:-inWljriJ\Qry Frage 2: Wurden während der Beschuldigtenvernehmung vom 18. Dezember 2015 oder in der Folgezeit durch die Ermittlungen der Abteilung lll/INES-Dezernate PMK der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bis zum Eingang des Schreibens der anwaltlichen Vertreterin zweier Geschädigter der ,,Gruppe Freital" oder im am 3. Mai 2016 eingegangenen Schreiben dieser anwaltlichen Vertreterin zur Anzeigeerstattung der Abteilung lll, der Generalstaatsanwaltschaft oder einer Polizeidienststelle der oder die Vornamen, Nachnamen, Alias-Namen oder Spitznamen/Nicknamen eines oder mehrerer vermeintlicher oder tatsächlicher Polizeibeamter als mutmaßlicher Informationsgeber an die ,,Gruppe Freital" oder Mittelsleute bekannt oder ergaben sich Erkenntnisse, die auf diese schließen ließen? lm angegebenen Zeitraum wurden keine entsprechenden lnformationen bekannt. Frage 3: Wann führten Polizeibeamte des Operativen Abwehrzentrums bzw. anderer Dienststellen weitere Beschuldigtenvernehmung mit Beschuldigten der ,,Gruppe Freital" in welcher Hafteinrichtung durch, welche weiteren oder verdachtserhärtenden Erkenntnisse hinsichtlich des Verdachts des Geheimnisverrats und der möglichen ldentität des oder der betreffenden Polizeibeamten ergaben sich daraus , wer fasste die Protokolle der Beschuldigtenvernehmungen ab und wann wurden sie der beauftragenden Staatsanwaltschaft übermittelt? Eine vollständige Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich, da die ursprünglichen Ermittlungsakten mit der Verfahrensubernahme an den Generalbundesanwalt abgegeben wurden. Soweit eine Beantwortung der Frage möglich ist, nehme ich auf die anliegende Ubersicht Bezug. Frage 4: Welche Umstände bzw. Erkenntnisse oder Informationen führten dazu, dass die Generalstaatsanwaltschaft ab 7. Dezember 2016 die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen bekannt führte und wann wurden diese Umstände, Erkenntnisse bzw. lnformationen der Generalstaatsanwaltschaft auf welche Weise bekannt? Seite 2 von 4 STAATSMIN]STERlUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Ð\9-JSäE¡Flrc!3r Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt seit dem 7. Dezember 2016 wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen ,,Bekannt". Hintergrund war der ihr am 30. November 2016 zur Kenntnis gegebene Protokollauszug der Vernehmung eines mutmaßlichen Mitglieds der,,Gruppe Freital" vom 10. August 2016. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen weitere Beschuldigte. Eine weitergehende Beantwortung der Frage in dieser Hinsicht ist derzeit jedoch nicht möglich, da insoweit aufgrund laufender Ermittlungen einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des $ 477 Abs.2 S. 1 StPO entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen , dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Dies ist hier zu befürchten, da weitere strafprozessuale Maßnahmen durchgeftlhrt werden sollen . Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Ven¡virklichung hat lediglich insoweit und so lange Seite 3 von 4 STAATSMIN]STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Fr-\tËÈlÊqtrrrltñ\Cy zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvoruvürfe denidem/der Beschuldigten eröffnet werden. Frage 5: Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen und konnten der oder die betreffenden Polizeibeamten ermittelt werden? Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es richtet sich dezeit noch gegen zwei namentlich bekannt gewordene Polizeibeamte, nachdem es mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. Januar 2Q17 gegen einen Polizeibeamten gemäß S 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Aufstellung zu Frage 3 Seite 4 von 4 Anlage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/7731 Datum Dienststellen/Organisationseinheit der Vernehmer Vernehmungsort Erkenntnisse i.S.d. § 353 b StBG Hinweise auf die Identität Dienststelle/Organisationseinheit der Protokollführer Vorlage an die Staatsanwaltschaft/ Generalbundesanwaltschaft 7. Januar 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum JVA Leipzig nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 13. Januar 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden/ Operatives Abwehrzentrum nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden ja nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden/ Operatives Abwehrzentrum nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden/ Operatives Abwehrzentrum nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 9. März 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum PD Dresden nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 22. März 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden 19. April 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum, BKA, GBA LKA Sachsen nein nein BKA 19. April 2016 Generalbundesanwaltschaft Anlage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/7731 4.Mai 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum, BKA, GBA JVA Zwickau ja nein BKA 4. Mai 2016 Generalbundesanwaltschaft 1.Juli 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum, BKA, GBA JVA Dresden nein nein PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 1. Juli 2016 Generalbundesanwaltschaft 10. August 2016 PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum JVA Görlitz ja ja PD Leipzig/ Operatives Abwehrzentrum 24. August 2016 Generalbundesanwaltschaft 20170125160112 KA6-7731_Anl 2017-01-26T07:54:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes