STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS PosKach l0 09 1 0 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l O1 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen [bitte bei Antwort angeben) Z-1 053n/47 )\emden. 41. 3anuat ln\l Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/7738 Thema: Vorbereitungsphase Inklusion Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele ESF-Inklusionsassistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte aller Schularten sind an sächsischen Schulen im Schuljahr 2016/2017 aktuell im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Schularten und Schulen sowie Stundenumfang an den Schulen.) Im Schuljahr 2016/2017 sind an insgesamt 173 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Inklusionsassistenten mit einem Stellenumfang von 171 ,5 Vollzeitäquivalenten (VZA) am ESF-Vorhabensbereich beteiligt (Stand: 19.12.2016). Anlage l weist die Verteilung der teilnehmenden Schulen sowie die eingesetzten VZA nach Schulart aus. Frage 2: Welche Aufgaben nehmen die oben genannten Inklusions assistentinnen wahr? Vor dem Hintergrund der Zielstellung der Vorhaben und der Abgrenzung zu anderen schulischen Unterstützungsleistungen, insbesondere zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe, sollen Inklusionsassistenten für Tätigkeiten eingesetzt werden, die in einer Liste mit erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten festgehalten sind. Hier werden zudem Tätigkeiten benannt, die nicht durch Inklusionsassistenten durchgeführt werden. Anlage 2 weist die Liste der Tätigkeiten aus. Hausanschrift:Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l O1 097 Dresden Frage 3: Welche Qualifikationen haben die oben genannten Inklusionsassistentlnnen ? (Bitte aufschlüsseln nach Abschluss und Qualifikation .) wvwv.smk.sachsen.de Die Qualifikationen der seit dem 1. August 2016 im Projekt beschäftigten Inklusionsassistenten sind in Anlage 3 aufgeführt. De-Mail-Zugang: poststelle@sm k-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Frage 4: Welche Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Fokus "Heterogenität der Schülerschaft" haben bisher stattgefunden und welche sind in diesem Schuljahr noch geplant? (Bitte aufschlüsseln nach bisher stattgefundenen und geplanten Maßnahmen und Teilnehmerlnnenzahlen aus welchen Schularten . ) Die im Schuljahr 2016/2017 bereits stattgefundenen sowie geplanten Qualifizierungs und Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Fokus "Heterogenität der Schülerschaft werden in Anlage 4 ausgewiesen. Frage 5: Wie werden die Ergebnisse und Erfahrungen des Schulversuchs ERINA in die sächsischen Schulen transferiert? Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird der Schulversuch ERINA ("Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen") von der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation werden ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 die Zielerreichung sowie die strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen abschließend analysiert. Weiterführend werden vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Schulversuchs seitens der wissenschaftlichen Begleitung Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet. R/inhil Das Sächsische Staatsministerium für Kultus prüft die Ergebnisse des Schulversuchs sowie die darauf basierenden Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung hinsichtlich ihrer Ubertragbarkeit in die Regelpraxis. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 Teilnehmende Schulen und Verteilung der Stellen im Projekt „Inklusionsassistent“ (Schuljahr 2016/2017) Schulart Projektteilnehmende Schulen in öffentlicher Trägerschaft Projektteilnehmende Schulen in freier Trägerschaft Anzahl der Schulen VZÄ* Anzahl der Schulen VZÄ* Grundschule 53 52,5 14 14 Oberschule 50 50 13 13 Gymnasium 13 12 5 5 Schule zur Lernförderung 12 12 - - Berufsbildende Schule 11 11 2 2 Summe 139 137,5 34 34 Gesamt (im Projekt) 173 Schulen (Beschäftigungsumfang: 171,5 VZÄ*) Quelle: Sächsische Aufbaubank (Stand: 19.12.2016) VZÄ = Vollzeitäquivalent Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 1 Arbeitsauftrag der Inklusionsassistenten an Schulen: Liste der erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten Tätigkeiten, die Inklusionsassistenten nicht ausführen Tätigkeiten, die Inklusionsassistenten ausführen Allgemeines Der Inklusionsassistent übernimmt keine Aufgaben - der Schulsozialarbeit, - der Berufseinstiegsbegleitung, - der Eingliederungshilfe (Integrationshelfer, Schulbegleiter), - der sozialpädagogischen Betreuung im BVJ - des Praxisbegleiters im BVJ Allgemeines Der Inklusionsassistent unterstützt den Schüler mit einer Behinderung beziehungsweise mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor allem lernbezogen. Darüber hinaus wirkt der Inklusionsassistent der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf entgegen. Er ist vorrangig im Unterricht tätig und unterstützt die jeweilige Lehrkraft. 1 Unterricht „Der Lehrer trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler (…)“ (§ 40 Absatz 2 Satz 1 SchulG). Inklusionsassistenten sind in der Regel ausgebildete Erzieher, Heilpädagogen und keine Lehrkräfte. Sie übernehmen nicht: - die Unterrichtsdurchführung, - die Vertretung für Lehrkräfte, - Aufsichtspflichten, - die Vergabe von Zensuren, - die Durchführung von mündlichen oder schriftlichen Leistungskontrollen, Klausuren, - die Vergabe und Kontrolle von Hausaufgaben. Unterricht Vorrangig im unterrichtlichen Bereich unterstützen Inklusionsassistenten die individuelle Entwicklung von Schülern in der Gruppe unter Berücksichtigung des aktuellen Entwicklungsstandes und vorhandener personeller Ressourcen. In diesem Sinne unterstützen Inklusionsassistenten die Lehrkräfte auch bei der Prävention der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie übernehmen: - die Unterstützung der Lehrkraft beim sozialen Lernen im Klassenverband (auch frühzeitige Intervention), - die gezielte Förderung von Schülern im Unterricht (Begleitmaßnahmen, zum Beispiel Betreuung bei Gruppenarbeit, Begleitung von Fördereinheiten im Rahmen von Einzelarbeit, Unterstützung bei der Bewältigung unterrichtlicher Aufgabenstellungen und Einsatz gezielter Lernmaterialien). 2 Pflegetätigkeiten Pflegetätigkeiten beschreiben die (körperliche) Versorgung und Betreuung von Schülern mit einer Behinderung beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf während des Schulalltages. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 2 Zu den Pflegetätigkeiten in der Schule zählen beispielsweise - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, - Unterstützung beim Toilettengang, - Körperreinigung. Inklusionsassistenten übernehmen keine Pflegetätigkeiten. 3 Medizinische Betreuung Eine medizinische Betreuung innerhalb der Schule umfasst unter anderem die Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden. Inklusionsassistenten übernehmen keine medizinische Betreuung, insbesondere keine Verabreichung von Medikamenten. Medizinische Betreuung Inklusionsassistenten sind wie jeder andere auch verpflichtet, in Notfallsituationen Erste Hilfe zu leisten. 4 Entwicklungsdokumentation Inklusionsassistenten ersetzen nicht die Tätigkeiten von Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Integrationshelfern. Sie übernehmen insbesondere nicht: - die Bearbeitung von Zeugnissen, - Dokumentationstätigkeiten Dritter, wie zum Beispiel Anamneseberichte des Schulsozialarbeiters oder medizinische Dokumentationen des Integrationshelfers, - die Durchführung von Kompetenzmessungsverfahren und Potentialanalysen, - Bildungsberatung. Entwicklungsdokumentation Inklusionsassistenten wirken bei der Erstellung von Entwicklungs- und Förderplänen sowie Bildungsvereinbarungen mit. Bei der Erstellung von Berichten, Gutachten, Beurteilungen und Zeugnissen leisten Inklusionsassistenten den Lehrkräften Zuarbeiten. Außerdem unterstützen sie die Lehrkräfte bei der Umsetzung von individuellen Förderplänen und Bildungsvereinbarungen. Inklusionsassistenten übernehmen folgende Aufgaben: - Erfassung/Protokollierung von individuellen Entwicklungsständen der Schüler durch Hospitationen im Unterricht - Abgleich von Beobachtungsergebnissen mit der Lehrkraft und gemeinsame Identifizierung individueller Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler 5 Sonderpädagogische Förderdiagnostik Inklusionsassistenten wirken nicht an dem Verfahren zur Beratung und zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach § 13 SOFS mit. Sonderpädagogische Förderdiagnostik Der Inklusionsassistent übernimmt in diesem Bereich keine Aufgaben. (Nach Absprache mit der Lehrkraft/Schulleitung ist die Teilnahme an Beratungsgesprächen, die dem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorgeschaltet sind, möglich.) Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 3 6 Elternarbeit und Zusammenarbeit mit externen Partnern Die Zusammenarbeit mit weiteren Unterstützungspartnern (zum Beispiel Jugendämter, Sozialämter, Kliniken, Ärzten) wird nicht von Inklusionsassistenten initiiert, koordiniert oder angeleitet. Sie sind nicht verantwortlich für die grundsätzliche Zusammenarbeit mit Eltern. Sie übernehmen nicht: - die Durchführung von Elternabenden, - die Initiierung und Durchführung von Beratungen mit externen Unterstützungspartnern der Schulen. Elternarbeit und Zusammenarbeit mit externen Partnern Inklusionsassistenten unterstützen die Lehrkräfte bei der Elternarbeit und in der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Die Unterstützung erfolgt unter anderem durch: - Teilnahme an Elterngesprächen (zum Beispiel Förderplangespräche), Elternabenden und thematischen Elternabenden, - Zuarbeiten für Beratungen oder Teilnahme an Beratungen mit externen Partnern in Absprache mit der Lehrkraft oder dem Schulleiter, Zum Beispiel Hilfeplangespräch, Förderkonferenz. 7 Berufsorientierung und Berufswahl Obwohl Inklusionsassistenten in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit den Themen Berufsorientierung und Berufswahl in Berührung kommen, gehört die Behandlung dieser Aufgaben nicht zu ihrem Tätigkeitsspektrum. Darüber hinaus sind sie im berufsbildenden Bereich nicht für die Einsatzkoordination in Praktikumsbetrieben zuständig. Sie übernehmen nicht: - die Initiierung und Koordinierung von Praktika, - die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren und Berufsinteressentests, - die Berufsberatung, - Bewerbungstrainings. 8 Außerunterrichtliche Unterstützung Inklusionsassistenten bieten keine Außerunterrichtlichen Beratungsangebote an. Sie übernehmen nicht: - Maßnahmen der Schulsozialarbeit wie zum Beispiel Beratungen in Form von Einzelfallhilfe, sozialpädagogische Gruppenarbeit - Individuelle/berufliche Beratungen wie zum Beispiel Außerunterrichtliche Unterstützung Außerhalb des Unterrichts kommt Inklusionsassistenten eine unterstützende Funktion im Hinblick auf den Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten zu. So ermöglichen und unterstützen Inklusionsassistenten die soziale Begegnung und Interaktion behinderter und nicht-behinderter Kinder und Jugendlicher. An außerunterrichtlichen Lernorten und Erfahrungsräumen – zum Beispiel bei Ausflügen der Klasse oder Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 4 - Supervisionen, - Fallberatungen oder - Mediationen Ähnliches – hilft er ihnen, Sozialkompetenz zu entwickeln und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Inklusionsassistenten können die Lehrkraft im selben Umfang unterstützen wie im Unterricht. 9 Außerunterrichtliche Arbeit Inklusionsassistenten sind im außerunterrichtlichen Bereich nicht für die Betreuung und Begleitung der Schüler zuständig. Sie übernehmen nicht die: - Begleitung auf dem Schulweg - Begleitung in einen Praktikumsbetrieb Außerunterrichtliche Arbeit Außerhalb des Unterrichts übernehmen Inklusionsassistenten eine unterstützende Funktion bei Unternehmungen, die dem regulären Schulbetrieb unterfallen. Inklusionsassistenten können die Lehrkraft im selben Umfang unterstützen wie im Unterricht. 10 Therapeutische Leistungen Therapeutische Leistungen werden nicht von Inklusionsassistenten übernommen. Die jeweiligen Tätigkeitsfelder werden von spezialisierten Berufsgruppen durchgeführt. Sie übernehmen unter anderem keine Maßnahmen der: - Sport- und Bewegungstherapie, - Physiotherapie, - Ergotherapie - Psychotherapie, - Logopädie. 11 Ganztagsangebot „Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote“ (vergleiche § 2 SächsGTAVO). Inklusionsassistenten führen keine Ganztagsangebote durch. Ganztagsangebot Inklusionsassistenten können wie im Unterricht die Lehrkraft beziehungsweise die Person, die das Ganztagsangebot durchführt, unterstützen. Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 1 Qualifikationen der seit dem 01. August 2016 eingesetzten Inklusionsassistenten an sächsischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Tabelle 1: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Häufigkeit Anteil in % ohne Schulabschluss - - Hauptschulabschluss - - Realschulabschluss (mittlere Reife) 34 23,8 Polytechnische Oberschule 10. Klasse (vor 1965: 8. Klasse) 7 4,9 Fachhochschulreife 29 20,3 allgemeine Hochschulreife/Abitur 70 49,0 Sonstiges/keine Angabe 3 2,1 Summe 143 100 Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten. Stichprobe N = 143 (Stand: 24.12.2016). Tabelle 2: Berufsbildender Abschluss (Mehrfachantworten möglich; N = 143) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Häufigkeit Anteil in % Hochschulabschluss 49 22,7 Beruflich-betriebliche Ausbildung (Lehre) 53 24,5 Beruflich-schulische Ausbildung (Berufsfachschule, Handelsschule) 54 25,0 Fach-, Meister-, Technikerschule, Berufs- oder Fachakademie 18 8,3 Fachhochschulabschluss 30 13,9 aktuell in Ausbildung/im Studium 2 0,9 kein beruflicher Abschluss - - sonstiger Abschluss - - Summe 216 100 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 2 Tabelle 3: Berufsbildender Abschluss: Hochschulabschluss (Mehrfachantworten möglich; N = 49) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Tabelle 4: Berufsbildender Abschluss: beruflich-betriebliche Ausbildung (Lehre) (Mehrfachantworten möglich; N = 53) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Häufigkeit Anteil in % Hochschulabschluss Soziologie (B. A., M. A., Dipl.) 5 9,8 Philosophie (M. A.), Theologie (Dipl.) 3 5,9 Pädagogik inkl. Heilpädagogik und Sozialpädagogik (B. A., M. A., Dipl.) 27 52,9 Soziale Arbeit (B. A., M. A., Dipl.) 6 11,8 Psychologie (M. Sc., Dipl.) 2 3,9 Integrative Lerntherapie (B. A., M. A.) 2 3,9 Lehramt 3 5,9 Sonstiges/keine Angabe 3 5,9 Summe 51 100 Häufigkeit Anteil in % beruflich-betriebliche Ausbildung (Lehre) (staatlich anerkannte/r) ErzieherIn 7 12,7 kaufmännische Berufe 13 23,6 therapeutische und Pflegeberufe 9 16,4 handwerkliche und technische Berufe 13 23,6 Sonstiges 6 10,9 keine Angabe 7 12,7 Summe 55 100 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 3 Tabelle 5: Berufsbildender Abschluss: beruflich-schulische Ausbildung (Berufsfachschule, Handelsschule) (Mehrfachantworten möglich; N = 54) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Tabelle 6: Berufsbildender Abschluss: Fach-, Meister-, Technikerschule, Berufs- oder Fachakademie (Mehrfachantworten möglich; N = 18) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Häufigkeit Anteil in % beruflich-schulische Ausbildung (staatlich anerkannte/r) ErzieherIn 29 50,9 (staatlich anerkannte/r) HeilerziehungspflegerIn 11 19,3 ErgotherapeutIn 5 8,8 Sonstiges 8 14,0 keine Angabe 4 7,0 Summe 57 100 Häufigkeit Anteil in % Fach-, Meister-, Technikerschule, Berufs- oder Fachakademie (staatlich anerkannte/r) ErzieherIn 6 33,3 therapeutische und Pflegeberufe 4 22,2 Sonstiges 5 27,8 keine Angabe 3 16,7 Summe 18 100 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 4 Tabelle 7: Berufsbildender Abschluss: Fachhochschulabschluss (Mehrfachantworten möglich; N = 30) Quelle: Ersterhebung der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt. Freiwillige Selbstauskünfte der beteiligten Inklusionsassistenten (Stand: 24.12.2016). Häufigkeit Anteil in % Fachhochschulabschluss Pädagogik inkl. Heilpädagogik und Sozialpädagogik (B. A., M. A., Dipl.) 11 36,7 Soziale Arbeit (B. A., M. A., Dipl.) 12 40,0 (staatlich anerkannte/r) ErzieherIn 3 10,0 Sonstiges 3 10,0 keine Angabe 1 3,3 Summe 30 100 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 1 Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Fokus „Heterogenität der Schülerschaft“ (SJ 2016/2017) 1) Qualifizierungsmaßnahmen Im Themenbereich „Heterogenität der Schülerschaft“ sowie in angrenzenden Bereichen, wie z. B. Diagnostik und individuelle Förderung, stehen den Lehrkräften aller Schularten zahlreiche sowohl zentrale als auch regionale Fortbildungsangebote zur Verfügung, die im Detail dem Fortbildungskatalog für das Schuljahr zu entnehmen sind (abrufbar unter: https://www.schulportal.sachsen.de/fortbildungen/suche_kategorisierung.php). Ziel der Fortbildungsangebote ist es, Lehrkräften Einblicke in sonderpädagogische Theorien zu vermitteln und einen Beitrag zur Verbesserung der Professionalität sowie zum Ausbau ihrer fachlichen, fachdidaktischen bzw. sonderpädagogischen Handlungskompetenzen für die Bewältigung des schulischen Alltags zu leisten. Zentrale Fortbildungsangebote (fortlaufend) Lfd. Nr. Zeitraum Inhalt Zielgruppe 1 Oktober 2015 bis Juni 2017 Berufsbegleitende Fortbildung (Zertifikatskurs) für Lehrkräfte an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“ mit einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt. Lehrkräfte aller Schularten 2 regelmäßiges Angebot seit 2008 Dritte Programmphase : März 2015 bis Dezember 2018 Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte der Schularten Grundschule , Mittelschule, Gymnasium und berufsbildende Schule zum Thema: „Integrativer/inklusiver Unterricht“ (Zertifikatskurs im Projekt ZINT – Zusammen integrative/inklusive Schule entwickeln). An jeder Schule im Freistaat Sachsen soll mindestens eine Lehrkraft fortgebildet werden. Schulleiter gewährleisten einen effektiven Einsatz der Absolventen des ZINT-Kurses mit dem Ziel, dass das integrative Unterrichten als eine Aufgabe des gesamten Kollegiums verstanden wird. Im ZINT-Kurs werden notwendige Kompetenzen in vier Handlungsfeldern vermittelt: 1) Gemeinsamer Unterricht, 2) Individuelle Förderung, 3) Förderplanung und 4) Kooperation/Beratung Lehrkräfte der Schularten Grundschule, Mittelschule, Gymnasium und berufsbildende Schule Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 2 3 seit 2015; fortlaufend Angebot einer Netzwerk-Plattform und eines erweiterten Fortbildungsprogrammes für die im Projekt ZINT bereits fortgebildeten Lehrkräfte. Die beiden neuen Programmbereiche (ZINT Fortbildung und ZINT Netzwerk) umfassen folgende Handlungsfelder: Fortbildung: Vertiefungsbausteine und jährliche Arbeitstagungen; Netzwerk : Kooperation in regionalisierten Netzwerken und regionale Workshops zu Fachthemen. im Projekt ZINT bereits fortgebildete Lehrkräfte 4 2013 und 2016 Fachtag Autismus Lehrkräfte aller Schularten Geplante zentrale Fortbildungsangebote 1 Februar 2017 bis Oktober 2018 Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrer an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zum Thema „Autismus“ 22 Teilnehmer (Dieser Kurs fand bereits in den Jahren 2011 und 2013 mit insgesamt 50 Teilnehmern statt.) Einzelveranstaltungen (abgeschlossene Veranstaltungen) SBI- Nummer Beginn Ende Thema/Titel SBI06558 09.12.2015 11.12.2015 Pädagogische Diagnostik als Voraussetzung für individuelle Begabungsförderung SBI06566 21.01.2016 22.01.2016 Inklusive Lehr- und Lernszenarien - Sensibilisierung und Grundverständnis SBI06666 03.02.2016 04.02.2016 Migrationsbedingte Pluralität in der Schule SBI06165 04.02.2016 05.02.2016 Eingliederungshilfe und ihre Beantragung SBI06692 29.02.2016 01.03.2016 Schülerressourcen suchen und erkennen - integrative/inklusive Förderpraxis konkret (Modul 1) SBI06693 03.03.2016 04.03.2016 Schülerressourcen suchen und erkennen - integrative/inklusive Förderpraxis konkret (Modul 1) SBI06737 08.03.2016 09.03.2016 Autismus-Spektrum-Störung/Kooperationskurs in Thüringen SBI06755 15.03.2016 16.03.2016 Förderschwerpunkt Sprache/Kooperationskurs mit Sachsen-Anhalt SBI06564 18.03.2016 18.03.2016 Reflexionstag „Schülerressourcen suchen und erkennen“ SBI06567 18.04.2016 19.04.2016 Inklusive Lehr- und Lernszenarien - Sensibilisierung und Grundverständnis SBI06530 21.04.2016 22.04.2016 Verschiedenheit erfolgreich handhaben - Workshop SBI06509 03.05.2016 04.05.2016 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 3 SBI06152 05.04.2016 09.06.2016 Präventiver Kinderschutz SBI06154 01.06.2016 03.06.2016 Sozial benachteiligte Kinder in der Schule SBI06568 20.06.2016 21.06.2016 Inklusive Lehr- und Lernszenarien - Sensibilisierung und Grundverständnis SBI06540 21.06.2016 22.06.2016 Sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen – Förderschwerpunkt für kranke Schüler/innen SBI06569 26.09.2016 27.09.2016 Schülerressourcen suchen und erkennen - integrative/inklusive Förderpraxis konkret (Modul 2) SBI06570 28.09.2016 29.09.2016 Schülerressourcen suchen und erkennen - inklusive/integrative Förderpraxis konkret (Modul 2) SBI07089 26.10.2016 27.10.2016 Schulische Inklusion an der Oberschule - Auf dem Weg zu realistischer Inklusion SBI06465 26.10.2016 28.10.2016 Traumapädagogik SBI07103 10.11.2016 11.11.2016 Dyskalkulie in der Sekundarstufe I SBI07195 21.11.2016 22.11.2016 Respekt beginnt im Kopf - Vielfalt der Lebensweisen (Modul 3) SBI07325 21.12.2016 22.12.2016 Lehrkräfte mit Inklusionsassistenten SBI07231 03.01.2017 04.01.2017 Sonderpädagogische Förderung an Grundschulen - Förderschwerpunkt Sprache SBI07156 12.01.2017 13.01.2017 Sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen – Körperliche und motorische Entwicklung Einzelveranstaltungen (geplante Veranstaltungen) SBI07416 02.03.2017 03.03.2017 Sprachstörungen begegnen SBI07203 06.03.2017 07.03.2017 Migrationsbedingte Pluralität an der Schule SBI06884 13.03.2017 14.03.2017 Erkennen und Fördern von (besonderen) Begabungen im schulischen Kontext SBI07309 16.03.2017 17.03.2017 Gemeinsam schulische Inklusion gestalten - Zusammenarbeit mit Inklusionsassistenten an sächsischen Schulen SBI07160 20.03.2017 21.03.2017 Sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen – Unterricht kranker Schüler/innen SBI07090 29.03.2017 30.03.2017 Schulische Inklusion an der Grundschule sinnvoll gestalten - Auf dem Weg zu realistischer Inklusion SBI06853 05.04.2017 06.04.2017 Teilleistungsschwächen im Schulalltag SBI07204 02.05.2017 03.05.2017 Schülerressourcen suchen und erkennen - inklusive Förderpraxis konkret (Modul 1) SBI07206 08.05.2017 09.05.2017 Inklusive Lehr- und Lernszenarien - Sensibilisierung und Grundlegung SBI07207 15.05.2017 15.05.2017 Künstlerischer Umgang mit Wut und Aggression von Grundschulkindern (Modul 2) SBI07169 23.05.2017 24.05.2017 Sonderpädagogische Förderung an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen – Emotionale und soziale Entwicklung/Autismus Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 4 SBI07237 28.08.2017 29.08.2017 Sonderpädagogische Förderung an Grundschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und moto-rische Entwicklung und Unterricht kranker Schüler/innen SBI06868 04.09.2017 05.09.2017 Unterstützung beim Schriftspracherwerb - Alphabetisierung SBI06885 04.09.2017 05.09.2017 Begabungs- und Begabtenförderung an weiterführenden Schulen SBI07205 18.09.2017 19.09.2017 Schülerressourcen suchen und erkennen - inklusive Förderpraxis konkret (Modul 2) SBI06629 30.05.2016 01.06.2018 Fit für den Unterrichtsalltag mit besonderen Jugendlichen?! SBI07388 07.06.2017 01.03.2019 Fit für den Unterrichtsalltag mit besonderen Jugendlichen?! Regionale Fortbildungsangebote Regionale Fortbildungsangebote bieten eine Bandbreite inhaltlich-fachlicher Aspekte innerhalb des Themenbereiches, zum Beispiel: Hörgeschädigte Kinder in der Regelschule Förderdiagnostik im aktuellen Kontext Zur Inklusion/Teilhabe der Schüler mit Handicap im Sportunterricht - Herausforderung bei der Unterrichtsgestaltung und Bewertung mit sehr heterogenen Gruppen Steigerung der Qualität im Sportunterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und an Schulen mit Inklusionsklassen Barrieren überwinden-zueinander finden: Menschen mit Behinderung im Musikunterricht Schulische Inklusion an der Grundschule sinnvoll gestalten - Auf dem Weg zu realistischer Inklusion Erfolgreich lernen in der Grundschule - so viel gemeinsam wie möglich, so viel getrennt wie nötig Heterogenität als Herausforderung und Chance Praktische Erarbeitung von Förderplänen Umgang mit Ängsten und Aufmerksamkeitsstörungen bei Schülern Inklusion und Integration durch Medieneinsatz befördern Die Teilnehmerzahl zentraler und regionaler Einzelveranstaltungen wird statistisch nicht erfasst. Sonstige Angebote Projekt: „Schulen stärken – Vielfalt fördern“ Das SBI realisiert seit Sommer 2016 gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) mit „Schulen stärken – Vielfalt fördern“ ein Projekt zur Unterrichtsentwicklung. Das Projekt nimmt die individuelle Förderung der Lernenden angesichts zunehmender Heterogenität in sächsischen Schulen in den Blick. Es richtet sich an Lehrerkollegien der Oberschulen und Gymnasien, die in den Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 5 vergangenen Jahren am ESF-QM-Projekt teilgenommen haben. Ziel ist es, die Lehrkräfte weiterzubilden, die Lernkultur in der gesamten Schule zu reflektieren und das gemeinsame Verständnis von gutem Unterricht weiterzuentwickeln. Während der zweijährigen Projektlaufzeit wechseln sich Fortbildungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten mit Praxisphasen, in denen das Gelernte erprobt und im Unterricht umsetzt wird, ab. Projekt: „Pädagogische Werkstatt – zum Umgang mit Heterogenität und Individualisierung“ Ziel der pädagogischen Werkstatt ist es, der zunehmenden Heterogenität der Schüler im Rahmen der Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung gerecht zu werden. Bereits zum zweiten Mal befassen sich seit Sommer 2016 elf Teams mit je drei bis fünf Fachlehrern von elf allgemeinbildenden Schulen mit dem Thema. Die Schwerpunkte liegen bei der Förderung der Lernkompetenz, der Steuerung von Lernprozessen sowie auf der Entwicklung von Aufgaben, die differenzierende Vertiefungen und Lernwege ermöglichen. Das SBI betreut diese Werkstatt über zwei bzw. drei Jahre in Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) und der Deutschen Schulakademie. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 6 2) Sensibilisierungsmaßnahmen Öffentlichkeitsarbeit Veröffentlichungen im Schuljahr 2015/16 (abgeschlossen) Lfd. Nr. Datum der Veröffentlichung Titel Inhalt Zielgruppe 1 Juli 2015 „Umgang mit Heterogenität“ Möglichkeiten des jahrgangsübergreifenden Lernens in der Grundschule Ausgehend von der bereits bestehenden Heterogenität der Schüler wird die bewusst herbeigeführte Altersdifferenz als zusätzliche Chance des miteinander und voneinander Lernens begriffen. Die Empfehlung soll zeigen, wie jahrgangsübergreifendes Lernen einzuordnen ist und wie die Heterogenität der Schüler für das Lernen genutzt werden kann. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Professionalität der Lehrkräfte gestärkt wird. Dazu wird innerhalb der Broschüre auf die Entwicklung von Teamarbeit , die Lernkultur im Unterricht, die Transparenz in der Bewertung, die Struktur in Raum und Zeit sowie die Elternarbeit verwiesen. Zur Erläuterung dienen Beispiele und Erfahrungen gelebter Praxis. Darüber hinaus werden mit der Broschüre ergänzende Materialien und Literaturempfehlungen zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, Schulleitungen 2 August 2015 „Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht“ Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen Die überarbeitete und erweiterte Neuauflage des Handlungsleitfadens stellt Lehrkräften und Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen umfangreiches Unterstützungsmaterial zur Verfügung. Die Veröffentlichung berücksichtigt den deutlich gestiegenen Informationsbedarf v. a. durch Hinweise zur didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts, Leistungsermittlung und Leistungsbewertung und zu Maßnahmen zur spezifischen Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf . Darüber hinaus vermittelt die Handreichung grundlegende Informationen zur zielgerichteten Förderplanung . Lehrkräfte, Schulleitungen Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 7 Geplante Veröffentlichungen im Schuljahr 2016/17 Lfd. Nr. Datum der geplanten Veröffentlichung Titel Inhalt Zielgruppe 1 Juli 2017 Arbeitstitel: „Checkliste für Oberschulen als erste Handlungs- und Orientierungshilfe bei der Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ Erarbeitet werden soll eine Checkliste für Schulleitungen an Oberschulen als erste Handlungs- und Orientierungshilfe bei der Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung. Bisherige Erfahrungen aus Integrationsmaßnahmen und aus den Ergebnissen des Schulversuchs ERINA sollen genutzt werden. Lehrkräfte, Schulleitungen an Oberschulen 2 Juli 2017 Arbeitstitel: „Exemplarische Unterrichtssequenzen für die lernzieldifferente Unterrichtung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Grund- und Oberschulen“ Erarbeitet werden sollen exemplarische Unterrichtssequenzen für die lernzieldifferente Unterrichtung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Grundund Oberschulen. Der Schwerpunkt wird auf die Fächer Deutsch und Mathematik in den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschule gesetzt und für die Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule ergänzend zu Deutsch und Mathematik das Fach Englisch aufgenommen. Für die genannten Fächer werden zusätzlich Lehrplansynopsen erstellt. Die Materialien werden durch Hinweise zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im lernzieldifferenten Unterricht ergänzt. Materialien und Erfahrungen aus dem Schulversuch ERINA werden in die Erarbeitung einbezogen. Lehrkräfte, Schulleitungen an Grund- und Oberschulen Homepagegestaltung im Schuljahr 2016/17 Umfassende Überarbeitung des Internetauftritts des SMK im Bereich „Inklusion“ (im Schuljahr 2016/17). Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 8 Unterstützungs- und Sensibilisierungsprojekte an sächsischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Lfd. Nr. Zeitraum Titel Inhalt Zielgruppe 1 01.08.2012 – 31.07.2017 Schulversuch ERINA („Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen“) Der Schulversuch ERINA, der im Schuljahr 2016/17 an 26 Schulen in 4 Modellregionen durchgeführt wird, verfolgt das Ziel, die inklusive Unterrichtung, insbesondere in lernzieldifferenten Förderschwerpunkten, unter wissenschaftlicher Begleitung zu erproben. Daneben werden regionale Kooperationsstrukturen von Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen aufgebaut. Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf , Lehrkräfte , Schulleitungen , Eltern, Netzwerkpartner 2 seit 01.01.2009 im SJ 2016/17 fortlaufend „Wir bauen Brücken! Menschen mit Handicap im Alltag und in der Schule“ (Körper- und Mehrfachbehindertenverband Sachsen e. V.) Das Projekt „Wir bauen Brücken! – Menschen mit Handicap im Alltag und in der Schule“ wird seit dem Jahr 2009 für Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Raum Leipzig durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, Schülern unterschiedlicher Altersstufen und Schularten das Thema Behinderung in seiner individuellen Vielfalt emotional und praktisch näher zu bringen sowie Neugier, Verständnis und Toleranz für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu entwickeln. Die Schüler haben die Möglichkeit, bestimmte Lebenssituationen von Behinderten auszuprobieren (z. B. Rollstuhlfahren, sich mit verbundenen Augen orientieren, Gebärdenalphabet üben) und über die dabei gewonnenen Erfahrungen zu berichten und zu diskutieren. Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen 3 15.08.2016 – 09.12.2016 „Bus der inklusiven Werte“ (Kinderland-Sachsen e. V.) Im Zeitraum vom 15.08.2016 bis 09.12.2016 führte der Träger Kinderland-Sachsen e. V. 100 Veranstaltungen zum Projekt „Bus der inklusiven Werte“ an Grund- und Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen durch. Ziel des Projektes war es, Kinder und Jugendliche im Rahmen von Plan- und Rollenspielen für das Thema Behinderung zu sensibilisieren, Aufklärung und Bewusstseinsbildung zu leisten und die Vielfalt des Themas emotional und praktisch erlebbar zu machen. Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7738 9 4 26.10.2016 – 28.10.2016 „Inklusionssportfest“ Sächsisches Staatsministerium für Kultus Vom 26.10.2016 bis 28.10.2016 fand das dritte sächsische Inklusionssportfest auf dem Rabenberg statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Schüler mit und ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf die Möglichkeit, in verschiedenen Wettkampfdisziplinen gegeneinander anzutreten. Aus den am Schulversuch ERINA beteiligten Oberschulen haben Schüler der Klassenstufen 5 und 6 teilgenommen. Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Oberschulen 5 01.08.2016 – 31.07.2021 ESF-Projekt „Inklusionsassistent“ Sächsisches Staatsministerium für Kultus Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 startete an sächsischen Grund- und Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Schulen zur Lernförderung das ESF-Projekt „Inklusionsassistent“. Ziel des Vorhabens ist es, schulische Inklusionsprozesse nachhaltig zu unterstützen und Schülern mit einer Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eine zusätzliche Förderung zukommen zu lassen. Darüber hinaus soll das Projekt Kinder und Jugendliche erreichen , die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, bei denen aber die Entwicklung erkennen lässt, dass der Einsatz unterstützender Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf sinnvoll ist. Das Projekt wird von Mitarbeitern der Technischen Universität Chemnitz, am Institut für Psychologie, wissenschaftlich begleitet. Schüler mit sonderpädagogi - schem Förderbedarf und Schüler mit drohendem sonderpädagogischen Förderbedarf an Grundund Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Schulen zur Lernförderung 6-7738 6-7738 Anlage 1 6-7738 Anlage 2 6-7738 Anlage 3 6-7738 Anlage 4 2017-01-18T12:23:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes