STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7490 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden JX. Februar 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler ' Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/776 Thema: Sicherung des Kulturdenkmales Kunstwärterhaus am Lieh tenwalder Wehr in Niederwiesa (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Kunstwärterhaus am Lichtenwalder Wehr in Niederwiesa befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist in einem maroden Zustand. Den Zuschlag zur Landesgartenschau 2019 erhielt Frankenberg. Im Konzept der Kommune sind Schloss und Park Lichtenwalde als Korrespondenzstandorte benannt. Laut Medienberichten hat die Au-gustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH Interesse für das Kulturdenkmal Kunstwärterhaus am Lichtenwalder Wehr gezeigt. Alleingesellschafter dieser gGmbH ist der Freistaat Sachsen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Kunstwärterhauses am Lichtenwalder Wehr aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Das Kunstwärterhaus, Zur Alten Mühle 5, ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Das zweigeschossige Fachwerkhaus wurde im Zuge des Neubaus des Barockschlosses (1722-1726) und der damit einhergehenden aufwändigen Parkgestaltung unter der Familie von Watzdorf um 1750 im Bereich der ehemaligen Rittergutsmühle am Flusslauf der Zschopau errichtet. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Das Gebäude samt unterirdisch verlegter, ursprünglich hölzerner Wasserleitungen diente der Wasserversorgung des Schlossparks von Lichtenwalde STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat ||| SACHSEN und zählt damit zu den unverzichtbaren technischen Anlageteilen der historischen Gesamtanlage. Das mittels eines Wehres unterhalb des Kunstwärterhauses angestaute Wasser der Zschopau wurde über ein ausgefeiltes Rohrleitungssystem ca. 65 m auf das Niveau der Parkanlagen in die Höhe gepumpt und dort zum Betrieb der aufwändigen Wasserspiele in einem Wasserreservoir (Bassin) gespeichert. 60 Brunnenanlagen und Wasserbecken wurden derart künstlich gespeist. Sachsenweit ist das Kunstwärterhaus, welches gleichzeitig als technische Einrichtung und vermutlich auch Wohnhaus des Meisters der Wasserkunst fungierte, das einzig erhaltene Gebäude dieser Denkmalgattung, das in anschaulicher Art die ursprüngliche Funktionsweise solcher historischer Ingenieurleistungen abbildet. Die aus der Barockzeit stammende technische Ausstattung des Kulturdenkmals ist leider nicht mehr erhalten. Der Erhalt des Kunstwärterhauses in Lichtenwalde als Teil eines ingenieurtechnisch hoch entwickelten Bewässerungssystems des 18. Jahrhunderts ist von landesgeschichtlichem Interesse. Dieses Gebäude bildete die technisch notwendige Grundlage der Bewirtschaftung der prächtigen Parkanlagen und ist im Zusammenhang mit der Gesamtanlage des herrschaftlichen Adelssitzes Schloss Lichtenwalde ein bedeutender Sachzeuge des sächsischen Hoflebens. Frage 2: Wie stellt sich die aktuelle Situation dieses Kulturdenkmals aus Sicht der Staatsregierung dar? Trotz Bemühungen der Denkmalbehörden zum Erhalt des Kunstwärterhauses schreitet der Verfall des Gebäudes fort, u. a. weil die Gemeinde als Eigentümer keine Wartungsund Unterhaltungsarbeiten leistete. Auf Anraten der Denkmalschutzbehörde wurde das Haus ab 2010 zum Verkauf angeboten. Bisher konnten jedoch keine ernsthaften Interessenten gefunden werden. Im Herbst 2014 zeigte sich der Bauzustand des Gebäudes in einem dramatischen Zustand (Teileinbruch der Dachkonstruktion), so dass die Denkmalbehörden während der Termine vor Ort gegenüber der Gemeinde auf die Notsicherung des Hauses drangen. Denkmalfördermittel des Freistaates Sachsen wurden zur Maßnahme bezogenen Verwendung von Vertretern der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege in Aussicht gestellt. Als Hilfestellung im Entscheidungsprozess der Gemeindevertreter Niederwiesas wurde im Auftrag und durch Finanzierung der unteren Denkmalschutzbehörde ein Gutachten zu den erforderlichen Substanzsicherungsmaßnahmen des Kulturdenkmals und den damit verbundenen Kosten durch ein fachkundiges Büro erarbeitet (09/2014). Die veranschlagte Gesamtsumme des Sicherungsvorhabens belief sich danach auf 42.000 €. Dieses Gutachten/Konzeption wurde der Gemeinde übergeben. Die Gemeinderäte sprachen sich jedoch Ende letzten Jahres mehrheitlich gegen die Bereitstellung des im Förderverfahren notwendigen Eigenanteils des Antragstellers von ca. 17.000 € aus, so dass der Fördermittelantrag der Gemeinde zurückgezogen wurde. Die dringend erforderliche Notsicherung des Gebäudes konnte daher bis heute nicht begonnen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege setzte sich parallel zu den laufenden Gemeindeverhandlungen mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und der für Schloss Lichtenwalde zuständigen Augustusburg/Scharfenstein/LichtenSeile 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN walde Schlossbetriebe gGmbH in Verbindung, um einen möglichen Erwerb des Kulturdenkmals in freistaatlichen Besitz anzuregen. Beim gemeinsamen Ortstermin am 15. Januar 2015 wurde die kulturhistorische Wertigkeit des Kulturdenkmals dargelegt, der Zustand erörtert und auch die bautechnische Umsetzung der statisch-konstruktiven Sicherung anhand des vorliegenden Gutachtens vorgestellt. Es wurde festgehalten, dass vom Schlossbetrieb Nutzungsoptionen geprüft werden, die auch betriebswirtschaftlich darstellbar wären. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung (z. B. mittels der Augustus-burg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH), um das Kulturdenkmal zu erhalten, vor dem Verfall zu retten oder sogar einer neuen Nutzung zuzuführen? Frage 4: Unter welchen Voraussetzungen wird die Staatsregierung mittels der Augustus-burg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH das Kulturdenkmal erwerben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach der Objektbesichtigung im Januar 2015 sieht die Augustus-burg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH keine Nutzung in dem Gebäude. Demzufolge sind Investitionen des Freistaates für die Augustus-burg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH oder der Augustus-burg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH selbst zum Erhalt beziehungsweise zum Erwerb des Objektes nicht geplant. Frage 5: Welche Bedeutung hat das Kunstwärterhaus am Lichtenwalder Wehr im Rahmen der 2019 in der Nachbarstadt Frankenberg stattfindenden Landesgartenschau? Die Bewerbung der Stadt Frankenberg zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2019 bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Frankenberg. Bei den in den Bewerbungsunterlagen aufgeführten Korrespondenzstandorten handelt es sich um eine Aufzählung bedeutsamer touristischer Ziele der Region, wie z. B. das Schloss Sachsenburg, die Gedenkstätte KZ Sachsenburg, die ehemalige Spinnerei Sachsenburg, Schloss und Barockgarten Lichtenwalde. Das Kunstwärterhaus am Lichtenwalder Wehr in Niederwiesa wurde in den Bewerbungsunterlagen zur Ausrichtung der Landesgartenschau Frankenberg 2019 weder explizit benannt noch wurde diesem eine spezifische Bedeutung zugewiesen. Dies begründet sich auch in der Tatsache, dass sich das shtenwalder Wehr in Niederwiesa im Verwaltungsbereich und (Niederwiesa befindet. Frage 3: Seite 3 von 3