STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7765 Thema: „Kontrollstellen", „Kontrollbereiche" und „Straßen von erheb licher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" in Leipzig, 4. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum entsprechend §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst, noch anderweitig zentral dokumentiert . Im angefragten Zeitraum wurden drei Kontrollbereiche im Sinne der Fragestellung eingerichtet: • 7. November 2016, 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Kickerlingsberg / Springerstraße / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Mecklenburger Straße / Rosa -Luxemburg -Straße / Schützenstraße / Querstraße / Dresdner Straße / Johannisplatz / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard- Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/17/35 Dresden, e Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen Mit den Straßenbahnlinien 3, 6.7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 27" 1""' Freistaat i-L•7- SACHSEN Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil -Fuchs -Straße / Pfaffendorfer Straße. • 5. Dezember 2016, 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Kickerlingsberg / Springerstraße / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Mecklenburger Straße / Rosa -Luxemburg -Straße / Schützenstraße / Querstraße / Dresdner Straße / Johannisplatz / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard-Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich -Ebert-Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil -Fuchs -Straße / Pfaffendorfer Straße. Die vorangestellten Kontrollbereiche wurden anlässlich der wiederkehrenden LEGIDA- Veranstaltungen eingerichtet. Grundlage für die jeweilige Gefahrenprognose waren jeweils die Erkenntnisse aus dem Verlauf der vorangegangenen Veranstaltungen bzw. der Polizeieinsätze. So ist öffentlich seitens verschiedener Personen und Vereinigungen bzw. Bündnisse zu Gegenaktionen oder Blockaden aufgerufen worden. Unter den Gegendemonstranten befanden sich stets gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die wiederholt und an verschiedenen Standorten der Aufzugsstrecke versuchten, mittels körperlicher Gewalt die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, um die Aufzugsstrecke zu blockieren. Potentielle Teilnehmer der LEGIDA- Versammlungen und auch unbeteiligte Dritte wurden auf dem Weg zur Versammlung bzw. beim Abgang angegriffen. Die Störaktionen wurden teils koordiniert durchgeführt und sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Es musste weiterhin von einem großen Störinteresse insbesondere des linksextremistischen Lagers mit dem Versuch von Blockaden und des Verübens von Gewalttaten ausgegangen werden. Der Aufruf „Legida läuft nicht!" ist nach wie vor gültig. Aus LEGIDA-Kundgebungen heraus kam es ebenfalls zu Übergriffen auf Gegendemonstranten. Auch war innerhalb der Kundgebungen LEGIDA eine hohe aggressive Grundstimmung festzustellen. Es war davon auszugehen, dass Versammlungsteilnehmer sowohl bei Provokationen von „Versammlungsgegnern " als auch bei als Provokation empfundenen polizeilichen Handlungen gewaltsam agieren. • 31. Dezember 2016, 16:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2017, 06:00 Uhr Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin -Luther -Ring / Dittrichring / Goerdelerring / Tröndlinring / VVilly-Brandt-Platz / Kurt-Schunnacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / B2 / Prager Straße / Johannisallee / Straße des 18. Oktober / Semmelweisstraße / Zwickauer Straße / Probstheidaer Straße / Karl-Jungbluth-Straße / Liechtensteinstraße / Bornaische Straße / Prinz -Eugen -Straße / Koburger Straße / B2 / Wundstraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Karl-Tauchnitz-Brücke / Martin -Luther -Ring. Der Kontrollbereich wurde zum Jahreswechsel 2016/2017 eingerichtet. Grundlage für die Gefahrenprognose waren Erkenntnisse aus aktuellen Lagebildern im Allgemeinen und im Besonderen die gewalttätigen Aktionen anlässlich der Jahreswechsel 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 sowie befürchtete erneute gewalttätige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Außenstelle des Polizeireviers in Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN der Wiedebach-Passage und mit dem von der Stadt Leipzig erlassenen Versammlungsverbot für das Gebiet des Stadtteils Connewitz für den Zeitraum vom 31. Dezember 2016, 23:00 Uhr bis 1. Januar 2017, 06:00 Uhr. Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen ? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Keine, die über die in der Antwort auf die Frage 1 genannten hinausgehen. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen ? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5596 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 4: Wie viele Kontrollen wurden in den unter der Antwort auf Frage 1., 2. und 3. ausgewiesenen Bereichen mit erweiterten Kompetenzen der Polizei tatsächlich durchgeführt? (Bitte getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten ) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da weder eine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen geführt, noch dies anderweitig zentral dokumentiert wird. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich auf Grund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (Bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung und getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten) Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mit- Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7e!. " Freistaat SACHSEN geteilt werden (SächsVerIGH, a.a.0). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.0). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 19.265 Straftaten erfasst. Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Kontrollbereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. Für sämtliche sonstige für die Beantwortung erforderliche Recherchen wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann daraufhin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren . Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontrollbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Die eantwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischendeni parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigt E it de Staatsregierung andererseits unverhältnismäßig und in der zur Verfügung steh nd Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der Arbeit der sächsischen Polizei niqh zu Iisten. Mi freurlidlichen Grüßen Markus LlIbig Seite 4 von 4 2017-01-31T12:42:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes