SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 617769 Thema: Stand der Ermittlungen in Sachen Informationsweitergabe von polizeilichen Daten an die NPD Leipzig am 11.1.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 11. Januar 2016 wurden der NPD Leipzig interne Dokumente der Polizei zugespielt, die auch Klarnamen von Tatverdächtigen enthalten, die einer Verkehrskontrolle unterzogen wurden. Nach Auskünften der Staatsregierung läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß S 353b Strafgesetzbuch (StGB)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der Stand des eingangs erwähnten Ermittlungsverfahrens wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung genannten lnformationsweitergabe von polizeilichen Daten am 11. Januar 2016 dauern an. STAATSMINìSTERIUNI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-34/1 7 Dresden, 21. Januar 20'17 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz sachsen de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, l1 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fúr elêktron¡sch signierte sowie für verschlusselte eleklron¡scho Ookumênte nur ûber das Elektron¡sche Ger¡chts- und VêMaltungspostfach, nåhorê lnformat¡onen unter w.êgvp deSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il NÉilJ lùÞil'lþrffit)v Frage 2: Welche Konsequenzen hat der Vorfall für die von der unerlaubten Datenweitergabe Betroffenen (Schadenersatz o.ä.)? Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die in den internen polizeilichen Dokumenten benannten Tatverdächtigen Opfer von Gewaltstraftaten geworden sind. Von diesen gestellte Schadensersatzforderungen sind nicht bekannt. Frage 3: Welche (weiteren) Konsequenzen wurden aus dem Vorfall, zum Beispiel in Bezug auf Zugriffsrechte auf interne Daten, gezogen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/3831 verwiesen. Weiterführende Konsequenzen im Sinne der Fragestellung werden nicht gesehen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-01-30T09:43:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes