STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7773 Thema: Antisemitische Überfälle, Sachbeschädigungen, Leugnung der Shoa und andere antisemitische Straftaten im Monat Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung der Shoa, Demonstrationen, Versammlungen usw.) gab es im Monat Dezember 2016 (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 2: Welche antisemitischen Aktivitäten im obigen Sinne wurden im Monat Dezember 2016 bekannt, die vor diesem Zeitraum lagen (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren liefen gegen Personen wegen antisemitischer Delikte im Monat Dezember 2016 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die im Monat Dezember 2016 polizeilich bekannt gewordenen und erfassten Straftaten sowie die Anzahl der dazu ermittelten Tatverdächtigen sind in der Anlage aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird bislang gegen vier Beschuldigte ermittelt; Festnahmen gab es keine. Freistaat SACHSENcc7 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/13 Dresden, 41Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 winniv smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1IN1STERIUM DES INNERN MN\ Znf fll c7; Frage 4: Wie viele Personen wurden im Monat Dezember 2016 wegen antisemitischer Delikte zu welchen Strafen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang , Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Erwachsener u. a. wegen Volksverhetzung in drei tatmehrheitlichen Fällen und wegen Beihilfe zur Volksverhetzung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 18. April 2015, am 18. Juni 2015 und am 18. Mai 2016 in Leipzig den Holocaust leugnende Kommentare bei zwei sozialen Medien eingestellt. Zudem hatte er am 18. April 2015 in Leipzig einen Link auf einem social media-Profil geteilt, welcher zu einer Internetseite führte, die u. a. den Holocaust leugnende Äußerungen /enthielt. Für*se Taten wurden Einzelstrafen von 60, 60, 60 und 40 Tagessätzen festgesetzt. Die eite/en zugleich abgeurteilten Straftaten hatten keinen antisemitischen Hintergru , . / Mit Neu dlichen Grüßen Ma-rkus Ulbig Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage Tattag Tatort Kreis Delikt Tathergang TV* 12.06.2016 Dresden/Innere Altstadt Dresden -Stadt Volksverhetzung mittels Schriften in/an Straße; Öffent- 1 lichk. 14.09.2016 Leipzig/Plagwitz Leipzig -Stadt Volksverhetzung mittels Computer/Internet in/an Inter- 1 net, Wohnung 20.10.2016 Bautzen Bautzen Volksverhetzung mittels Computer/Internet in/an Inter- 1 net, Wohnung 21.11.2016 Zittau Görlitz Verwenden von Kennzeichen verlas- mittels Parole mündlich in/an Straße; 0 sungswidriger Organisationen Offentlichk. 03.12.2016 Leipzig/Zentrum-West Leipzig -Stadt Beleidigung mittels Computer/Internet in/an Inter- 0 net 08.12.2016 Ehrenfriedersdorf Erzgebirgskreis Volksverhetzung - mittels Bild -/Tonträger in/an Wohnung 1 *TV = Anzahl Tatverdächtiger 2017-01-26T11:14:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes