STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7777 Thema: Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten an Gewalthandlungen am 1. Mai 2015 in Saalfeld Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen voran gestellt: „Vorliegenden Medieninformationen zufolge beteiligten sich sächsische Anhänger der extremen Rechten an einem neonazistischen Aufmarsch am 1. Mai 2015 im thüringischen Saalfeld. Im Zusammenhang mit dieser Versammlungen der Partei ,Der III. Weg' kam es zu Ausschreitungen und gewaltsamen Übergriffen. So sei aus einer Gruppe von rund 80 anreisenden Neonazis heraus ein körperlicher Angriff auf drei dadurch schwer verletzte Punks geführt worden. Auch hieran sollen sächsische Anhänger der extremen Rechten beteiligt gewesen sein. So berichtete der MDR, dass es sich ,bei einem der mutmaßlichen Haupttatverdächtigen um einen Dresdner Rechtsextremisten' handle. Er habe vor Ort in einer teils durch schwarz -weiß -rote Mützen uniform gekleideten Personengruppe agiert, deren Anhänger zum Teil wenig später auch ,an den Ausschreitungen an der Dresdner Flüchtlingszeltstadt beteiligt' gewesen seien. (http://www.mdr.de/thueringen /ost-thueringen/mai-uebergriff-saalfeld100.html) Auch soll jener mutmaßliche Haupttäter beteiligt gewesen sein an einem schweren Landfriedensbruch am 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz (http://www.mdr.de/thueringen/ostthueri ngen/saalfeld-rechtsextremeueberfall -mai-prozess-100.html)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2904 Dresden, 3 '1.2 . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Teletax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über die Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten bzw. welcher hiesigen Strukturen der extremen Rechten an der Vorbereitung, Mobilisierung, Anreise, Teilnahme und/oder Durchführung der genannten Versammlung? Auf der Internetseite der Partei „Der Dritte Weg" wurde bundesweit zur Teilnahme an der Demonstration am 1. Mai 2015 in Saalfeld/Saale (Thüringen) aufgerufen. Der Stützpunktleiter Vogtland der Partei, Rico DÖHLER, fungierte als Versammlungsleiter. Unter den Teilnehmern der Veranstaltung waren Mitglieder der „JN-Muldental" und der „Freien Kameradschaft Dresden". Weiterhin nahmen nach Angaben auf der Internetseite der Partei „Der Dritte Weg" „über 40 Deutsche die es noch sein wollen" aus dem Vogtland teil. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über die Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten bzw. welcher hiesigen Strukturen der extremen Rechten an welchen Straftaten, die im Zusammenhang mit der genannten Versammlung — auf dem Weg dorthin, währenddessen, in deren Umfeld und/oder retour — begangen wurden? Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera bzw. das Landeskriminalamt Thüringen gegen 27 Beschuldigte wegen des Verdachts des Landfriedensbruches gern. § 125 StGB. Elf Beschuldigte sind im Freistaat Sachsen wohnhaft, davon jeweils fünf im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz und im Bereich der Polizeidirektion Dresden, eine Person im Bereich der Polizeidirektion Zwickau. Zwei der Dresdner Beschuldigten sind der „Freien Kameradschaft Dresden" zuzuordnen. Frage 3: In welcher Weise und in welcher Zahl waren an Vorgängen im Sinne der Fragen 1 und 2 mutmaßliche — ggf. auch spätere — Mitglieder oder maßgebliche Unterstützer der „Freien Kameradschaft Dresden" beteiligt und inwieweit ist der Staatsregierung bekannt, ob solche Personen am 1. Mai 2015 durch Verwendung schwarz -weißroter Mützen einheitlich gekleidet waren oder sich auf andere Weise uniformiert hatten? Im Rahmen des aktuell laufenden Ermittlungsverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen derzeit 17 Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB, konkret der Vereinigung „Freie Kameradschaft Dresden", wurde durch das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bisher ermittelt, dass vier Personen dieser Vereinigung am 1. Mai 2015 zur Versammlung in Saalfeld/Saale zugegen waren . Erkenntnisse über eine Uniformierung liegen nicht vor. Frage 4: Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen kam es hinsichtlich der Frage einer möglichen Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten bzw. welcher hiesigen Strukturen der extremen Rechten an Vorgängen im Sinne der Fragen 1 und 2 zu einem Erkenntnisaustausch zwischen Behörden des Freistaates Sachsen und des Freistaates Thüringen und inwieweit war dabei mit welchen Ergebnissen insbesondere die Frage nach einer möglichen Beteiligung der Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gruppierung „Freie Kameradschaft Dresden" bzw. ihrer — ggf. auch späteren — Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer gegenständlich? Hinsichtlich der Vorbereitung, Mobilisierung, Anreise, Teilnahme und/oder Durchführung der Versammlung am 1. Mai 2015 der Partei „Der Dritte Weg" in Saalfeld/Saale sowie zu Straftaten auf dem Weg dorthin, währenddessen, in deren Umfeld und/oder retour erfolgte durch das OAZ unter Einbeziehung u. a. des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Landeskriminalamtes Sachsen, des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen und der sächsischen Polizeidirektionen ein umfangreicher Erkenntnisaustausch mit der einsatzführenden Dienststelle des Freistaates Thüringen, beginnend mit der Übersendung der Versammlungsanzeige beim Landratsamt Saalfeld -Rudolstadt vom 29. Dezember 2014 durch die Landespolizeiinspektion Saalfeld am 6. Januar 2015 verbunden mit einer Erkenntnisanfrage zum benannten Versammlungsleiter . Die Einbeziehung der gewonnenen Informationen in die Bewältigung der polizeilichen Lage im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 1. Mai 2015 in Saalfeld /Saale lag im Verantwortungsbereich der einsatzführenden Dienststelle in Thüringen . Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des polizeilichen Einsatzes der einsatzführenden Dienststelle des Freistaates Thüringen zur Versammlung am 1. Mai 2015 war die Gruppierung „Freie Kameradschaft Dresden" im OAZ nicht Gegenstand des Informationsaustausches. Im Rahmen der Ermittlungen der Polizei des Freistaates Thüringen finden ein enger Informationsaustausch sowie eine intensive Zusammenarbeit mit der sächsischen Polizei statt. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor zu möglichen personellen Überschneidungen von Tatverdächtigen, Beschuldigten und/oder Angeklagten an Vorgängen im Sinne der Frage 2 und welchen in den Jahren 2015 und 2016 wegen politisch motivierter Straftaten geführten — laufenden oder abgeschlossenen — Ermittlungsverfahren im Freistaat Sachsen? Gegen acht Personen im Sinne der Frage 2 wurden 2015 und 2016 Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Kriminalität geführt. Dabei wurde wegen der Tatvorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der Verstöße gegen § 22 und § 29 SächsVersG, des bdsoners schweren Falls des Landfriedensbruchs, der Bildung krimineller Vereinigungen , /der Sachbeschädigung, der Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeämte und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationeni erriitelt. Mit Ueuncilichep Grüßeni L1/4 , Markus Ulbig \ \ Seite 3 von 3 2017-01-31T12:41:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes