STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7787 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im IV. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth" wurde im 4. Quartal 2016 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme. Durch die sächsische Polizei wurden für das gesamte Jahr 2016 (Zugangsdatum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) im Rahmen der in der Falldatei Rauschgift (FDR) bisher erfassten Fälle die nachfolgend aufgeführten Mengen Methamphetamin (Crystal) sichergestellt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/28 Dresden,K Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN = 7 Freistaat SACHSEN Jahr Stand 31.12.2016 erfasste Fälle Sicherstellungsmenge mit Methampheta- gesamt (in g) min (Crystal) durchschnittlich sichergestellte Menge pro erfasstem Fall (in g 904 13 967,40 15,45 Quelle: BKA: Falldatei Rauschgift (FDR), Stand 31. Dezember 2016; erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei, ohne Sicherstellungsmengen der Zollbehörden. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Welche Menge der Droge „Crystal Meth" im 4. Quartal 2016 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt wurde, aufgeschlüsselt nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt) und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme, wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) und in der Fall -Datei Rauschgift (FDR) nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten 904 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung einer Ermittlungsakte ansetzt, wären dies 226 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsakten. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter mehr als fünf Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat cn"7 SACHSEN „ Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 1 BtMG in Bezug „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des § 29 1 BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr „Handel treiben" und „Einfuhrschmuggel" können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben.) Straftaten nach § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit Crystal nach Tatbestand: Tatbestand BtMG § 29/1/1 - unerl. Ein -/Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/1 - unerl. Erwerb, sich verschaffen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/10 - Gelegenh. z. BtM-Verbrauch/-Erwerb/-Abgabe mitteilen... - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/1 - unerl. Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/3 - unerl. Besitz v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Gesamt Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2016 16 218 96 1 33 511 875 Straftaten nach § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit Crystal nach Landkreisen /Kreisfreien Städten: Vrenticfrer.in Cf.ne1l./1 •••••rilerexic Anzeigenerstattunge 4. Quartal 2016 ----- Chemnitz, Stadt 74 Erzgebirgskreis 56 Mittelsachsen 86 Vogtlandkreis 55 Zwickau 62 Dresden, Stadt 116 Bautzen 57 Görlitz 89 Meißen 34 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 40 Leipzig, Stadt 127 Leipzig 37 Nordsachsen 42 Anzahl der Fälle Gesamt 875 Seite 3 von 7 STAATSM1N1STERI UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von Crystal nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 16 Fälle und Tatbestand 2 = 4 Fälle) aufgeschlüsselt nach betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis T atbestan d* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2016 Chemnitz, Stadt - - - - - 1 10 2 3 Vogtlandkreis 1 1 2 0 Bautzen 1 2 2 0 Görlitz 1 1 2 0 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 1 2 1 Nordsachsen 1 1 2 0 1 16 Gesamt 2 4 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29/1/1 - unerl. Ein-/ Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 30/1/4 - unerl. Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des „Handeltreibens" von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel von Crystal nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 96 Fälle und Tatbestand 2 = 13 Fälle) aufgeschlüsselt nach Landkreisen/Kreisfreien Städten: Anzahl der FälleKreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2016 Chemnitz, Stadt 1 17 2 0 Erzgebirgskreis 1 2 2 0 Mittelsachsen 1 6 2 1 Vogtlandkreis 1 6 2 0 Zwickau 1 9 2 3 Dresden, Stadt 1 9 2 0 Bautzen 1 11 2 0 Görlitz 1 9 2 1 Meißen 1 5 2 1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 1 2 1 Leipzig, Stadt 1 12 2 3 Leipzig 1 2 2 1 Nordsachsen 1 8 2 2 ..„ . 1 96 Gesamt 2 13 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29/1/1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 29a/1/2 - Handel v. BtM in nicht geringer Menge - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Seite 5 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Straftaten gern. §§ 315c und 316 StGB wurden aus PASS erhoben. In PASS werden jedoch keine Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Angaben zu Verstößen gegen § 24a StVG wurden insofern der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) entnommen. Anzahl nach Tatbestand mit Spezifizierung „Crystal": Tatbestand Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2016 Anzahl der Vorgänge 327 darunter Vorgänge mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld ,,Tatmittel" 9 Vorgänge ohne Eintrag von Tatmitteln 289. — 1 St\--g —§—iela/11 - berauschende Mittel 2 StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 3 StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Anzahl der Fälle 569 darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 0 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 212 Anzahl der Falle 683 darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 3 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 149 Darstellung der Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Abs. 2 StVG (berauschende Mittel) und Straftaten nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und StGB § 316 (Trunkenheit im Verkehr) mit erfasstem Tatmittel „Crystal" nach betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2016 Mittelsachsen 1 1 2 0 3 1 Vogtlandkreis 1 1 2 0 3 0 Zwickau 1 1 2 0 3 0 Bautzen 1 1 2 0 3 0 Görlitz 1 1 2 0 3 0 Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Meißen 1 3 2 0 3 0 Leipzig, Stadt 1 1 2 0 3 0 Nordsachsen 1 0 2 0 3 2 1 9 Gesamt 2 0 3 3 Tatbe( and*: = StVG § 24a/Il - berauschende Mittel = AGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs = /StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Mit fteunidlichen Grüßen V Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 7 von 7 2017-01-27T08:56:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes