STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7794 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat Dezember 2016 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 2 Polizeidirektion Dresden 4 davon Polizeirevier Dresden -Mitte 1 Polizeidirektion Görlitz 4 davon Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 26 davon Polizeirevier Grimma 1 Polizeidirektion Zwickau 7 davon Polizeirevier Zwickau 1 Landeskriminalamt 111 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 39 Polizeiverwaltungsamt 1 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/17/19 Dresden, ? .2 . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN r'7! Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Dezember 2016 war bei 159 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Dezember 2016 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Dezember 2016 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 727/ Fäll94 wurde im Dezember 2016 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fünf Situnden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleiteten Arbeitsstunden verfallen sind. f I ilMit feu dlichen Grüßen. Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-02-27T12:41:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes