STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7796 Thema: Wanderimame Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen voran gestellt: „Verschiedentlich wird in deutschen Medien über sogenannte ,Wanderimame ` berichtet, die in verschiedenen Moscheen predigen, um dort Rekruten für den Islamischen Staat (IS) anzuwerben." namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über das Auftreten von „Wanderimamen" in Sachsen vor? Frage 2: Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Erkenntnisse über ihr Auftreten und deren Wirken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141 50/2907 Dresden, i 0 . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Frage 3: Wenn nein, in wie fern hat sich die Staatsregierung um die Erlangung solcher Erkenntnisse bemüht? (Prüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz etc.) Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) sammelt und bewertet das Landesamtlür Verfassungsschutz (LfV) Sachsen kontinuierlich und fortwährend Informationen züm Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und de Sicherheit des Bundes und der Länder. In diesem Zusammenhang werden auch extr istische Bestrebungen mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisen z. B. §§ 4, 5, und 5a SächsVSG, beobachtet und bewertet. Mit frieun lichen Grüßen U 4 Mali(us Ulbig Seite 2 von2 2017-01-30T14:58:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes