2015/3124 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/780 Thema: Bekämpfung eingewanderter Tier- und Pflanzenarten (Neophyten und Neozoen) in Sachsen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 23. Januar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4792 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im sächsischen Koalitionsvertrag 2014-19 von CDU und SPD findet sich im Kapitel Umwelt- und Naturschutz folgende Passage: „Wir setzen uns dafür ein, dass eingewanderte Tier- und Pflanzenarten (Neophyten und Neozoen) in Sachsen zielgerichtet bekämpft werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie definiert die Staatsregierung den Begriff Neophyten und Neozoen? Frage 2: Ab wann gelten Tier- und Pflanzenarten noch als eingewandert , ab welchem Zeitraum wird die ursprüngliche Einwanderung nicht mehr als ausreichend angesehen, um die Art als Neophyten und Neozoen bezeichnen zu können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Bekämpfung eingewanderter Tier- und Pflanzenarten sieht die Staatsregierung als eine ressort- und fachübergreifende Querschnittsaufgabe an. Sie folgt der in der Invasionsbiologie gebräuchlichen Definition, nach der es sich bei Neophyten und Neozoen um nicht einheimische Arten aus den Gruppen der Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) handelt, die durch den Menschen bewusst oder unbewusst in ein Gebiet außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht wurden. Seite 1 von 3 Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/3124 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT In der Botanik wird zwischen Neophyten und Archäophyten unterschieden und als zeitliche Grenze die Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 definiert, weil ab dieser Zeit ein sprunghafter Anstieg der nicht einheimischen Arten in Europa zu verzeichnen ist. Arten, die nach dem Jahr 1492 eingebracht wurden, werden als Neophyten und Arten, die davor eingebracht wurden, als Archäophyten bezeichnet. Frage 3: Auf welche wissenschaftlichen Kriterien, Untersuchungen und Erkenntnisse stützt sich die Staatsregierung bei der Definition und Auswahl der Neophyten und Neozoen, die zielgerichtet bekämpft werden sollen? Die Entscheidung für oder gegen das Beseitigen oder Regulieren von problematischen Neophyten-/Neozoen-Beständen/-lndividuen muss - bezogen auf das im Einzelfall gefährdete Schutzgut - auf der Grundlage der insoweit einschlägigen Rechtsvorschriften getroffen werden. Das heißt, die Voraussetzungen werden zum Beispiel danach variieren, ob ein Eingreifen dem Schutz der Tier-, Pflanzen- oder Humangesundheit, dem Gewässer- oder Naturschutz dient oder aus jagdlichen oder fischerei-, land- und forstwirtschaftlichen Gründen erfolgen soll. Je nachdem, welches Schutzgut betroffen ist, nutzt die Staatsregierung zur Qualifizierung des Entscheidungsprozesses Kriterien, Untersuchungen und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Einrichtungen wie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (zum Beispiel Atlas der Fische Sachsens), des Julius-Kühn-Instituts (http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/), des europäischen Projektes DAISIE (http://www.europe-aliens.org/) sowie des Bundesamtes für Naturschutz (zum Beispiel http://www.neobiota.de/fruehwarnungen.html). Frage 4: Welche Neophyten und Neozoen sollen im Einzelnen künftig wie gezielt bekämpft werden? Die Frage, welche Neophyten und Neozoen im Einzelnen künftig wie gezielt bekämpft werden sollen, wird entscheidend von der Unions-Liste invasiver gebietsfremder Arten zur am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten abhängen. Diese Liste soll entsprechend der genannten Verordnung bis zum 1. Januar 2016 von der EU-Kommission vorgelegt werden. Bis dahin wird an den Einschätzungen festgehalten, die in der Antwort zu Frage 3 dargelegt wurden. Danach wird der Handlungsbedarf gegenüber einzelnen Arten neu zu bewerten sein. Seite 2 von 3 ungi STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Neophyten und Neozoen wurden seit 2010 im Einzelnen gezielt wie und mit welchen Ergebnissen bekämpft werden? Im Ergebnis einer im Jahr 2011 durchgeführten Umfrage unter Behörden und Verbänden wurden Regulierungsmaßnahmen bei den in der Anlage aufgeführten Neozoen- und Neophyten-Arten durchgeführt. Die Ergebnisse der Bekämpfungen waren nicht Gegenstand der Untersuchung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage Nichteinheimische Arten, für deren Vorkommen laut einer 2011 durchgeführten Umfrage unter Behörden und Verbänden Regulierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführt wurden (Quelle: Wilhelm et al. 2012: Neobiota und deren Invasionspotenzial, Schriftenreihe des LfULG, Heft 37/2012) Benannte Neophvten-Arten Bastardindigo Beifußblättrige Ambrosie Drüsiges Springkraut Eschen-Ahorn Gelbfilziger Spierstrauch Gewöhnliche Robinie Gewöhnliche Waldrebe Gewöhnlicher Bocksdorn Götterbaum Kanadische Goldrute Riesen-Bärenklau Rot-Eiche Schlitzblättriger Sonnenhut Sonnenhut Späte Goldrute Späte Traubenkirsche Staudenknöterich-Sippen Telekie Vielblättrige Lupine Weymouth-Kiefer Benannte Neozoen-Arten Bisam Marderhund Mink Nutria Spanische Wegschnecke Waschbär Zwergwels