STAATSM1N1STER1UM * FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/43/4 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Dresden, f o in mr Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‘ 0 iUO Drs.-Nr.: 6/784 Thema: Monitoringverfahren zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es: „Die Koalition wird zusammen mit den Tarifpartnern und einem Wirtschaftsforschungsinstitut die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen im Rahmen eines Monitoringverfahrens aktiv begleiten.“ Daraus ergeben sich folgende Fragen:“ Zertifikat teit 2.006 audit berufundfa-r-ilie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Art und Weise wird die Staatsregierung mit weichen Partnern die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen konkret begleiten? Frage 2: Mit welchem Wirtschaftsforschungsinstitut wird die Staatsregierung Zusammenarbeiten, und welche finanziellen Mittel sind für die Beauftragung eines Wirtschaftsforschungsinstitutes eingeplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Die Begleitung der Umsetzung des Mindestlohngesetzes soll unter Heranziehung eines Wirtschaftsforschungsinstitutes erfolgen. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N15TER1U1VI FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sg"23 Freistaat |P SACHSEN Die Beauftragung eines Wirtschaftsforschungsinstitutes unterliegt dem Vergaberecht. Der Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2015/2016 sieht Mittel bei Titel 0707 / 52607 „Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen, für Gutachten, Veranstaltungen und zur Durchführung von Befragungen sowie Beauftragung und Durchführung von Modellprojekten“ in den Jahren 2015 und 2016 vor. Im Rahmen dieses Titelansatzes sind auch Mittel für die Beauftragung eines Wirtschaftsforschungsinstitutes verfügbar. Frage 3: Welche Informationen will die Staatsregierung oder ihre Kooperationspartner im Rahmen des Monitoringverfahrens auf welche Art und Weise erheben und auswerten? Das Monitoring umfasst alle wesentlichen Informationen, die für die Auswertung des Mindestlohngesetzes wichtig sind. Aufgrund der Komplexität dieses bedeutenden arbeitsmarktpolitischen Vorhabens wird die Zielbeschreibung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen werden müssen. Eine Kohärenz mit Evaluierungen auf Bundesebene ist zusätzlich zu berücksichtigen. Frage 4: Mit welchen Instrumenten wird die Staatsregierung kleine und mittelständische Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Einführung des Mindestlohngesetzes unterstützen? Das Monitoringverfahren umfasst die Ableitung geeigneter Handlungsempfehlungen. Frage 5: Wie gedenkt die Staatsregierung, das Parlament sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Monitoringverfahrens zu unterrichten? Es wird über die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung V>,'. - .< Dr. Eva-Maria Stange £ / Seite 2 von 2