STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7,1t 1 io•K'k.t.m Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7843 Thema: Aktivitäten der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der JLO bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2016 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die JLO bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung , konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren , erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die JLO bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2017 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema , Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 2916 Dresden, . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2016, die JLO bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl beläuft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfügung . ‚Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem arlaTentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigk it def Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis solche aufwendige Recherche nvgrhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen P, lizei nicht zu leisten ist. Mit freLIndlichen Grüßen ( Markus Ulbi Seite 2 von 2 2017-02-01T10:13:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes