STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7846 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Angehörigen der extremen Rechten im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Nach dem Waffengesetz (WaffG) begründet (nur) der Nachweis, dass der/die Betroffene einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, in diesem Zusammenhang die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, sind derzeit im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte , „Waffenschein" u. ä.)? Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) liegen Erkenntnisse vor, dass 73 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, haben im Verlauf des Jahres 2016 die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragt und/oder diese Erlaubnis erhalten? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/17/63 Dresden, z4.Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden, STAATSM1NISTERIUM DES INNERN *471' Freistaat ehbr SACHSEN\c7 Keine Person, die nachweislich einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WafIG verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, beantragte und/oder erhielt im Jahr 2016 eine waffenrechtliche Erlaubnis. Bei einem im Jahr 2016 beantragten Kleinen Waffenschein waren Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen. Frage 3: In wie vielen Fällen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im Jahr 2016 Überprüfungen hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dieser Personen angeregt oder vorgenommen und in wie vielen Fällen führte dies zur Beanstandung der Zuverlässigkeit bzw. zum Widerruf oder Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. tatsächlich vorhandener Waffen? Im Jahr 2016 waren bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen in 36 Fällen Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen. In drei Fällen wurde im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung festgestellt , dass bei der Staatsanwaltschaft anhängige Verfahren den Tatbestand der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen könnten. Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Verfahren sind die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen ergebnisoffen . In einem weiteren Fall führten Feststellungen im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zur Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Ergebnis der Anhörung wurde die waffenrechtliche Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) freiwillig zurückgegeben. Frage 4: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2016 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen? In dem vom LfV der rechtsextremistischen Szene zugerechneten Personenkreis wurden zwölf Fälle dieser Art bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG berücksichtigt . Frage 5: Wie vible Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2016 bekannt geworden, in denen uch er Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten z /zurechnen sind, mit Waffen handeln? Derartige Fälle wurden nicht bekannt. Mit ffeun lichen Grüßen I • Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-02-01T10:15:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes