STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7850 Thema: Rechte Konzerte in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer 1. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Konzerte welcher rechtsorientierten Bands (gleich welcher Stilrichtungen) und/oder welcher Veranstalter der extremen Rechten (Parteien, Vereine, Einzelpersonen, lose Strukturen) sind im Jahr 2016 in Sachsen durchgeführt worden? (Bitte einzeln aufgliedern nach Datum , Veranstaltungsort, Veranstalter, teilnehmende Bands, Besucherzahl .) Frage 2: Welche Konzerte welcher rechtsorientierten Liedermacher oder Liedermacherinnen sind in Sachsen im Jahr 2016 durchgeführt worden? (Bitte aufgliedern wie unter 1.) Frage 3: Welche Veranstaltungen rechtsextremer Parteien, Vereine oder losen Personenzusammenschlüsse sind in Sachsen im Jahr 2016 durchgeführt worden, bei denen es zu Darbietungen von rechtsorientierten Bands und/oder Liedermacher kam? (Bitte aufgliedern wie unter 1.) c77 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2912 Dresden, . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Demonstrationen und Kundgebungen rechtextremer Parteien, Vereine oder losen Personenzusammenschlüsse sind in Sachsen im Jahr 2016 durchgeführt worden, bei denen es zu Auftritten von rechtsorientierten Bands und/oder Liedermacher kam? (Bitte aufgliedern wie unter 1.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/4129, 6/4405, 6/4758, 6/5044, 6/5269, 6/5561, 6/5895, 6/6289, 6/6945, 6/7195 und 6/7770 verwiesen. Es liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN iL .tram Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: Welche Auftritte rechtsorientierter Bands und/oder Liedermacher sind in Sachsen im Jahr 2016 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst wo/den? (Bitte aufgliedern wie unter 1.) Im Jafir 2Ø'16 wurden in Sachsen keine Auftritte rechtsextremistischer Bands und/oder rechtsext emistischer Liedermacher im Vorfeld verboten oder aufgelöst. Mit freuridlichen Grüßen 1 Markus U14 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-01-30T12:16:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes