STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7851 Thema: Aktivitäten der NPD in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der NPD bzw. einzelner Gliederungen — z. B. „Ring Nationaler Frauen" — oder einzelner Mitglieder haben im Jahr 2016 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl )? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen", Drs.-Nrn. 6/4129, 6/4405, 6/4758, 6/5044, 6/5269, 6/5561, 6/5895, 6/6289, 6/6622, 6/6945, 6/7195 und 6/7770 verwiesen. Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Es wird davon ausgegangen, dass es der Fragestellerin um Aktivitäten im rechtsextremistischen Kontext geht. Hierzu wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen", Drs.-Nr. 6/4405, 6/6622 und 6/7195 verwiesen. .re-7= Freistaat 13 SAC1-ISEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.5012920 Dresden, V . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Freistaat SACHSEN Datum Ort Delikt Stand des Verfahrens 19.01.2016 Zeithain Verstoß gg. noch kein Eingang bei StA SprengG 20.02.2016 Zwickau § 111 StGB StA Zwickau, Einstellung gemäß § 170 Verdacht der Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt weröffentlichen den konnte Aufforderung zu Straftaten 06.04.2016 Dippoldis- §17a VersG StA Dresden, Einstellung gemäß § 153 Abs. walde Schutzbe- 1 StPO wegen geringer Schuld waffnung 09.06.2016 Dresden § 185 StGB StA Dresden, Einstellung gemäß § 154 Abs. Beleidigung 1 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) § 130 StGB StA Dresden, Einstellung gemäß § 170 Abs. Volksver- 2 StPO (angezeigtes Verhalten erfüllt keihetzung nen Straftatbestand) Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2017 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung zahl 07.01.2017 NPD Mitgliederversammlung des KV Bautzen Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 10.01.2017 NPD Mitgliederversammlung des KV Dresden 21.01.2017 Riesa NPD * Jahresauftaktveranstaltung * ist nicht bekannt oder kann nicht genannt werden. Es liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN -'-"' Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2016, die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, z. B. der Verlag „Deutsche Stimme" in Riesa liegen der Staatsregierung vor? Kaum aktive Strukturen und innerparteiliche Differenzen bewirkten im Jahr 2016 einen massiven Mitgliederrückgang der NPD. Das Mitgliederpotenzial wird gegen Ende 2016 auf ca. 420 Mitglieder geschätzt. Davon dürften etwa 100 Personen zum aktiven Kern zählen. Seit dem Jahr 2008 verfügte die NPD — nach einer Reduzierung der Anzahl der Kreisverbände entsprechend der damaligen Kreisgebietsreform — über 13 Kreisverbände. Der andauernde Mitgliederschwund führte im Jahr 2015 erstmals zu einer strukturellen Änderung. Der Kreisverband Leipzig schloss sich mit dem Kreisverband Landkreis Leipzig zu einer Struktur zusammen. Ebenso fusionierten im Jahr 2016 die Kreisverbände Chemnitz und Mittelsachsen. Die NPD verfügt somit nur noch über elf Kreisverbände und vereinzelte Ortsgruppen. Einzelne Mitglieder der NPD sind im Freistaat Sachsen darüber hinaus in der NPD- Frauenorganisation RING NATIONALER FRAUEN (RNF) sowie in der KOMMUNALPOLITISCHEN VEREINIGUNG (KPV) organisiert. Der RNF war im Freistaat Sachsen im Jahr 2016 eine weitgehend inaktive Struktur ohne politische Bedeutung . Die Internetseite des Landesverbandes ist nicht mehr erreichbar und der letzte Eintrag im Facebook-Auftritt dieser Struktur stammt aus dem Monat Juli 2016. Die KPV ist eine bundesweit agierende Organisation mit der Aufgabe, kommunale Mandatsträger der NPD zu schulen. Aktivitäten des NPD-nahen Vereins Bildungswerk für Heimat und Nationale Identität e. V. waren im Jahr 2016 nicht feststellbar. Die Homepage des Vereins ist nicht mehr erreichbar. Die DEUTSCHE STIMME VERLAGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Riesa (Landkreis Meißen) hat nach finanziellen Problemen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. Im Jahr 2015 übergaben die Betreiber des Verlages den Warenversand an einen NPD-Funktionär in Thüringen. Auch der Buchversand wurde ausgelagert . Übrig blieb letztendlich die Herausgabe des NPD-Organs DEUTSCHE STIMME. In einem Brief an alle Mitglieder des Landesverbandes über die Zukunft des Objektes führte der Landesvorstand aus, dass nach der Auslagerung des Versandes die Halle nun leer stehe. Ein kleiner Teil werde von einem neuen Medienprojekt mit der Bezeichnung „DS-TV" genutzt. Nachdem ein Antrag des Landesvorstandes auf die Erhebung eines Sonderbeitrages zur Erhaltung des Standortes auf dem Landesparteitag im März 2015 scheiterte, bat der Vorstand die Mitglieder um eine freiwillige Abgabe. Ansonsten müsse das Objekt verkauft werden. Offenbar versuchen die Betreiber die Finanzierung des Objektes mit Veranstaltungen abzusichern. Während eines „Sommerfestes" am 22. August 2015 weihten die Rechtsextremisten einen Teil des Gebäudetraktes als „Haus Wieland" ein, welcher als Veranstaltungssaal mit Schlafplätzen als „nationales Begegnungszentrum" für Seminare, Schulungen und andere Veranstaltungen genutzt werden soll. Seite 4 von 5 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat ImL SACHSEN Der sächsische NPD-Landesverband erreichte im Jahr 2016 einen Tiefpunkt. Die Partei musste durch das Ausscheiden der NPD aus dem Landtag von Mecklenburg- Vorpommern einen weiteren Verlust ihrer politischen Bedeutung hinnehmen, sah sich mit dem laufenden Verbotsverfahren konfrontiert, verlor weitere Mitglieder und verfügte in Sachsen kaum noch über aktive Strukturen. Bis auf die Kreisverbände Dresden, Meißen und Sächsische Schweiz wirkte der Rest der NPD-Strukturen lethargisch. Im Erzgebirgskreis agierte der Kreisvorsitzende überwiegend außerhalb seiner Partei. Auch die kommunale Präsenz der NPD zeigte durch die Austritte von Mandatsträgern eine sinkende Tendenz. Parteiinterne Konflikte zwischen dem Landesvorstand und Kreisverbänden sowie Austritte drangen an die Öffentlichkeit und vermittelten das Bild einer desolaten Situation des sächsischen Landesverbands. Der ehemals aktive und mitgliederstarke Kreisverband Leipzig zerfiel nach diesen Konflikten. Erst im November 2016 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Auch der Kreisverband Bautzen musste nach dem Austritt seines Vorsitzenden im November 2016 einen neuen Kreisvorstand wählen. Gegen Ende des Jahres 2016 und in Vorbereitung auf kommende Wahlen beschlossen Funktionsträger der Partei ein verstärktes soziales Image zu verschaffen. Als „Anwalt der kll-ien Leute" sowie als „Dienstleister in verschiedenen Bereichen der praktischen Leberifsführghg" wolle man ganz nah am Bürger sein. Parallel dazu will man aber auch „BürgerinitAtiven" unterstützen und die Vernetzung „nonkonformer patriotischer Kräfte" zur I\JPD vorantreiben. / Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 5 von 5 2017-02-01T10:18:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes