STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINI TERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7854 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten innerhalb der Fußballfan-, Ultra- und Hooligan -Szene in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Strukturen der Fußballfan-, Ultra- und Hooligan -Szene (Personen, Vereine, sonstige Zusammenschlüsse) in Sachsen vor (Name, Ort, Mitgliederzahl — bitte einzeln auflisten), die der extremen Rechten zuzurechnen sind? Zum Fanumfeld des Fußballvereins Chemnitzer FC zählen die rechtsextremistischen Gruppierungen „New Society" (NS-Boys) und „Kaotic Chemnitz". Das Potenzial wird auf ca. 50 Personen geschätzt. Im Jahr 2016 wurden keine Aktivitäten der rechtsextremistischen Gruppierung „Faust des Ostens", die dem Fanumfeld der SG Dynamo Dresden zugerechnet wird, bekannt. Frage 2: Welche Verbindungen bestehen darüber hinaus nach Kenntnis der Staatsregierung zwischen Personen und Gruppierungen der Fußballfan -, Ultra- und Hooligan -Szene in Sachsen zu Gruppierungen der extremen Rechten? Personen der rechtsextremistischen Gruppierung „Kopfsteinpflaster" haben Bezüge zu „New Society" und „Kaotic Chemnitz". Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2918 Dresden Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 7 111..31 Freistaat •I'effl SACHSEN Frage 3: Welche Veranstaltungen der Fußballfan-, Ultra- und Hooligan -Szene in Sachsen sind der Staatsregierung im Jahr 2016 bekannt geworden, an denen Strukturen (Personen, Gruppierungen, Parteien und sonstige Zusammenschlüsse) der extremen Rechten als Veranstalter, Organisatoren, Teilnehmer oder Publikum beteiligt waren? Die Fußballfan-, Ultra- und Hooligan -Szene als solche ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Frage 4: Welche Straftaten sind der Staatsregierung im Jahr 2016 mit welchem Ermittlungsergebnis bekannt geworden, die Personen aus der Fußballfan-, Ultra und Hooligan -Szene in Sachsen (bitte aufschlüsseln nach Vereinen) zuzurechnen sind und bei denen es sich um Straftatbestände aus dem Bereich PMK - rechts - handelt? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistik darüber, welche Straftaten im Jahr 2016 mit welchem Ermittlungsergebnis bekannt geworden sind, die Personen aus der Fußballfan -, Ultra- und Hooligan -Szene in Sachsen, aufgeschlüsselt nach Vereinen, zuzurechnen sind und bei denen es sich um Straftatbestände aus dem Bereich PMK-rechts handelt. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern mehrere tausend in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die genaue Anzahl der Verfahren und der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis , dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7 7"e" Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie groß war im Jahr 2016 nach Einschätzung der Staatsregierung das Personenpotential der extremen Rechten innerhalb der Fußballfan-, Ultra- und Hoolig-eian-Sze e in Sachsen (bitte aufschlüsseln nach absoluten Zahlen und prozentual) und w e wird dieses Potential vor dem Hintergrund der Entwicklung in den vorang angenen Jahren eingeschätzt? Für las Jjähr 2016 liegen der Staatsregierung keine statistischen Werte vor. Mit fieuridlichen Grüßen 4 U S j ibi Seite 3 von 3 2017-01-27T08:02:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes