STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7859 Thema: Aktivitäten der „Freundeskreise Udo Voigt" in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der „Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2016 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität , Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen waren die „Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung , konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren , erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die „Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2017 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2917 Dresden, 0 . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat I—h'• 77. SACHSEN Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl beläuft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfügung. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis das eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2016, die „Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Der „Frdundeskreis Udo Voigt" organisierte am 23. Juli 2016 in Gutmannshausen (Thüringen )/ein Sommerfest. An der Veranstaltung beteiligten sich auch einzelne Rechtsextremisten 9s Sachsen. Ein maßgeblicher Aktivist, welcher mit für den Aufbau dieser Freundeskreise tätig war, engagierte sich im Jahr 2016 bei dem im November 2016 in Thüringen/gegründeten Verein „Thügida & Wir lieben Sachsen". Mit f!teun lichQn Grüßen Märkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-01-30T14:09:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes