STAATSM11M1STER11JM des mmm SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/786 Thema: 19. Januar 2015 - Einrichtung von Kontrollstellen in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden am 19. Januar 2015 in Dresden Kontrollstellen zu welchem Zweck eingerichtet? (Bitte Standort und Dauer der Kontrollstellen sowie Zahl der überprüften Personen angeben) Frage 2: Inwieweit wurden am 19. Januar 2015 an Bundesautobahnen und Bahnhöfen im Bereich des Landes Sachsens Kontrollstellen zu welchem Zweck eingerichtet? (Bitte Standort und Dauer der Kontrollstellen sowie Zahl der überprüften Fahrzeuge/Personen angeben) Frage 4: Welche polizeilichen Maßnahmen waren mit der Einrichtung des Kon-trollbereiches verbunden? (Bitte unter Angabe der Maßnahme der jeweiligen Rechtsgrundlage und der Anzahl eingesetzter Polizeikräfte) Frage 5: Wie wurde die Öffentlichkeit sowie Versammlungsleiter und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen über die Errichtung der Kontrollstellen und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen und deren Gründe in Kenntnis gesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen richtete in dem benannten Sachzusammenhang keinen Kontrollbereich und keine Kontrollstellen ein. kU'. I Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8551 Dresden, Februar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiiheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 504-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: In wie vielen Fällen wurden im Vorfeld der verbotenen Demonstrationen am 19. Januar 2015 jeweils aus welchem Grund Gefährderansprachen, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen erteilt? Es wifden,keine derartigen Maßnahmen veranlasst. W I Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig' -.4 \ Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2