STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7860 Thema: Aktivitäten der Partei „Die Rechte" und ihres Landesverban des Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der Partei „Die Rechte" in Sachsen bzw. des Landesverbandes der Partei „Die Rechte" im Jahr 2016 sind der Staatsregierung bekannt (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung)? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/4129, 6/4758 und 6/5044 verwiesen. Es liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe .37g Freistaat SACHSEN Der StaatsministerStaatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 2938 Dresden, . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat mL''3'73 SACHSEN dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Über wie viele Gliederungen und wie viele Mitglieder verfügt die Partei „Die Rechte " derzeit in Sachsen? Im Freistaat Sachsen verfügt die Partei „Die Rechte" über einen Landesverband sowie die Kreisverbände Ost- und Westsachsen mit insgesamt etwa 30 Mitgliedern. Frage 3: Bei wie vielen Mitgliedern der Partei „Die Rechte" in Sachsen bzw. ihres hiesigen Landesverbandes handelt es sich um Personen, die vormals in einer anderen Partei oder parteiähnlichen Vereinigung aus dem Spektrum der extremen Rechten (z. B. NPD) oder in deren jeweiligen Jugendorganisationen aktiv waren? Nach vorliegenden Erkenntnissen hat ca. ein Drittel der Mitglieder einen Vorlauf als Mitglied oder Unterstützer der NPD. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eine Zusammenarbeit sächsischer Mitglieder der Partei „Die Rechte" mit der NPD und/oder der Partei „Der III. Weg", deren Gliederungen oder einzelnen ihrer Funktionäre vor? Am 2. April 2016 fand in Oelsnitz (Vogtlandkreis) eine Informations- und Gründungsveranstaltung des Kreisverbandes Westsachsen der Partei „Die Rechte" statt. Unter den Gästen waren auch Vertreter der Partei „Der III. Weg". Zur Zusammenarbeit der Partei „Die Rechte" mit der NPD wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7874 verwiesen. Frage 5: Waren die Staatsregierung bzw. Behörden des Freistaates Sachsen beteiligt an Prüfungen oder Erörterungen der Frage, ob und inwieweit die Partei „Die Rechte" Parteieigenschaften erfüllt oder nicht erfüllt, und falls ja, welche Resultate haben diese Prüfungen und Erörterungen? Das LfV Sachsen steht mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Informationsaustausch im Sinne der Fragestellung. Ein Gutachten, welches im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstellt wurii e, kt m zu dem Ergebnis, dass die Partei „Die Rechte" die Parteieigenschaft erfüllt. Mitlfreuhdlichen Grüßen 1‘1. kus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-02-01T13:58:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes